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zulässige Gesamtmasse zGM

Themenstarteram 10. November 2016 um 8:09

Hallo zusammen,

hier bei uns auf der Arbeit ist gerade eine hitzige Diskusion ausgebrochen über das Thema zGM.

Was sagt die zulässige Gesamtmasse aus? Im Internet haben wir bis jetzt gefunden, dass die Fahrzeugkombination nicht über die zGM hinaus gehen darf.

Und da ist unser Streitpunkt. Die eine Seite sagt, Fahrzeugkombination heißt Fahrzeug + Hänger dürfen nicht mehr als z.B. 3,5 t haben, die andere Seite sagt, das Fahrzeug darf nicht mehr als 3,5 t haben und der Hänger würde dann mit seiner zGM von z.B 2 t extra zählen.

Die Diskusion ist bei folgender Situation ausgebrochen:

Hier stand ein Transporter mit Hänger aufm Hof um beladen zu werden.

Leergewicht von dem Transporter waren 1400 kg, Nutzlast 1000 kg, zGM 3000 kg

Leergewicht von dem Anhänger waren 350 kg, Nutzlast 800 kg

Zu Laden waren 3 Paletten je 500 kg.

Von den Nutzlasten wäre das ja nun kein Problem, aber insgesammt würden Fahrzeug, Hänger und Ladung jetzt 3250 kg wiegen.

DUrfte unser Fahrer die Spedition nun so beladen oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Der Transporter wurde mit 1000 kg beladen, bei einer Nutzlast von 1000 kg. Das ist erlaubt. -Der Anhänger wurde bei einer Nutzlast von 800 kg mit 500 kg beladen. Auch das ist erlaubt. -Ob jetzt der Transporter diesen Anhänger ziehen darf, hängt von der zulässigen Anhängelast des Transporters ab. Darf der Transporter 1150 kg ziehen, ist auch diese Kombination erlaubt. Jetzt aber kommt es darauf an, welche Führerscheinklasse der Fahrer besitzt. Da die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger in diesem Fall 4150 kg Gesamtmasse beträgt, muss der Fahrer wenigstens Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 besitzen, ansonsten BE, C1... und weiter aufwärts.

Ist der Tag, an dem diese Kombination fahren soll, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag und der Transporter als LKW zugelassen, dann darf zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht gefahren werden.

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Wo ist da Problem bei Gesamtmasse von unter 3500 kg?

Themenstarteram 10. November 2016 um 8:40

Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. November 2016 um 09:32:58 Uhr:

Wo ist da Problem bei Gesamtmasse von unter 3500 kg?

Das Fahrzeug hat eine zGM von 3t, jetzt gibt es hier 2 "Parteien". Die eine sagt, zGM heißt, der Transporter+Hänger+Ladung dürfen, in dem Fall, nicht mehr als 3 t wiegen. Was dann in unserem Fall um 250 kg überschritten wäre.

Die zweite "Partei" sagt, zGM Fahrzeug + zGM Hänger, zb. 2 t = 5 t zGM, was in unserem Fall ja dann kein Problem wäre.

Nicht verwechseln zulässige Gesamtmasse mit zulässigem Gespanngewicht.

Themenstarteram 10. November 2016 um 9:16

Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. November 2016 um 09:44:17 Uhr:

Nicht verwechseln zulässige Gesamtmasse mit zulässigem Gespanngewicht.

Das ist ja unser großes Diskusionsthema hier in der Firma im Moment. Deiner Antwort entnehme ich also, dass wir den Transporter voll Laden dürften bis er die 3t hat und der Hänger dann zusätlich noch die, in unserem genannten Fall, 1,15 t haben darf. Also das was die zweite "Partei" sagt.

Wo finde ich die Angaben über das zulässige Gespanngewicht?

am 10. November 2016 um 10:09

Schau mal im Fahrzeugschein. Da steht alles drin.

Jeder für sich darf die Gesamtmasse haben. Im Fahrzeug neuer Generationen steht das Gesamtzuggewicht mit drin.

Das heist das die Anhängelast ausgenutzt werden darf, wenn die Zugmaschine nicht voll ausgeladen wird, also bis zum zulässigem Gesamtzuggewicht, darf der Zugwagen noch geladen werden. Wenn das Gesamtzuggewicht im Schein kleiner angegeben ist wie von beiden die Gesamtmasse zusammen.

Watt issen nu ??

