Zeuge einer Fahrerflucht
Hallo
Ich habe in einer Nacht auf einem Parkplatz beobachtet wie jemand gegen ein anderes Auto gefahren ist und danach einfach woanders geparkt und weggegangen ist.
Habe beide Fahrzeuge und die Schäden photographiert. Jetzt würde ich einfach eine Anzeige bei der Polizei machen doch ist der Schadensort 500km von meinem Wohnort entfernt. Und ehrlich gesagt habe ich keine Lust wegen einer Zeugenaussage da anzutanzen. Wegen Zeitnot konnte ich die Anzeige nicht am Schadenstag machen.
Gibt es die möglichkeit über das Kennzeichen den geschädigten Halter zu kontaktieren?
Da Fahrerflucht in diesem Land viel zu häufig geschieht und die Täter meistens davon kommen will ich jetzt auch nicht wegsehen.
Deswegen meine Frage kann ich den Halter über das Kennzeichen irgendwie ermitteln oder eine Anzeige machen ohne aif eine Fernreise zu müssen?
Vg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Juli 2019 um 08:14:21 Uhr:
Die Frage dürfte sein:
Durfte der Zeuge sich vom Unfallort entfernen - und wenn ja - warum dann nicht zum nächsten Polizeipräsidium....(aber wehe man ist mal selbst betroffen - und der "Zeuge" hat halt auch keinen rechten Bock!)
Er schrieb doch, dass er keine Zeit hatte. Anstatt ihn nieder zu machen, kann man doch froh sein, dass er alles dokumentiert hat und zur Anzeige bringen möchte.
21 Antworten
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 21. Juli 2019 um 17:44:40 Uhr:
Besser nicht die 110 wählen, sondern lieber die Amtsnummer der nächsten Wache raussuchen.
Ich würde zwar auch die Amtsnummer raussuchen, was passiert aber, wenn man die 110 wählt?
Gruß
Uwe
Dann landet man in einem regionalen amtlichen Notfall-Callcenter und bindet mit einer Petitesse evtl. Ressourcen, die anderweitig gebraucht werden könnten?! 😰
Zitat:
@thna schrieb am 21. Juli 2019 um 18:26:08 Uhr:
Dann landet man in einem regionalen amtlichen Notfall-Callcenter und bindet mit einer Petitesse evtl. Ressourcen, die anderweitig gebraucht werden könnten?! 😰
Ja, das ist klar und genau deshalb würde ich in diesem Fall auch nicht die 110 rufen. Ich hatte aber den Verdacht, dass JumpingJack wohl meinte, dass das noch weitere Konsequenzen mit sich bringt. Daher meine Rückfrage.
Gruß
Uwe
Wegen? Es ist eine Straftat. Und über 110 wird man sofort verbunden und es wird garantiert aufgenommen. Wo ist das Problem?
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Zitat:
@Datzikombi schrieb am 21. Juli 2019 um 22:18:31 Uhr:
Wegen? Es ist eine Straftat. Und über 110 wird man sofort verbunden und es wird garantiert aufgenommen. Wo ist das Problem?
genau -der Zeuge hat keine Zeit und wenn er 2 Stunden später zu hause ist es eine Straftat und man kann die110 wählen!
ja- jetzt bin ich hier raus!
ein Lob auf den Zeugen!
Direkt nach der Beobachtung des Unfalls ruft man natürlich 110. Wenn man das aber erst später meldet, kann man sich auch die Zeit nehmen, die örtliche Polizeidienstelle rauszusuchen.
Ich denke doch, dass das klar ist und eigentlich keiner Diskussion bedarf.
Kritik an dem TE ist im Übrigen nicht angebracht, denn er hat dafür gesorgt, dass der Geschädigte seinen Schaden bezahlt bekommt, also hat der TE richtig gehandelt. 🙂
Gruß
Uwe
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Juli 2019 um 22:19:44 Uhr:
genau -der Zeuge hat keine Zeit und wenn er 2 Stunden später zu hause ist es eine Straftat und man kann die110 wählen!
ja- jetzt bin ich hier raus!ein Lob auf den Zeugen!
Ein hoch auf den Zeugen... richtig !
Er könnte auch in dem Fall einfach die Klappe halten wenn Er sich, ohne sofortige Meldung bei der Polizei, strafbar macht.
Dann kommt der zeuge in nichts rein und Du z.B. würdest als Geschädigter auf deinem Schaden sitzen bleiben.