Zollkennzeichen für Ausländer

Hallo Zusammen,

verkaufen hier ein Auto. Es hat sich ein Albaner gemeldet, der morgen kommen möchte. Soweit sogut.

Nun braucht der gute Mann auch noch Kennzeichen um mit dem Auto zurück in seine Heimat fahren zu können (hält sich aktuell in D auf).

Hat mich natürlich gebeten, ihm passende Kennzeichen zu besorgen. Es wird wohl auf die Zollkennzeichen hinauslaufen, da Albaninen nicht zur EU gehört.

Jetzt steht an einigen Internetseiten, dass ein Reisepass MIT Meldebestätigung vorhanden sein muss, damit man Zollkennzeichen bekommt. Eine Meldebestätigung hat der Kerl nicht.

Bekommt man damit trotzdem die Zollkennzeichen oder wie soll der sein Auto mitnehmen? Müsste ja auch eigtl. ohne möglich sein, gibt ja genug andere, nicht gemeldete Autohändler die hier Autos kaufen.

Kann mir jemand helfen?

Danke!

4 Antworten

Hier steht alles:

https://www.adac.de/.../

Man kann auch die Zulassungsstelle kontaktieren und nachfragen.

Wäre Unsinn, wenn ein Ausländer, der ein Fahrzeug ausführen möchte hier gemeldet sein müsste.

Hallo Trouble,

danke für deine Antwort. Die Erklärung ist logisch, ich habe auf diversen Seiten von Zulassungsstellen recherchiert (unsere LKR hat keine Infos), zu 80% steht, dass man einen Perso (denke wenn Deutsch) oder Reisepass und Meldebestätigung braucht, das hat mich stutzig gemacht.

Zulassungsstelle werde ich morgen früh sowieso kontaktieren, hätte natürlich gerne vorher eine etwas zuverlässigere Info von jemand gehabt, der das vor kurzem gemacht hat.

Zitat:

@trethupe310 schrieb am 23. September 2019 um 20:44:05 Uhr:


Hallo Trouble,

danke für deine Antwort. Die Erklärung ist logisch, ich habe auf diversen Seiten von Zulassungsstellen recherchiert (unsere LKR hat keine Infos), zu 80% steht, dass man einen Perso (denke wenn Deutsch) oder Reisepass und Meldebestätigung braucht, das hat mich stutzig gemacht.

Das ist alles total blödsinn - ein Deutscher kann keine Zollkennzeichen bekommen - und ein Ausländer braucht nur seinen Pass, die Versicherungsbestätigung und muss eine Bankverbindung angeben (die Kfz Steuer kann nicht bar bezahlt werden).

Trägt zwar nicht viel zur Sache bei, bin der Meinung das alles ist nicht die Baustelle vom Verkäufer ....

Wie ein Käufer das Auto wegbekommt ist seine Sache, ich würde da nichts für einen Käufer besorgen, dann stehst du in den Anträgen beim Amt ... Das soll der mal schön selber erledigen ...

Ein Kennzeichen braucht er auch nicht zwingend, alle Exporteure/Aufkäufer aus dem Ausland bei mir in den letzten Jahren, sind mit Trailer oder Autotransporter gekommen ... ich würde an deiner stelle nichts besorgen...😉

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