Zu hohe Anhängelast, was wird geduldet?

Hallo zusammen,
ich möchte an meinem PKW (>2,8t) einen großen Hänger ziehen. Nach Abzug der Stützlast wäre der Hänger noch 11% zu schwer.
Worauf müsste ich mich bei einer evtl Kontrolle einstellen?

Bevor die Gefahrenhinweise kommen: es gäbe für mein Fzg eine Zuglasterhöhung, da wäre ich dann im grünen Bereich. Diese würde ohne technische Änderungen durchgeführt werden. Nachdem ich es aber nur ein einziges mal brauche möchte ich mir diesen Aufwand ersparen...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi


Danke für die ganzen Hinweise, ich denke das Risiko mit den 70€ werde ich aber eingehen.

Hier zeigt sich mal wieder sehr deutlich, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind.

Eine legale Möglichkeit ist vorhanden, aber aus "nööö, das mag ich nicht"-Gründen wird halt vorsätzlich ein Vergehen begangen und sich selbst und andere gefährdet.

Da kann man mal - wie so oft - nur mit dem Kopf schütteln.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von Snowfi


Den Zug darf ich dann aber mit meinem BE schon fahren oder?

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi


@Maik: leider nein, der Zusatz würde dann erst nach dem Tüv Besuch eingetragen werden. Ist zwar ohne technische Änderungen möglich aber hin muss ich dann trotzdem...
Den Zug darf ich dann aber mit meinem BE schon fahren oder?

Nur nochmal zum verständniss, wiso nicht zum TÜV?

Der TÜV trägt doch nichts in die Papiere ein.

Dort legst du nur die Gutachten vor und der TÜV erstellt einen Prüfbericht.

Mit diesem kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen um die Papiere zu berichtigen.

Teilweise steht auf den Prüfberichten auch, das dieser bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss, wenn man sich das nächste mal mit der Zulassung befasst.

Bis dahin muss der Prüfbericht mitgeführt werden.

Das wär doch optimal für dich.

Selbst wenn du nur einen Prüfbericht bekommst, der zur umgehenden Eintragung auffordert, wird dich wohl jede Polizeikontrolle durchwinken wenn du Fr. beim TÜV warst und dann am WE fährst, also noch keine Möglichkeit hattest es um zu tragen.

Solltest du es dir dann Mo. anders überlegen, naja, dann darfst du halt zukünftig weiterhin nur mit der geringeren AH-Last fahren. 😉

Gewieft, aber genau so würde ich es wohl jetzt auch machen.

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi


Danke für die ganzen Hinweise, ich denke das Risiko mit den 70€ werde ich aber eingehen.

Hier zeigt sich mal wieder sehr deutlich, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind.

Eine legale Möglichkeit ist vorhanden, aber aus "nööö, das mag ich nicht"-Gründen wird halt vorsätzlich ein Vergehen begangen und sich selbst und andere gefährdet.

Da kann man mal - wie so oft - nur mit dem Kopf schütteln.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Snowfi


Danke für die ganzen Hinweise, ich denke das Risiko mit den 70€ werde ich aber eingehen.
Hier zeigt sich mal wieder sehr deutlich, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind.

Eine legale Möglichkeit ist vorhanden, aber aus "nööö, das mag ich nicht"-Gründen wird halt vorsätzlich ein Vergehen begangen und sich selbst und andere gefährdet.

Da kann man mal - wie so oft - nur mit dem Kopf schütteln.

Mfg Zille

Sorry aber des ist doch wohl ein schwachfug! Wen oder was gefährde ich denn? Warum ist es denn sicherer wenn es im Fahrzeugschein eingetragen ist? Das Gutachten bestätigt ja dass das System für die Lasten ausgelegt ist und der technische Zustand wurde vor einem Monat bei der HU überprüft.