Der Transporter wurde mit 1000 kg beladen, bei einer Nutzlast von 1000 kg. Das ist erlaubt. -Der Anhänger wurde bei einer Nutzlast von 800 kg mit 500 kg beladen. Auch das ist erlaubt. -Ob jetzt der Transporter diesen Anhänger ziehen darf, hängt von der zulässigen Anhängelast des Transporters ab. Darf der Transporter 1150 kg ziehen, ist auch diese Kombination erlaubt. Jetzt aber kommt es darauf an, welche Führerscheinklasse der Fahrer besitzt. Da die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger in diesem Fall 4150 kg Gesamtmasse beträgt, muss der Fahrer wenigstens Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 besitzen, ansonsten BE, C1... und weiter aufwärts.

Ist der Tag, an dem diese Kombination fahren soll, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag und der Transporter als LKW zugelassen, dann darf zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht gefahren werden.

Mach doch mal ein bild von der zulassungsbescheinigung, dann bekommst auch die richtige antwort??

Und Gewerblich ist das richtig, zusätzlich müsste der dann auch einen Tachographen haben. Tachoscheibe oder Karte. Allerdings müsste der BE haben bzw. den alten 3 er, B alleine reicht hier nicht.

Nein. Egal, ob gewerblich oder privat: LKWs mit Anhänger dürfen Sonntags nicht fahren. Man kann da widersprüchliche Aussagen finden: entweder darf grundsätzlich kein LKW mit Anhänger fahren; oder erst ab 3500 kg Gesamtmasse der Kombination.

Dann gibt es die üblichen Ausnahmen (verderbliche Ware etc.)

Eigentlich ist da nix widersprüchlich. Lt §30 StVO gilt das Fahrverbot grundsätzlich für Anhänger hinter LKW.

Nachzulesen auch auf der Seite des BAG.

Nehmen wir einen Suzuki SJ oder einen zum PU umgebauten Trabant, jeweils als LKW zugelassen, und hängen einen Baumarktanhänger dran. Gesamtgewicht leer rund eine Tonne. Sonntags fahren verboten.

Nur ein Beispiel, um es etwas überspitzt darzustellen.

mfg

Eigentlich hat Kurpan hier schon alles beantwortet. Das Kollegium wirft hier einige Dinge durcheinnander.

1. Jedes Fahrzeug (Lkw und Anhänger) darf fur sich alleine bis zum zur zulässigen Gesamtmasse beladen werden . (Fahrzeugscheine)

2. Der Anhänger darf inklusive Ladung nicht schwerer sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Achtung hierbei geht es um das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht um die zulässige Gesamtmasse. Die darf auch höher sein als die zulässige Anhängelast, nur darf der Anhänger lediglich bis zur zulässigen Anhängelast beladen werden. (Fahzeugschein Zugfahrzeug)

3. Bei manchen Zugfahrzeugen ist eine zulässige Gesamtmasse der Zugkombination angegeben. Die Summe der tatsächlichen Gewichte der beider Fahrzeuge darf diese nicht überschreiten. (Fahrzeugschein Zugfahrzeug).

4. Bei einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5to muß das Fahrzeug im gewerblichen Verkehr mit einem Aufzeichnungsgerät versehen sein ( Achtung, x - Ausnahmeregeln)

Soviel zu den Fahrzeugen.

5. Bei Überschreitung der 3,5to zulässigen Gesamtzugmasse (nicht tatsächliches Gewicht, sondern die in den Fahrzeugscheinen angegebenen zulässigen Gesamtmassen, gilt auch wenn die Fahrzeuge leer sind) ist die Fahrerlaunisklasse B nicht mehr ausreichend. Der gewerbliche Fahrer muß dan auch eine Schulung nach dem Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen können (Achtung, x - Ausnahmeregelungen), Kontrollgerät muss genutzt werden (gewerblich, auch Ausnaahmeregelungen möglich).

6. Der Transportunternehmer muss bei Transporten mit Fahrzeugen oder Kombinationen im gewerblichen Guterkraftverkehr, nicht Werkverkehr, über 3,5to zulässige Gesamtmasse eine Lizenz (Zulassung als Transportunternehmer) nachweisen können.

Ob ihr als Verladepersonal berechtigt seid die letzten Punkte zu kontrollieren vermag ich nicht zu beurteilen, aber die technischen Vorrausetzungen müsst ihr eigentlich kontrollieren um ein sichere Verladung sicherzustellen. Schließlich seid ihr als Verladepersonal für die sichere Verladung auch verantwortlich.

Sehr gut erklärt.

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