1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Zusatzfernlicht oder Nebelscheinwerfer?

Zusatzfernlicht oder Nebelscheinwerfer?

Borgward

Hallo und guten Tag,

da die Fern/Abblendlichter an meinem Bus (ein B611 Baujahr 61) bzw. meinem Volvo P1800ES besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen sehr bescheiden sind hatte ich vor auf die Front-Stoßstange zwei Zusatzscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer zu montieren.

Ich habe dafür nach Scheinwerfern im Zeitraum der 60er - 70er Jahre gesucht und auch einige Modelle gefunden.

Installation ist kein Problem, aber ich habe nun ein paar grundsätzliche Fragen dazu:

Bei vielen Modellen gab es Fernlicht und Nebelscheinwerfer-Varianten. Diese unterscheiden sich rein äußerlich nur über die Streuscheibe (Nebel starke Streuung, Fernlicht minimale bis keine Streuung).

Zusätzlich gab es die Option "Weißlicht" und "Gelblicht", bei dem die Lampen über gelbe Gläser verfügen, und das für Fernlicht und für Nebelscheinwerfer.

In der ECE R48 §6.1, R98 und R112 wird erwähnt dass Fernlicht ausschließlich Weiß sein darf. Für Nebelscheinwerfer (ECE-Regelung Nr. 19) gilt diese Ausnahme aber nicht und darf auch Hellgelb sein.

Aber wie sieht das nun bei Oldtimern aus?

Offensichtlich gab es in den 60er-70er Jahren auch gelbes Zusatzfernlicht.

Für Nebelleuchten ist (normalerweise) eine Tönung über das Glas nicht erlaubt. Offensichtlich war das früher aber anders. Es gibt sogar Gelbton-Gläser (z.B. Lucas etc.) die auf die bestehenden Lampen montiert werden konnten.

Ist der Betrieb solcher "historischer" Fernlicht-Lampen oder Nebelscheinwerfern mit gelben Gläsern an einem Oldtimer aus der selben Epoche noch zulässig, oder handelt man sich damit bei jeder Kontrolle Ärger ein? Und wie sieht das bei Umrüstung auf Klarglas mit "gelben" Leuchtmitteln aus?

Ich bin auf Eure Antworten gespannt.

21 Antworten

Ja gut. Es gibt so Kandidaten, die alle zwei Minuten noch hinterher schieben, was ihnen gerade einfällt, aber hier sehe ich kein Problem.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 8. Januar 2025 um 15:42:01 Uhr:


Schweden erlaubt Nebelscheinwerfer aktuell ausschließlich mit Standlicht, nix Abblendlicht, nix Fernlicht.

Das ist ja auch die einzig sinnvolle Anwendungsweise!
Nur dann wird der Nebel unterleuchtet, und Du hast keine Eigenblendung durch das Abblendlicht.

Ich benutze die Nebelscheinwerfer von Anfang an ausschließlich so.

Zum Glück hat mir mein Auto-affiner Papa das von Anfang an so beigebracht. 🙂

Nur ist die Nutzung des Standlichts in Deutschland nur für stehende/ parkende Fahrzeuge erlaubt.

Das ist falsch.

Zwar steht in §17 Absatz 2 StVO "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.", aber um Standlicht allein geht es ja auch nicht. Sondern es geht um die Kombination Standlicht plus Nebelscheinwerfer. Das wird dann in Absatz 3 auch nochmal ausdrücklich erlaubt: "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 9. Januar 2025 um 13:53:31 Uhr:



Das ist ja auch die einzig sinnvolle Anwendungsweise!
Nur dann wird der Nebel unterleuchtet, und Du hast keine Eigenblendung durch das Abblendlicht.

Ich benutze die Nebelscheinwerfer von Anfang an ausschließlich so.

Zum Glück hat mir mein Auto-affiner Papa das von Anfang an so beigebracht. 🙂

Kann man drüber streiten. Wenn ein Auto richtig gute Nebler hat, gehe ich da mit. Solche Leuchten hatte ich auch an verschiedenen Autos. Allerdings fahre ich seit Jahren überwiegend Toyota, da sind die Werks-Nebler in aller Regel eher schwächlich. Sie leuchten das unmittelbare Vorfeld aus, auch ausreichend breit, aber nicht sehr weit, da fühlt man sich bei Sichtbehinderung durch die Witterung nicht sicher, wenn nicht auch das Abblendlicht dazu kommt. Insofern ist die schwedische Regel in meinem Fall ein Handicap, und wie die übrigen 98% der Kraftfahrer hier, ignoriere ich das darum.

Generell machen Nebelscheinwerfer nicht genug Licht um schneller als 50 zu fahren, je nach Fahrzeug auch weniger. Die ganze Sache lohnt sich also nur, wenn die Sichtweite so gering ist, dass man nicht schneller fahren kann. Solche Situationen erlebt mancher ein ganzes Autofahrer-Leben nicht. Andere jeden Herbst mehrmals...

da sind wir aber sehr weit weg vom themen ursprung
es geht da ums reine fahrlicht,bzw um die glühwürmchen

Deine Antwort