Zulassung beim Autokauf

Hallo Liebe Community,
Ich habe Anfang Mai ein Fahrzeug bestellt.
Liefertermin war ursprünglich aufgrund von Corona (was denn sonst) Ende Oktober. Letztendlich hat sich alles noch mehr nach hinten verschoben, sodass das Fahrzeug voraussichtlich Mitte Dezember eintreffen sollte. Da ich nun sowieso schon so lange drauf warte, kommt es für mich nicht drauf an, ob’s Dezember oder Januar wird. Ich habe mir überlegt die Zulassung auf Januar zu verschieben, selbst wenn das Auto Mitte Dezember kommen sollte.

Nun zu meiner Frage: kann der Händler mich rechtlich zwingen das Auto innerhalb einer bestimmten Frist zuzulassen? Ich befürchte nämlich, dass der Händler das Fahrzeug unbedingt noch dieses Jahr zulassen will (Stichwort Umsatz).

Mir würde es eher entgegenkommen das Auto erst 2021 zuzulassen, da ich dann zu einem späteren Zeitpunkt beim eventuellen Autoverkauf ein bisschen mehr rausholen kann.

Bin gespannt auf eure Meinungen

Beste Antwort im Thema

Wäre aber für alle Beteiligten einfacher diesen Sachverhalt gleich im Eingangspost zu schildern.
So werden die User einer deutschen Internetdomain nicht auf die falsche Pfärte gelockt.

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Auch hier ist Schweiz eben nicht Deutschland. In Deutschland giebt es eine soche Vorschrift nicht. Der Händler muß dichveigentlich in yverzug setzen das Auto abzuholen. Wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. November 2020 um 17:50:21 Uhr:


Auch hier ist Schweiz eben nicht Deutschland. In Deutschland giebt es eine soche Vorschrift nicht. Der Händler muß dichveigentlich in yverzug setzen das Auto abzuholen. Wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich nicht.

Deine Tastatur ist immer noch kaputt🙄

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. November 2020 um 17:56:51 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. November 2020 um 17:50:21 Uhr:


Auch hier ist Schweiz eben nicht Deutschland. In Deutschland giebt es eine soche Vorschrift nicht. Der Händler muß dichveigentlich in yverzug setzen das Auto abzuholen. Wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich nicht.

Deine Tastatur ist immer noch kaputt🙄

Pfärte, Hänfler? Dann fahr mit StephanRE gemeinsam eine neue Tastatur käufen, ähm kaufen. 🙂🙄😁

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 22. November 2020 um 18:14:55 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. November 2020 um 17:56:51 Uhr:


Deine Tastatur ist immer noch kaputt🙄

Pfärte, Hänfler? Dann fahr mit StephanRE gemeinsam eine neue Tastatur käufen, ähm kaufen. 🙂🙄😁

Du bist ja lustig.....ach ne doch nicht.

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. November 2020 um 19:45:23 Uhr:



Zitat:

@AK-B170 schrieb am 22. November 2020 um 18:14:55 Uhr:


Pfärte, Hänfler? Dann fahr mit StephanRE gemeinsam eine neue Tastatur käufen, ähm kaufen. 🙂🙄😁

Du bist ja lustig.....ach ne doch nicht.

Och Kasperle, nu noch nachträglich korrigieren. Besser den Mund nicht so voll nehmen.
Wer im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern schmeissen.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 22. November 2020 um 20:19:30 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 22. November 2020 um 19:45:23 Uhr:


Du bist ja lustig.....ach ne doch nicht.

Och Kasperle, nu noch nachträglich korrigieren. Besser den Mund nicht so voll nehmen.
Wer im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern schmeissen.

Der Kasper bist du, kannst du nicht zwischen Rechtschreibfehlern und einem dahingerotzten Post unterscheiden.....

Ich überlass die gerne das letzte Wort in dieser Sache, sollte nicht ein Mod hier vorher schon zu gemacht haben.

So geschieht es, wenn ein Nordmann mit Scheuklappen den deutschsprachigen Schweizern grundsätzlich Legasthenie unterstellt, dem postrotzenden StephanRE verunglimpft... und nu heult er hier noch rum.
Tausende Beiträge... na mal sehen ob du aus den Bergen wiederkommst...eher nicht, da gibt es ja Echo.

BTT: TE, wie bereits geraten, kann nur der Händler Dir hier was zu sagen.

Ich untestell den Schweizern keine Legasthenie.
Heulen tust gerade nur du.
Ich biete dir an es per PN zu klären.

Zitat:

@Massimotor schrieb am 22. November 2020 um 17:40:57 Uhr:


Ist ja schön, dass mich jemand über die höhere Kfz Steuer im Jahr 2021 informiert, aber eigentlich ist meine Frage diese hier:

Gibt es für mich eine Abholfrist beim Händler? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und sagt mir tatsächlich „ja das Auto muss im Normalfall innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung abgeholt werden.

schon mal geselen, was Du unterschrieben hast...?

Natürlich hab ich mir den Vertrag durchgelesen..
Zum Thema Händler fragen habe ich ja auch schon etwas geschrieben. Ich wollte einfach drauf vorbereitet sein, falls der Händler mir sagt, dass ich das Auto innerhalb von x Tagen abholen muss. Der kann mir ja ggf. auch irgendwas erzählen, weil er das Auto vom Hof haben will und somit wäre es einfach nur hilfreich gewesen, wenn jemand mir darüber was erzählen könnte. Lassen wir das Thema einfach 🙂 ich denke ich schliesse dann mal diesen Thread. Danke allerseits

Ich denke, dass das Kleingedruckte / die AGBs in deinem Kaufvertrag mit Sicherheit Regelungen über die Abnahme enthalten. Im deutschen BGB ist keine bestimmte Frist dafür angegeben, nur halt die generelle Pflicht des Käufers, zu bezahlen und den gekauften Gegenstand abzunehmen. Was sagt Euer BGB (wie immer es in CH heißen mag) dazu?

Schau in die AGBs und frag deinen Händler freundlich, ob eine Abnahme erst im Folgemonat für ihn machbar ist. Und zumutbar - vielleicht muss er ja nach Eurem Recht so lange für den Erhalt des Autos haften, wie es bei ihm steht. ICH würde diese Zeitspanne als Verkäufer dann gern kurz halten.

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