Den Rest sehe ich eher als einfache Rechnung: Eintragen kostet mich 45€ Tüv + 60€ Papiere = 105€ und eine evtl Strafe würde mich 70€ kosten! Also ja die Strafe ist zu nieder, wenn diese 500€ betragen würde käme ich auf die Idee sicher nicht!

@GasMatrix: Genau die Variante war jetzt auch mein Plan, damit bin ich im Fall eines Crashes auf der sicheren Seite und wie oben schon beschrieben, wenn die Cops auf die 70€ bestehen dann sollen sie sie in Gottes Namen haben 😉

Sorry, da fällt mir gar nichts mehr zu ein, hirnrissiger kann man gar nicht argumentieren. Deine 70 Möhren wären nur ne Hausnummer wenn nichts passiert. Wie willst Du bei einem Crash aus der Nummer kommen? Die eigene Versicherung nimmt erst mal Regress bei dir und selbst, wenn nichts zu kannst, dreht dir die gegnerische Versichrung nen Strick.

Sehr Clever deine Überlegung. Nur weiter so!

Na ja eine wirkliche Gefährdung ist nicht gegeben, weil es technisch möglich ist. Nur ist das unverständlicherweise nicht von vorherein in den Papieren eingetragen ?

Warum eigentlich nicht, das klingt stark danach das sich die TÜV Lobby daran eine goldene Nase verdienen will !
BTW: bei älteren FZG ist das oft schon mit eingetragen .

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


(AB)Schleppen ist aber auch was anderes als Anhängen

@TE Denk dran dass der Verleiher des Anhängers nicht sonderlich erfreut sein dürfte wenn er wegen dir bei einer Kontrolle Punkte bekommt als Halter des Anhängers

Der Verleiher wird nie die Punkte bekommen, er hat es schriftlich, wer den Unsinn gebaut hat...... Zu dem wird immer das ziehende Fahrzeug herangezogen, ähnlich wie bei Unfällen!

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V


Na ja eine wirkliche Gefährdung ist nicht gegeben, weil es technisch möglich ist. ...
BTW: bei älteren FZG ist das oft schon mit eingetragen .

Das spielt formal keine Rolle, wenn nicht eingetragen und dennoch Lastüberschreitung, wird im Falle eines Unfalles rechtlich fast so gesehen, wie wenn jemand mit Mopedführerschein Auto fährt, selbst wenn er es nachweislich kann. Können heißt noch lange nicht dürfen, hier in unserem Lande und vermutlich woanders auch...

Lediglich bei normaler Kontrolle liegt es - in Grenzen - bei dem besonders Freundlichen, ob es nur bei einem Ticket bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von artkos



Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V


Na ja eine wirkliche Gefährdung ist nicht gegeben, weil es technisch möglich ist. ...
BTW: bei älteren FZG ist das oft schon mit eingetragen .
Das spielt formal keine Rolle, wenn nicht eingetragen und dennoch Lastüberschreitung, wird im Falle eines Unfalles rechtlich fast so gesehen, wie wenn jemand mit Mopedführerschein Auto fährt, selbst wenn er es nachweislich kann. Können heißt noch lange nicht dürfen, hier in unserem Lande und vermutlich woanders auch...

Lediglich bei normaler Kontrolle liegt es - in Grenzen - bei dem besonders Freundlichen, ob es nur bei einem Ticket bleibt.

Du hast meinen letzten Post gelesen? Aktueller Stand ist dass ich die Tüv Abnahme mache. Somit ist es technisch geprüft und für i.O. befunden. Wegen nicht akutalisierter Papiere kann sich auch keine Versicherung rausreden, denn die erhöhen sicher nicht das Gefährdungspotential des Zuges.

