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Zulässigkeit Zusatzfernscheinwerfer

Saab 9-3 YS3D
Themenstarteram 23. November 2023 um 17:14

Zulässigkeit von Zusatzscheinwerfern

Saab 9-3 aero / MY 2000

Liebe Gemeinde,

nach einigen, erfolglosen, Rechercheversuchen im Internet,u.a. Bundesgesetzblatt, wende ich mich an die alten Hasen unter Euch,

obwohl ich ja selbst nicht gänzlich unwissend bin, was unsere Marke betrifft.

Das o.g. Fzg. meiner Liebsten hat die serienmäßigen H4 Funzeln.

Da wir häufiger in Skandinavien unterwegs waren und sind, erfolgte schon vor rd. 10 Jahren die Nachrüstung mit zwei Zusatzfernscheinwerfern.

Verwendet wurden Leuchten mit ECE Prüfzeichen nebst Originalhaltern. Diese waren damals noch erhältlich.

Beim aktuellen TÜV wurden (erstmals) diese Lichter nun beanstandet unter Hinweis auf geltendes EU-Recht etc.

Es wären nur zwei Fernlichter zulässig, die Fernlichter der H4 Leuchten müßten abgeschaltet sein.

Mein Hinweis, dass dies bei sog. Zweifadenbirnen nicht ohne weiteres möglich sei,

wurde nicht akzeptiert.

Nun errinnere ich mich an die , 50 Jahre zurückliegende, Anfangsphase meiner Autofahrerei. Bilux war Standard und H4 fing gerade an.

Zusatzscheinwerfer hatten Hochkonjunktur.

Also kam an jedes Auto extra was dran, solange die Batterie / Lima reichte:D

Ich kann mich nicht erinnern, jemals bei TÜV Probleme gehabt zu haben.

Nun weiß ich, das Gesetze und Verordnungen nicht rückwirkend anwendbar sind und vermute hier eine unkorrekte Anwendung.

Habt ihr evtl. eine Idee.

Ich muss dazu sagen, dass der Prüfer recht jung und sehr nett ist. Er würde sich freuen, wenn ich einen entsprechenden amtlichen Hinweis fände.

Mfg

Jazzer2004

4 Antworten

Hi,

bin per Zufall hier gelandet und hoffe, dass die Antwort nicht arg spät kommt ':D

Aber ich wollte da trotzdem was schreiben, vielleicht hilft es auch anderen.

Was der Prüfer sagt, ist Quatsch. Die Serienfernlichter *dürfen* nämlich sogar überhaupt nicht, niemals stillgelegt werden!

Das ist in einer ECE-Richtlinie geregelt. Ich denke, da hat er beim Lesen nicht so gut aufgepasst.

Hier ist es finde ich recht schön zusammengefasst:

https://matsch-und-piste.de/.../

Die zulässige Referenzzahl lag früher (bevor ich fahren durfte ^^) glaube ich mal niedriger, wurde dann aber auf 100 erhöht. Bei H4 stehen die Karten gut, dass relativ relativ viele Zusatzscheinwerfer auch mit hoher Referenzzahl erlaubt sind.

Viele Grüße und immer viel Licht ;)

... Eigentlich wollte ich meinen Beitrag nochmal editieren und eine kurze Zusammenfassung schreiben, aber das geht nicht... Also, zusammengefasst:

- Insgesamt sind genau zwei oder vier Fernscheinwerfer erlaubt

- Schaltung Zusatzfernlicht zusammen mit Serienfernlicht, optional abschaltbar (aber nicht das Serienfernlicht abschalten)

- Summe aller(!) Referenzzahlen <= 100

- E-Kennzeichen ist Pflicht -> eintragungsfrei

- Auch, wenn die Scheinwerfer nach vorne über die normale Stoßstange herausragen sollten, ist keine spezielle Eintragung erforderlich (eingetragen wird die sog. Fahrzeugkontur, also Karosserieteile)

- Am besten unterhalb Motorhaube montieren, kann sonst Ärger geben

Themenstarteram 21. Januar 2024 um 17:36

Hallo Fox1.2,

danke für deine Ausführungen. Das war bzw. ist mir so alles bekannt. Nur war der aktuelle TÜV-Ing. 40 Jahre jünger als ich.

Ich habe die Fern-SW nach dem TÜV wieder montiert und gut ist es.

inzwischen haben wir das Auto (vorübergehend..) ausser Betrieb gesetzt und eingemottet.

Vermutlich wird es im Frühjahr zum Verkauf gehen.

Daher muss ich mich mit dem Thema nicht weiter beschäftigen.

Gruss

Jazzer2004

Hallo jazzer2004,

ok, dann hat es sich ja sowieso erledigt. Schade, dass sich manche Prüfer da nicht auszukennen scheinen, eigentlich gehört denen das mal unter die Nase gerieben. Scheint ein "schwieriges" Thema zu sein, obwohl es ja so einfach geregelt ist.

Mein Prüfer ist eher so 30 Jahre älter als ich und hat nie was gesagt. Entweder interessiert es ihn nicht, oder er hat gesehen, dass bei meinen Scheinis alles ok ist :D

Viele Grüße

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