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Zu geringer Abstand...
Hallo,
Töchterchen hat einen Brief vom Landrat bekommen: Sie befuhren die .... am ... mit 83 (? habe ich jetzt vergessen) und der Abstand war unterhalb 5/10. Das würde bedeuten: 75€, 1 Punkt. Soweit alles ok. In dem Schreiben steht aber sinngemäss: Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass sie nicht der Fahrer sein können. Bitte füllen sie den blabla-Bogen aus. In diesem steht aber, dass sie die Ausfüllung verweigern kann, wenn sie sich selbst belastet. Da sie es war, kann sie dann diese Position ankreuzen? Oder "verweigern", mit dem Problem, ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen? Denn das steht auch in dem Schreiben.
Zur Erläuterung: Sie ist zu erkennen, war es auch, doch der Text des Briefes ist irgendwie komisch.
Viele Grüsse
cube
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Wenn tochter in der probezeit, dann wen anders angeben!
Da fängts schon an die Kinder dazu zu verleiten nicht zu ihren Irrtümern zu stehen.
Soll doch ein Anderer für mich einstehen
Find ich einfach eine besch****** Einstellung
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84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Wenn tochter in der probezeit, dann wen anders angeben!
Da fängts schon an die Kinder dazu zu verleiten nicht zu ihren Irrtümern zu stehen.
Soll doch ein Anderer für mich einstehen
Find ich einfach eine besch****** Einstellung
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Wenn tochter in der probezeit, dann wen anders angeben!
Da fängts schon an die Kinder dazu zu verleiten nicht zu ihren Irrtümern zu stehen.
Soll doch ein Anderer für mich einstehen
Find ich einfach eine besch****** Einstellung
'Bescheidene' kannst du ruhig ausschreiben
Ich würde auch dazu stehen. Zumal ich noch auf Post aus der Schweiz warte.
Das Thema ist irgendwie verworren... Vielleicht ist es noch zu früh..
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
[Wenn sie in der Probezeit is, schreib es auf wen anders...
Genau das rate ich auch, dann wird die Sache so richtig schön brisant und es drohen weitere Sanktionen. Aufs Konto kommt dann auch so richtig schön Bewegung, weg mit dem ollen stinkenden Geld.
Zitat:
Werden im Anhörungsbogen vorsätzlich falsche Angaben zur Person gemacht, dann stellt dies eine verfolgbare Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 111 OWiG dar.
Wer im Anhörungsbogen eine Person als Fahrer angibt, die tatsächlich das Fahrzeug nicht geführt hat, der macht sich einer falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) hinreichend verdächtig. Eventuell ist ein derartiges Verhalten auch als Strafvereitelung (§ 258 StGB) zu qualifizieren.
Blödsinn, man darf nur niemals selber jemanden eintragen. Es sollte sich dann immer der Ersatzfahrer selber eintragen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Blödsinn, man darf nur niemals selber jemanden eintragen. Es sollte sich dann immer der Ersatzfahrer selber eintragen.
Ach so ist das also.
Ja, suchst du im Netz nach der Ersatzfahrermethode und du weißt Bescheid.
Man muss niemanden belasten, mit dem man in einem Verhältnis steht.
Man kann die Aussage verweigern, wenn es sich, um einen Angehörigen handelt.
Um keine Nachteile entstehen zu lassen, zum Anwalt gehen Akteneinsicht fordern lassen.
Wenn den Beamten aufgefallen ist, das sie es nicht sein kann, hat jemand anderen Geschlechts am Steuer gesessen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ja, suchst du im Netz nach der Ersatzfahrermethode und du weißt Bescheid.
Nein werde ich nicht tun, sollte ich mal richtig Scheiße bauen werde ich dazu stehen.
Das habe ich als Kind schon gelernt.
Habe ich Mist gebaut und die Sache vertuscht gabs hinterher richtig Stress. Habe ich zu dem gestanden was ich verbockt habe gab es meist milderne Umstände.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ja, suchst du im Netz nach der Ersatzfahrermethode und du weißt Bescheid.
Nein werde ich nicht tun, sollte ich mal richtig Scheiße bauen werde ich dazu stehen.
Das habe ich als Kind schon gelernt.
Habe ich Mist gebaut und die Sache vertuscht gabs hinterher richtig Stress. Habe ich zu dem gestanden was ich verbockt habe gab es meist milderne Umstände.
Mit Ehrlichkeit kommt man am weitesten.
Aber streitet ruhig weiter
"Chips und Cola holen geh"
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Aber streitet ruhig weiter
"Chips und Cola holen geh"
Kannst wieder wegpacken, es gibt eben immer Leute die alles besser wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Aber streitet ruhig weiter
"Chips und Cola holen geh"
Kannst wieder wegpacken, es gibt eben immer Leute die alles besser wissen.
Jap, wobei ich in diesem Fall dem dicken zustimmen muss. Ehrlichkeit ist besser
Ist doch gut, je weniger die Methode anwenden, um so besser klappt sie
Achso, ich stehe übrigends auch immer dazu und ziehe die Anzeigenerstatter meistens immer mit ins "Unglück"
Wie bei deinem Radfahrerbeispiel
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ach so ist das also.
Ne, so ist das nicht.
Wenn man mal Google bemüht, stellt man relativ schnell fest, dass nur ein eher kindlich-naives Gemüt zu dem Schluss kommen kann, es würde ausreichen den Ersatzfahrer den Bogen ausfüllen zu lassen.
Das StGB kennt auch für diesen Fall Mittel und Wege beide Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.
Hinzu kommt noch, dass diese "Schlaumeier" natürlich immer schön mit ihrer imaginären Intelligenz prahlen müssen, so das mittlereile die Öffentlichkeit auf das Thema Punktehandel aufmerksam geworden ist (kam letztens erst wieder im Fernsehn).
Unsere Strafverfolgungsbehörden können nämlich alle nicht mit Google & Co umgehen und sind daher absolut ahnungslos
Mfg Zille
Also ich würde das Anschreiben einfach erstmal weglegen und warten, ob sie mich verklagen. Dann guten Verkehrsrechtsanwalt nehmen und Aussage verweigern.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Also ich würde das Anschreiben einfach erstmal weglegen und warten, ob sie mich verklagen. Dann guten Verkehrsrechtsanwalt nehmen und Aussage verweigern.
So viel Aufwand wegen fast nichts. Da finde ich es schade daß so etwas auch noch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird.