zulässige Gesamtmasse zGM
Hallo zusammen,
hier bei uns auf der Arbeit ist gerade eine hitzige Diskusion ausgebrochen über das Thema zGM.
Was sagt die zulässige Gesamtmasse aus? Im Internet haben wir bis jetzt gefunden, dass die Fahrzeugkombination nicht über die zGM hinaus gehen darf.
Und da ist unser Streitpunkt. Die eine Seite sagt, Fahrzeugkombination heißt Fahrzeug + Hänger dürfen nicht mehr als z.B. 3,5 t haben, die andere Seite sagt, das Fahrzeug darf nicht mehr als 3,5 t haben und der Hänger würde dann mit seiner zGM von z.B 2 t extra zählen.
Die Diskusion ist bei folgender Situation ausgebrochen:
Hier stand ein Transporter mit Hänger aufm Hof um beladen zu werden.
Leergewicht von dem Transporter waren 1400 kg, Nutzlast 1000 kg, zGM 3000 kg
Leergewicht von dem Anhänger waren 350 kg, Nutzlast 800 kg
Zu Laden waren 3 Paletten je 500 kg.
Von den Nutzlasten wäre das ja nun kein Problem, aber insgesammt würden Fahrzeug, Hänger und Ladung jetzt 3250 kg wiegen.
DUrfte unser Fahrer die Spedition nun so beladen oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Der Transporter wurde mit 1000 kg beladen, bei einer Nutzlast von 1000 kg. Das ist erlaubt. -Der Anhänger wurde bei einer Nutzlast von 800 kg mit 500 kg beladen. Auch das ist erlaubt. -Ob jetzt der Transporter diesen Anhänger ziehen darf, hängt von der zulässigen Anhängelast des Transporters ab. Darf der Transporter 1150 kg ziehen, ist auch diese Kombination erlaubt. Jetzt aber kommt es darauf an, welche Führerscheinklasse der Fahrer besitzt. Da die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger in diesem Fall 4150 kg Gesamtmasse beträgt, muss der Fahrer wenigstens Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 besitzen, ansonsten BE, C1... und weiter aufwärts.
Ist der Tag, an dem diese Kombination fahren soll, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag und der Transporter als LKW zugelassen, dann darf zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht gefahren werden.
19 Antworten
Zitat:
@LionKing78ELZ schrieb am 10. November 2016 um 09:09:09 Uhr:
Leergewicht von dem Transporter waren 1400 kg, Nutzlast 1000 kg, zGM 3000 kg
Diese Zahlen passen so nicht zusammen.
Die Nutzlast definiert sich normalerweise als die Differenz zwischen Leergewicht und zGM.
Woher stammen diese Werte?
Zitat:
(viel gutes)
allerdings:
Zitat:
. Bei einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5to muß das Fahrzeug im gewerblichen Verkehr mit einem Aufzeichnungsgerät versehen sein ( Achtung, x - Ausnahmeregeln)
Hier gelten die 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger!
Also z.B. auch bei einem 2,8-Tonner, wenn er im entsprechenden Anwendungsbereich mit einem Anhänger über 700 kg zGM eingesetzt werden soll.
In der Praxis steht dann bei solchen Transportern mit Anhängekupplung immer im HU-Bericht "nach Angaben des Fahrzeughalters wir das Fahrzeug nicht im Geltungsbereich der VO (EG) 561/2006 eingesetzt" 😁
Jo, Klaro! Es war schnell aus dem Kopf dahingeschrieben.
Stellst du die Frage , weil es um die Fahrerlaubnis Klasse B geht oder interessiert dich die Frage grundsätzlich ?
Giovanni.
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Steht doch alles im Eröffnungsbeitrag. Er fragt als Verlader, nach welchen Gewichtsvorgaben er ein Zugfahrzeug mit Anhänger legal beladen darf. Hintergrund ist die Haftung als Verlader, der kann nämlich mit belangt werden, wenn die Rennleitung eine Überladung, an einem von ihm beladenen Fahrzeug, feststellt.