Zusatz im Fahrzeugschein für Anhängerbetrieb - Führerscheinfrage

Hallo zusammen,

Wir planen gerade die Anschaffung eines neuen Wohnwagens.

Ich habe den B96 Führerschein und kann daher eine Kombination aus Auto und WoWa bis 4.250kg zGG fahren.

Nun hat unser Ford Galaxy ein zGG von 2.600kg. Also gingen WoWa bis 1.650kg.
Allerdings habe ich gerade gesehen das es im Fahrzeugschein einen Zusatz gibt:

F.1/F.2: +85 kg b. Anhängerbetrieb

F. 1 und 2 sind ja das technische und zulässige Gesamtgewicht. Heisst das, dass ich nur noch bis 1.565kg ziehen darf?

Wenn ja müsste ich also entweder den Wohnwagen deutlich weiter ablasten (wir suchen durchaus sehr grosse Wohnwagen die meistens zwischen 1.700 und 1.800kg zGG haben, da wir 2 Kinder und 2 Hunde haben) oder den PKW zusätzlich ablasten.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

im Ducato-Wohnmobilforum wurde dieses Thema vor einigen Jahren behandelt. Damals meinte Giovanni in seiner bekannten Art auch, dass der Eintrag nicht zum zGG dazu zählen würde.
Die Nachfrage bei der ADAC-Rechtsberatung wurde dahingehend beantwortet, dass dieser Eintrag sehr wohl zum zGG dazu gezählt werden muss, steht ja auch so im Schein drin. Aus einem 3495kg-Womo wird dann ein 3595kg-Womo mit allen rechtlichen Konsequenzen. Auch die Polizei auf der Caravanmesse Düsseldorf habe ich dazu befragt, auch die kannten das Problem und haben mir bestätigt, dass sich durch den Zusatz das zGG erhöht. Das alles natürlich nur, wenn ein Anhänger angekuppelt ist. Sie sagten aber auch, dass sie diesem Eintrag noch keine so große Beachtung geschenkt hatten. Viele Womo-Besitzer haben sich den Zusatz dann beim TÜV austragen lassen.
Für den TE: Eintrag aus dem Schein austragen lassen. Das verringert somit zwar die Zuladung im Auto, dafür darf der Wohnwagen ein um diesen Wert höheres zGG haben, um trotzdem innerhalb der Führerscheingrenzen zu sein.

Alle sonstigen Aussagen würde ich nur glauben, wenn es hierfür was Schriftliches von offizieller Stelle gibt. Nur das hat Bestand, wenn einem der Schein genommen wird, weil man ein Fahrzeug führt, für das man keinen Schein hat. Alle anderen Aussagen wie "ich beschäftige mich beruflich damit" oder "ich habe mit dem Ministerium gesprochen" ist mit "Stammtischgeschwätz" gleichzusetzten, denn hier geht es um den Führerschein, der evtl. weg ist.

Gruß Axel

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Zitat:

@mattalf schrieb am 11. November 2018 um 11:37:35 Uhr:


Bei mir genau andersrum. Da wir eine gewisse Groesse wollen (ueber 7m) ist es fuer uns unaktuell unter 3,5t zu bleiben. Wir wollen ordendliche Zuladung und nicht mit den Kilos hin und her rechnen. Und ob ich nun 100km/h oder 120km/h fahre macht das Kraut nicht fett. Selbiges sehe ich bei Wowa. Wenn ich eine gewisse Groesse will, dann ohne scvwitzen zu muessen.

So setzt jeder seine Prioritäten 😉

Unser WW ist von 1500 kg auf 1800 kg aufgelastet,ab Werk.
Also kein Problem mit der Zuladung.
Und das nächste Womo hat 7,4 m Länge und ein fahrvertiges Gewicht von 2770 kg.
Da ist der Fahrer 75 kg,Wasser und Diesel inbegriffen.
730 kg dürten für zwei Personen locker reichen.

180 kg für Zubehör abziehen und der Rest von 550 kg fürn Beifahrer und unser Gerödel
ist mehr als genug.

Dafür spare ich mir den ganzen LKW Scheiß und jedes Jahr TÜV 😉

Wuerde ich bei der Zuladung auch so machen. Ich steh leider nur mit Fahrer und Diesel mit 3,3t auf der Waage. Bei uns wurde dieser Unsinn mit jedem Jahr HU abgeschafft da Womos wie PKW behandelt werden. Das war vor paar Jahren noch anders. Hier ist es kein Nachteil mehr wenn man ueber 3,5t hat.

