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Zeugenverweigerungsrecht/Mietwagen -> Fahrtenbuch?

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 18:21

Hallo Erstmal :)

Folgendes:

Person A hat ein Mietauto gemietet. Nun fährt Person B, ein Familienangehöriger Von A mit dem Mietwagen und wird geblitzt. Mietfirma schickt Adresse vom Mieter an Bußgeldstelle. Nun bekommt Person A den Bußgeldbescheid,macht aber von §52 STPO Zeugenverweigerungsrecht gebrauch. Angenommen Person B kann nicht ausgemacht werden, kann man jetzt Person A zu einer Fahrtenbuchauflage für seinen Privatwagen verdonnern?

Beste Antwort im Thema

Bei Mietwagen müssen doch alle Fahrer angegeben werden, also sollte Person B dem Vermieter auch bekannt sein. Ansonsten liegt möglicherweise ein Verstoß gegen die Mietbedingungen vor. A sollte sich daher vor der Aussage über mögliche Vertragsstrafen oder andere Folgen erkundigen.

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am 9. Dezember 2012 um 18:24

Beim erstmaligen Verstoß sicherlich nicht; aber vieles ist möglich... ;)

***edit Mod***

Bei Mietwagen müssen doch alle Fahrer angegeben werden, also sollte Person B dem Vermieter auch bekannt sein. Ansonsten liegt möglicherweise ein Verstoß gegen die Mietbedingungen vor. A sollte sich daher vor der Aussage über mögliche Vertragsstrafen oder andere Folgen erkundigen.

am 9. Dezember 2012 um 18:28

Sehr richtig und wichtig!

Die Nutzer müssen vertraglich geregelt/eingetragen sein! Somit sollte das Problem gelöst sein...ein unbekannt darf es eigentlich nicht geben!

Der Vermieter wird sich ansonsten melden...;)

Da vom Zeugenverweigerungsrecht gebrauch gemacht wurde wissen die Behörden jetzt zumindest wo sie suchen müssen.  :D

Bleibt zu hoffen das dieses Recht auch auf die betreffende Person angewendet werden darf, sonst gibts noch Ärger wenn der richtige Fahrer rauskommt.

Fahrtenbuch ist weniger zu befürchten als das man bei dieser Firma kein Auto mehr bekommen wird.

Wie hoch war eigendlich die Sünde? Es ist immer die Frage ob es sich überhaupt lohnt ein Fass aufzumachen.

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Sehr richtig und wichtig!

Die Nutzer müssen vertraglich geregelt/eingetragen sein! Somit sollte das Problem gelöst sein...ein unbekannt darf es eigentlich nicht geben!

Der Vermieter wird sich ansonsten melden...;)

laut vertrag dürfen familienangehörige das auto auch fahren auch wenn sie nicht eingeschrieben sind,es war außerdem nur eine probefahrt,also in dem sinne kein mietwagen

Moin,

ich habe einen Beitrag editiert und erinnere in dem Zusammenhang nochmal dringend an den Sticky. Beim nächsten Mal gibt es kommentarlos eine 36h-Pause.

 

MfG

invisible_ghost

MOD

am 9. Dezember 2012 um 18:43

:rolleyes: Sorry!

Nun ja, die Vertragsbedingungen sind eben maßgebend....

Upps; kein echter Mietwagen...eher eine Probefahrt ....okay.....grübel, Maßnahme und Aufwand mal gegenüberstelllen. Den vorprammierten Ärger nicht vergessen....

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

:rolleyes: Sorry!

Nun ja, die Vertragsbedingungen sind eben maßgebend....

Upps; kein echter Mietwagen...eher eine Probefahrt ....okay.....grübel, Maßnahme und Aufwand mal gegenüberstelllen. Den vorprammierten Ärger nicht vergessen....

Person A und das Autohaus kennen sich gut, es wird also keine Probleme wegen dem Mietvertrag geben

ja mach vom zeugnissverweigerungsrecht gebrauch, wird schon nix passieren

am 9. Dezember 2012 um 19:37

Da es sich nur um ein im Haushalt lebendes Familienmitglied handeln kann (wegen Probefahrt und entspr. Vertragsmodalitäten) sollte es für die Polizei leicht sein Fahrer B zu ermitteln. Ich wünsche ihr zumindest maximale Fahndungserfolge.

am 9. Dezember 2012 um 19:37

Nun doch ein Mietvertrag? Langsam solltest Du Dich mal entscheiden...von was reden wir hier?

Überlassen eines Fahrzeuges aufgrund persönlicher Beziehungen...mit oder ohne Vertrag?

Nun ja; deine Frage wird sich demnächst beantworten!

Viel Glück noch....und ich würde wegen einer guten Tat eines Bekannten aus dem Autohaus sofort zahlen....;)

Zitat:

Original geschrieben von stoneagem

Person A und das Autohaus kennen sich gut, es wird also keine Probleme wegen dem Mietvertrag geben

Schritt 1:

Person A möge sich mit Person B einigen, was nun geschehen soll.

Schritt 2:

Person A möge, bei keiner Einigung mit Person B beim Autohaus mal nachfragen, und sich dort beraten lassen. Da die beiden sich kennen, und dies wohl auch so bleiben soll, ist dies sehr ratsam.

Schritt 3:

In Sachen Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, und Auskunftsverweigerungsrecht sollte Person A sich einen Anwalt suchen. Außer er kennt sich mit diesen Gesetzen bestens aus.

Schritt 4:

Die Polizei wird recherchieren, warum keine Auskunft erteilt wurde, und so eingrenzen, zu welchen Personenkreis die Person B gehört.

Schritt 5:

Die Polizei wird andere Leute in diesem Personenkreis befragen.

am 9. Dezember 2012 um 19:42

Und dem Besitzer des Fahrzeuges ebenfalls einen Besuch abstatten......da lohnt sich der Gefallen an einen Bekannten ja mal richtig.....und genau deswegen werden Probefahrten immer weniger geduldet...weil es Leute gibt die ihre Dinge so regeln wollen/regeln wieder TE....:cool:

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 20:34

Also nochmal zur Richtigstellung:

Es gab einen Vertrag,jedoch nicht in dem Sinne eines Mietvertrags,nur dass das Fahrzeug übergeben wurde an Person B. Im Vertrag sind gibt es keine Spalte wo andere Fahrer aufgeführt werden/werden müssen da es sich um eine Probefahrt handelt.

Person A und B wohnen nicht im gleichen Haushalt, auch nicht im selben Bundesland. Unterscheiden sich jedoch sehr. Sollten die Behörden kommen und Person B aufsuchen evtl. Nachbarn befragen, Person A ist dort noch nie in Erscheinung getreten. Außerdem ist Person A auf dem Foto mehr schlecht als recht zu erkennen.

Das Autohaus hat nichts dagegen sollte die Polizei erscheinen. Das wäre nicht das erste mal bei einem Autohaus von so einer Größe ;)

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