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Zulassung ohne Personalausweis

Hallo, ich möchte ein Auto ummelden und habe nun festgestellt, daß mein Personalausweis nicht mehr gültig ist. Bekomme ich die Ummeldung mit anderen amtlichen Dokumenten hin? Vorliegen hätte ich hier Geburtsurkunde, Eheurkunde, Führerschein.

Beste Antwort im Thema

Genau, die auf der Zulassungsstelle sind schuld, weil du kein gültiges Ausweisdokument besitzt...

39 weitere Antworten
39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Tjaaaa, wenn. Wenn ist gut, aber es gibt nur 1 Dokument, dass neben Deiner Identität zweifelsfrei Deine Adresse bestätigt - und dies ist dummerweise der gültige Personalausweis. Der Besitz von Pass und Führerschein ist ja sehr löblich, aber als Adress-Nachweis ungeeignet, da ein  Adress-Eintrag darin fehlt. Schau mal rein.....

Ich habe NIE beim Zulassen meiner Fahrzeuge einen Ausweis mit Adresse gebraucht, wäre auch ziemlich schwierig gewesen, hab ich nämlich auch nicht.

Bei uns im Kreis sind alle Zulassungstellen mit dem Einwohneramt verbunden, daher kann ich Downforze94 schon verstehen, Meldebescheinigung nie notwendig.

Als ich mal sicherheitshalber per Telefon nachgefragt habe, ob sie eine Meldebescheinigung brauchen, wurde ich angeblafft ob ich schon im 21 jhd lebe... 😁

Zitat:

Original geschrieben von twindance



Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn ich 5 Dokumente mitführe, die ALLE zweifelsfrei meine Adresse und Identität bestätigen. JA, dann sind DIE schuld.
Tjaaaa, wenn. Wenn ist gut, aber es gibt nur 1 Dokument, dass neben Deiner Identität zweifelsfrei Deine Adresse bestätigt - und dies ist dummerweise der gültige Personalausweis. Der Besitz von Pass und Führerschein ist ja sehr löblich, aber als Adress-Nachweis ungeeignet, da ein  Adress-Eintrag darin fehlt. Schau mal rein.....

Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass. Geht beides um der Ausweispflicht nachzukommen. (Und ja es gibt keine Mitführplficht).

Verstehen kann man ihn... Ändert allerdings nichts daran, dass er selbst Schuld ist. Man kann übrigens durchaus froh sein, wenn die netten Damen und Herren für den abgelaufenen Perso nicht auch noch ein Bußgeld verhängen...

Aber statt mal die Großzügigkeit zu würdigen, dass man kein Bussgeld gekriegt hat, obwohl man ohne gültigen Perso rumrennt und damit ne Ordnungswidrigkeit begeht, wird lieber geschimpft 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Verstehen kann man ihn... Ändert allerdings nichts daran, dass er selbst Schuld ist. Man kann übrigens durchaus froh sein, wenn die netten Damen und Herren für den abgelaufenen Perso nicht auch noch ein Bußgeld verhängen...

Aber statt mal die Großzügigkeit zu würdigen, dass man kein Bussgeld gekriegt hat, obwohl man ohne gültigen Perso rumrennt und damit ne Ordnungswidrigkeit begeht, wird lieber geschimpft 😉

Wie bitte ?

'ne Ordnungswidrigkeit wegen Rumlaufen ohne gültigen Personalausweis ? 😰

Oder soll das Ironie sein, die ich Depp nicht verstanden habe ?

Zitat:

PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten

(1)

Ordnungswidrig handelt, wer

vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder


gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn ich 5 Dokumente mitführe, die ALLE zweifelsfrei meine Adresse und Identität bestätigen. JA, dann sind DIE schuld.