Generell ist man beim WW für jedes Gramm Zuladung dankbar. Auch die Hersteller bauen immer schwerere Kisten und die Executive schaut auch viel genauer hin als das noch vor ein paar Jahren der Fall war.

Langfristig macht also der passende Führerschein sinn. Ich selbst habe den BE und kann nur jedem Raten die Preise ganz genau zu vergleichen. Im Nachhinein würde ich jetzt wohl gleich den CE machen, so viel teuerer wäre der nicht gewesen.

Zitat:

@keepinemrollin schrieb am 19. November 2018 um 14:05:25 Uhr:



Langfristig macht also der passende Führerschein sinn. Ich selbst habe den BE und kann nur jedem Raten die Preise ganz genau zu vergleichen. Im Nachhinein würde ich jetzt wohl gleich den CE machen, so viel teuerer wäre der nicht gewesen.

Wieviel hat dich dein BE gekostet?
Mein letzter stand ist das die Kosten 2-3 mal so hoch sind.

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Mein BE mit 6 Pflichtstunden und Prüfung für 650 € Brutto...
B96 wird so 100 € günstiger sein.

Es geht aber um BE und CE.

Und B96 um die 350€ hier in der Umgebung.

Zitat:

Schön ausgedacht , aber nicht möglich! Dekra nur in den neuen Bundesländern , denn beim Ablasten wird eine Abgasklasse übersprungen , also darf die Ablastung nur ein aaS vornehmen.
Und der wird sich hüten , diese ohne eine Bescheinigung vorzunehmen. Die Abgasklassengrenze liegt bei 2500 kg zGG. und sollte bekannt sein , da früher sehr viele Opel Frontera Diesel Besitzer ihr Fzg ablasten wollten , welches ein zGG von 2515 kg hatte , wenn ich mich recht entsinne. War nicht möglich , weil das Fzg bei einem zGG bis 2500 kg keine Abgasnorm erfüllte.

MfG Volker

Falls es noch jemanden interessiert: Ja stimmt, genau das ist aufgefallen bei der Umschreibung. Ablastung ging daher nicht wie man mir am Telefon sagte auf 2.450kg sondern nur auf 2.500kg. Löst mein Problem aber auch ausreichend, ich darf nun mit B96 und dem Galaxy 1.750kg ziehen.

Wieviel hat dich dein BE gekostet?
Mein letzter stand ist das die Kosten 2-3 mal so hoch sind.

Mit allen drum und dran ca. 1300€ Prüfung beim ersten mal bestanden und auch nur die Mindeststunden genommen. Beworben wurde er mit ca. 600€. Ich komme aus Österreich.

Der CE würde mir für die Zukunft noch ein paar Optionen mehr bieten. Beispielsweise einen Minisattel. Seit einigen Jahren ist der BE ja auf 3,5t Anhängergewicht limitiert und die Stützlast wird selbst beim Minisattel nicht mehr vom Anhängergesamtgewicht abgezogen.

Zitat:

@keepinemrollin schrieb am 20. November 2018 um 11:01:19 Uhr:


[/quote

Mit allen drum und dran ca. 1300€ Prüfung beim ersten mal bestanden und auch nur die Mindeststunden genommen. Beworben wurde er mit ca. 600€. Ich komme aus Österreich.

OK
Wie hat die Fahrschule das erklärt das es über das Doppelte gekostet hat?

Bei dem bezahlten Preis verstehe ich dein Argument.

Zitat:

@Night.Wolf schrieb am 20. November 2018 um 13:43:06 Uhr:



Zitat:

@keepinemrollin schrieb am 20. November 2018 um 11:01:19 Uhr:


[/quote

Mit allen drum und dran ca. 1300€ Prüfung beim ersten mal bestanden und auch nur die Mindeststunden genommen. Beworben wurde er mit ca. 600€. Ich komme aus Österreich.

OK
Wie hat die Fahrschule das erklärt das es über das Doppelte gekostet hat?

Bei dem bezahlten Preis verstehe ich dein Argument.

Der ursprünglich aufgerufene Preis war eben ein Werbepreis. Dann kamen noch Unterlagen, Prüfungsgebühr, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Kurs und die Kosten für den Führerschein dazu. Eigentlich alles Peanuts aber in Summe...

Zitat:

@keepinemrollin schrieb am 20. November 2018 um 14:22:05 Uhr:


Der ursprünglich aufgerufene Preis war eben ein Werbepreis. Dann kamen noch Unterlagen, Prüfungsgebühr, Ärztliche Untersuchung usw. dazu...

Wäre aber in Deutschland trotzdem eine unlautere und deshalb verbotene Werbung.

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