Zentralverriegelung

Hey, ich habe ien Problem... Hab vorhin meine ZV ausgebaut weil die Reichweite gerade mal bei nem Meter war...
Hab dan die Platine mit Spiritus gereingt (hab gegugelt wie man Platinen reinigt) und rein aus Interesse an der Kleinen Schraube (siehe Bild) gedreht... Nun geht sie Aber leider nicht mehr, liegts an der Schraube? was kann ich den jetz noch machen?
Bitte um schnelle Hilfe... 🙁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi


mir braucht niemand was dazu erklären weil mein Vater beim Tüv Süd arbeitet

was willst du uns jetzt damit sagen? 😕

putzt der nach dienstschluss dort die toiletten?

Zitat:

1. Auf Pivatgelände sprich Tankstelle (bei netten Polizisten) oder eben Privaten abgesperten geländen sprich Showzwecke/Zuhause erlaubt

da die tankstelle zum öffentlichen verkehrsraum zählt, ist es dort NICHT erlaubt!

Zitat:

2. Wenn Motor aus erlaubt

ebenfalls falsch!

die stvzo ist dort sehr eindeutig geregelt!

Zitat:

3. wenn jemand beim TÜV es mal Probieren will man sich die eintragen lassen als einsstiegshilfe wenn beim Kofferraum keine röhre ist

auch falsch!

für eine einstiegsbeleuchtung gelten andere anbauvorraussetzungen und die farbe "blau" ist generell NICHT zulässig...

Zitat:

4. Wenn eine UBB nicht fest instailiert ist kann man im ausgeschaltet zustand auf der Straße nicht belangt werden!

wie auch deine anderen äußerungen komplett falsch!

der funktionsUNfähige anbau ist NICHT zulässig....

Zitat:

und shcon wieder wird auf die UBB eingehackt ohne ahnung zu haben...

wer keine ahnung hat, ist hier ziemlich eindeutig....

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Zitat:

Original geschrieben von Jose-GSi


http://www.forum.md-tuning.de/forumAntwort.php?...

Goil: Du lieferst Munition gegen Deine Argumentation:

Zitat:

So um das Thema Unterbodenbeleuchtung nun mal endlich zu behandeln.

Es ist generell Verboten mit Unterbodenbeleuchtung weder zu Fahren noch im Stand vom Stassenverkehr zu schalten. Ausnahmen wäre nur auf apgesperten Flächen wie zB. auf Treffen von Clubs oder austellungen.

Erst gestern wurde mein Kollege mit einer Mengel Karte der Poliezei behlont weil er auf unserem Treffpunkt Parkplatz seine Beleuchtung an hatte bestraft.

Wohl bemerkt das Fahrzeug war im Ruhe zustand auf einem Öffentlichen Parkplatz.

Ausage der Beamten ist gewesen das es in keinem Fall erlaubt ist sie im Öfentlichen Strassen Verkehr zu benutzen selbst im Stand nicht, denn andere Verkehrs teilnemer werden dadurch abgelengt und könnten ein Unfall verursachen.

Kann jedem nur raten wer kein stress haben will es zu lassen.

Ich finde es auch nicht inordnung aber leider kann man nichts tun.

Mfg


Sunny-Sven 09.07. 09:36

Oder:

Zitat:

neonröhren außen anbringen verboten, da keinprüfzeichen drauf is ...ihr findet auch keine mit einem zeichen !!!..zweitens wenns dran is erlischt betriebserlaubnis.... heißt..3 pkt für halter 3 pkt für fahrer..50€ für halter und für fahrer.....
in der probezeit kommt noch ne nachschulung dazu.....für diese konsequenzen ist es nicht mal notwendig die einzuschalten...s reicht wenn mal zur felgenübrprüfung mal n polizer unter dein auto guckt und da röhren entdeckt...

wenn ihr die noch einschaltet und die leuchten stetig(kein blinken) kommt ne strafe wegen falscher lichttechnischer einrichtung dazu....

falls das!! blaues !!pulsierendes neon is oder n lauflicht mit !blauen! leds ..kommt dazu noch ne anzeige wegen illegaler benutzung von warn und signalleuchten...heist mit vorherigem zusammen in der probezeit und auch auserhalb fleppen bis auf weiteres weg!...wenns ne andre farbe is fällt letzteres weg .... so dann baut mal alle fein drauf los !!!....hab das alles durch..... (bis auf letztes) hatte stetige neons ...mfg..q3stanky


q3stanky 03.08. 00:04

UND:

Zitat:

Auf der Seite der Dekra ist nachzulesen und das ist amtlich:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Nur weil Du es gerne so haben möchtest, wird es lange nicht legal. Wenn Dir irgend ein Tüv-Prüfer einen Gefallen tut und die UBB als Einstiegshilfe einträgt, muss das vor der POL noch lange keinen Bestand haben.

Etwas, das nicht erlaubt ist, wird nicht legal, weil einige es sich wünschen und dann posten, dass sie damit rumfahren. Die wurden halt noch nicht kontrolliert...

PS.: Ich erwarte keine Antwort, da Du ja nicht mehr hier sein willst. Wenn doch, kann man Dir ja noch nicht mal mehr das glauben😕

Ja schon klar laber nur was du willst, das is ja auc hdas Thema hier, omg -.-"

Und wenn du den Thread nicht zu ende lesen kannsd dan fang erst gar nicht an damit oh mann...

Wie Gesagt der scheiss forum hier ist mir eh egal ich hab in 2 Antworten mein Problem gelöst bekommen also was mach ich noch hier?

Naja trotzdem gut das ihr ecuh um alles auser das Thema kümmert genau sowas gehört hier her daumen hoch!

Hallo,

ich schließe an dieser Stelle.

Dem TE sei nahe gelegt, sich demnächst etwas mehr zusammenzureißen - es kamen mehrere hilfreiche Posts.
Vom Thema abgewichen bist Du selbst, daher sollte man sih dann auch etwas zurück halten.

***GESCHLOSSEN***

Grüße
Schreddi