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Zusatz-Nummernschild / Kennzeichen für Fahrradträger
Hallo,
ich möchte 3. Nummernschild online bestellen, z.B. hier oder hier für meinen Fahrradträger auf Anhängervorrichtung. Ich habe hierzu noch fragen:
- Ist auch eine Anbringung der TÜV-Plakette Pflicht?
- Besteht hier eine Meldepflicht bei dem Straßenverkehrsamt oder TÜV?
- Besteht hier eine Meldepflicht bei der Versicherung (Ich habe Vollkasko bei RV24)
Danke!
Gruß
Wuffi2009
Beste Antwort im Thema
Dreimal "Nein". Dranschrauben und glücklich sein reicht in aller Regel* aus.
*Ich gehe von einer 08/15-Konstellation von PKW und handelsüblichem Fahrradträger- der für den PKW zugelassen ist - aus. Das dürfte zu 99 % passen. Exotische Kombis sind ein anderes Kapitel.
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17 Antworten
Grünes Kennzeichen ist aber was ganz anderes als ein Kennzeichen am Fahrradträger oder ein Folgekennzeichen. Grünes Kennzeichen ist ein Zeichen für die Steuerfreiheit.
Zur eigentlichen Thematik hatte ich die rechtliche Grundlage schon angegeben.
Gruß Tecci
Hallo,
das Kennzeichen muss den amtlichen vorschriften entsprechen. Das heisst Schrift muss stimmen, Blechgröße korrekt sein, EU-Label, usw, sogar diese reflektierende Farbe muss sein.
Da es sich nur um eine Wiederholung des durch die Ladung verdeckten Amtlichen Kennzeichens handelt entfällt die Stempelung.
Der Versicherung ist es egal, der Ladungstransport muss nur Auflagen- und Vorschriftskonform sein.
Theoretisch muss jeder der sein Kennzeichen verdeckt (z.B. Fahrrad im Kofferraum Vorderrad draussen vor dem Kennzeichen) ein Widerholungskennzeichen anbringen
Gruß Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von Wuffi2009
Hallo,
ich möchte 3. Nummernschild online bestellen, z.B. hier oder hier für meinen Fahrradträger auf Anhängervorrichtung. Ich habe hierzu noch fragen:
- Ist auch eine Anbringung der TÜV-Plakette Pflicht?
- Besteht hier eine Meldepflicht bei dem Straßenverkehrsamt oder TÜV?
- Besteht hier eine Meldepflicht bei der Versicherung (Ich habe Vollkasko bei RV24)
Danke!
Gruß
Wuffi2009
Nein