Vier davon bestätigen nicht deine Adresse, das fünfte ist ungültig. Du WEISST, dass du ein gültiges Ausweisdokument mitführen musst, gehst wider besseren Wissens dennoch hin, deine versuchte Schummelei funktioniert nicht und du beschwerst dich dann hinterher, wenn dort KORREKT gehandelt wird?? Sorry, aber du machst dich grad lächerlich mit deiner Aussage. Aber wenn du dann dich genauso gebärdest wie du hier im Thread auftrittst, dann wundert mich gar nix mehr. Da hätte ich als Mitarbeiter auch keinerlei Gewissensbisse, dich wieder wegzuschicken...

Achso, allgemein der Besitz eines Ausweises, das war mir klar. Missverständnis, hatte mich darauf bezogen:

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Aber statt mal die Großzügigkeit zu würdigen, dass man kein Bussgeld gekriegt hat, obwohl man ohne gültigen Perso rumrennt und damit ne Ordnungswidrigkeit begeht, wird lieber geschimpft 😉

Naja, einfach zur Sicherheit einen Reisepass besorgen, der macht's auch und ist schön lange gültig 🙂

Hmm... das hat wenig Sinn...

Ein Reisepass ist teurer, gilt ebenfalls nur 10 Jahre und zudem recht unhandlich zum Mitführen.
Das Mitführen ist in Deutschland zwar nicht explizit verlangt (nur der Besitz), da es jedoch schon eine OWi darstellt, das Ausweisdokument auf Verlangen einer zuständigen Stelle (Polizei, Ordnungsamt, usw.) nicht vorzeigen zu können... besteht im Endeffekt doch eine Mitführungspflicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Naja, einfach zur Sicherheit einen Reisepass besorgen, der macht's auch und ist schön lange gültig 🙂

Genauso lang wie ein Personalausweis?! 😕

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Genauso lang wie ein Personalausweis?! 😕

Vielleicht meint er, wenn der TE jetzt einen Reisepass beantragt, ist dieser 10 Jahre länger gültig, als der abgelaufene Perso, den der TE jetzt besitzt. 😉

Mfg Zille

Nun, jetzt hat er ja erstmal einen vorläufigen Personalausweis... (und hoffentlich gleich zusätzlich einen Richtigen beantragt)

Die OWi besteht falls du einen Ausweis nicht Nachweisen kannst, wenn du nachträglich vorgeladen wirst etc. Wenn die Polizei dich beim Joggen oder sonst was anhält, dann kann nicht erwartet werden, das man einen Ausweis mit sich führt.

ich dachte da ehr an's Intervallanfragen, so das wenn der eine abläuft der andere noch gültig ist. Wusste aber gar nicht das man heute in der Zeit der Globalisierung ohne Pass auskommt 🙄 Selbstverständlich meinte ich einen Pass neben dem Ausweis.

Notfall kann von der Polizei auch vor Ort ohne Ausweis eine Identität festgestellt werden und notfalls geht's in's Revier 🙂

Ob mit dem Verlangen der zuständigen Stelle nun die Polizei direkt vor Ort gemeint ist oder nicht, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Ich gehe mal davon aus, dass man dir (solltest du dich entsprechend verhalten) durchaus auch dann ein Bussgeld aufdrücken kann, wenn du ihn beim Joggen nicht dabei hast...

Üblicherweise wird man aber darauf verzichten und deine Identität anders feststellen...

Ein Recht darauf (kostenfrei) nach Hause gefahren zu werden, um den Ausweis zu holen, lese ich jedoch aus dem Gesetz nicht heraus...

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass. Geht beides um der Ausweispflicht nachzukommen. (Und ja es gibt keine Mitführplficht).

es besteht aber eine ausweispflicht. und das geht eben ohne eins dieser dokumente nicht. somit gibts keine mitführpflicht ABER ohne diese dokumente kannst dich net ausweisen. somit isses ne owi wen du das ding nicht dabei hast. somit isses von mir aus eine "indirekte" mitführpflicht.

@topic
natürlich ist das eine spitzfindigkeit aber das amt ist eben im recht. das sowas nur paragraphenreiterei ist steht auf nem anderen blatt. aber du hast eben die auflagen nicht erfüllt.

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