Der Verleiher ist schon prinzipiell aus dem Schneider weil sein Hänger nicht überladen ist sonder die Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Ich möchte mich hier noch mal ganz herzlich bei den Beteiligten der ersten Seiten bedanken. Da hat die Unterhaltung Spaß gemacht, war informativ und ich habe was gelernt. Zum Schluss haben leider wieder die Oberlehrer ohne Wissen und ohne dass KOMPLETTES lesen des Threads mitgequatscht. Wusste gar nicht dass es so viele potentielle Politiker bei Motortalk gibt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi



Zitat:

Original geschrieben von artkos


Das spielt formal keine Rolle, wenn nicht eingetragen und dennoch Lastüberschreitung, wird im Falle eines Unfalles rechtlich fast so gesehen, wie wenn jemand mit Mopedführerschein Auto fährt, selbst wenn er es nachweislich kann. Können heißt noch lange nicht dürfen, hier in unserem Lande und vermutlich woanders auch...

Lediglich bei normaler Kontrolle liegt es - in Grenzen - bei dem besonders Freundlichen, ob es nur bei einem Ticket bleibt.

Du hast meinen letzten Post gelesen? Aktueller Stand ist dass ich die Tüv Abnahme mache. Somit ist es technisch geprüft und für i.O. befunden. Wegen nicht akutalisierter Papiere kann sich auch keine Versicherung rausreden, denn die erhöhen sicher nicht das Gefährdungspotential des Zuges.

Der Verleiher ist schon prinzipiell aus dem Schneider weil sein Hänger nicht überladen ist sonder die Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Ich möchte mich hier noch mal ganz herzlich bei den Beteiligten der ersten Seiten bedanken. Da hat die Unterhaltung Spaß gemacht, war informativ und ich habe was gelernt. Zum Schluss haben leider wieder die Oberlehrer ohne Wissen und ohne dass KOMPLETTES lesen des Threads mitgequatscht. An dem einen oder anderen ist da durchaus ein Politiker verloren gegangen 😉

@ Snowfi,

Nein, hatte ich nicht gelesen, in diesem Fall auch nicht entscheidend, denn ich hatte nur auf den zitierten Teil reagiert. So ein Tread ist, selbst wenn Du die Frage in den Raum geworfen hast, dennoch eine öffentliche Erfahrungs und Meinungs-Austausch Plattform. Es darf ein Jeder seinen Standpunkt äußern, auch mir persönlich dieser vielleicht nicht gefallen sollte.

Dies hat rein gar nichts mit Oberlehrer der Nation zu tun, da verwechselst Du etwas.

Ich finde, die Beiträge haben die rechtliche Seite durchaus treffend ausgearbeitet, wenn da mal ein Zeigefinger erhoben wird, was soll´s?

Ein fehlende Änderung wird nur dann ohne Folgen bleiben, solange nichts passiert ist. Du kennst sicher den Spruch: "Vor Gericht und auf Hoher See...", da hilft es nicht mehr, daß es ja eingetragen hätte werden können.

Es bleibt Deine Sache, was Du draus machst.

@artlos: du warst auch nicht gemeint, sorry wenn du dich angesprochgen gefühlt hast!
Laut Aussage meines TÜV Prüfers sieht die Sache folgendermaßen aus:
-nur das Gutachen (vom Hersteller) ist ganz schlecht, volle Strafe bei Kontrolle, vor Gericht kann es spannend werden wobei 11% auch noch nicht zu ner 100% Schuld führen kann.
-Gutachen und Abnahme: Kontrolle kann trotzdem bestraft werden, vor Gericht keine Erhöhung der Schuld durch die Überladung da es technisch iO ist
- im Brief ist es dann eh klar

Falls jemand dies BEGRÜNDET oder WISSEND anders sieht habe ich gern ein offenes Ohr und bin lernwillig 😉

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi


bin lernwillig

Dann fahre den PKW richtig bis an die Radfeststeller ran und sichere dann mind. zwei Räder diagonal mit den passenden Gurten.

Die oft und gerne genommene Variante der Radsicherung ist jedoch oft nicht gut für´s Material!

So besser nicht!
Besser so . . .
. . . . . . sicherste Variante

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