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Zahlt Kasko bei Ganzjahresreifen

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 19:10

Hallo zusammen,

unser Auto war über meine Mama versichert. Mein Mann hatte am 18.11.2005 einen Unfall mit dem Auto. Er ist bei Glatteis in den Graben gerutscht. Wir haben im Dezember 2004 Ganzjahresreifen gekauft und drauf gemacht.

Der Gutachter der Versicherung hat das Auto als Totalschaden eingestuft, da die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Autos. Laut Gutachten hatten die Reifen vorne ein Profil von 5,0 und hinten 6,0.

Reparaturkosten = 6009 €

Wert des Autos = 5300 €

Restwert = 2200 €

Da das Auto noch finanziert wurde, brauchten wir eine Versicherungsfreigabe der Bank. Abzuzahlen waren noch 2000 €. Das Auto haben wir für den ermittelten Restwert des Autos mit Genehmigung der Bank verkauft. Die Bank hat am 16.12.2005 der Versicherung die Freigabe für die Entschädigungssumme erteilt.

Vor ca. 3 Wochen wurde mir in einem Telefonat mit der Versicherung mitgeteilt, das man noch das mit den Reifen überprüfen muss. Bei einem heutigen Anruf bei der Versicherung, wurde mir mitgeteilt, das mein Kaskoschaden noch nicht bearbeitet wurde und die Bearbeitung erst frühsten Anfang Januar gemacht wurde. Daher wissen wir nun nicht, ob die Versicherung zahlt und wie viel sie zahlt.

Ich habe mir das mal ausgerechnet:

Wert des Auto 5300

- 2% differnz. Steuer 106

- Eigenbeteiligung VK 325

- Restwerterlös 2200

= 2269 €

1.Ist meine Berechnung korrekt

2. Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Versicherung den Schaden wegen den Ganzjahresreifen nicht bezahlt.

3. Wielange darf sich die Versicherung mit der Bearbeitung zeit lassen

4. Wann müssen sie die Entschädigungssumme überweisen.

LG Nicole und vielen Dank

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21 Antworten
Themenstarteram 20. Dezember 2005 um 22:48

Müssen wir uns deshalb jetzt Gedanken darüber, dass sie nicht zahlen, weil sie von einer anderen Versicherung übernommen wurden.

LG Nicole

Nein.

So wie Du es erzählst gestalten die nur an Ihrer Bilanz um auch im nächsten Jahr ncoh günstige Tarife anbieten zu können.

die Verweigerung einer sofortigen Regulierung damit zu begründen, daß wg. der zu erstellenden Bilanz Zahlungen nach einem gewissen Datum nicht mehr erfolgen können, sollte nicht hingenommen werden, weil sie vollkommener Quatsch ist!

der Schaden ist doch in diesem Jahr passiert und auch, wenn die Versicherung erst im März 2006 abrechnet, wäre die Leistung noch dem alten Jahr zuzuordnen

Stichwort: Bilanzrecht, aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Ripper,

theoretisch hast Du Recht. :D

Themenstarteram 21. Dezember 2005 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

die Verweigerung einer sofortigen Regulierung damit zu begründen, daß wg. der zu erstellenden Bilanz Zahlungen nach einem gewissen Datum nicht mehr erfolgen können, sollte nicht hingenommen werden, weil sie vollkommener Quatsch ist!

der Schaden ist doch in diesem Jahr passiert und auch, wenn die Versicherung erst im März 2006 abrechnet, wäre die Leistung noch dem alten Jahr zuzuordnen

Stichwort: Bilanzrecht, aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Ja ich weis das mit der Buchhaltung, denn ich habe das auch selber so gelernt, dass der Vorgang noch zu diesem Jahr gehört und das sie das in der Bilanz abgrenzen müssen.

Deshalb mache ich mir ja auch Gedanken, weil sie die Zahlung hinaus zögern. Ich möchte ja meine Eltern nicht in Schwierigkeiten bringen, denn sie haben sich nun extra ein neues Auto gekauft, aber die Bank möchte erst das alte Auto abgelöst sehen. Das wollte ich ja machen mit der Summe von der Versicherung, aber nun wird das ja nichts mehr dieses Jahr und ich habe Angst das meine Eltern ihr Darlehen nicht bekommen und das Auto was sie schon zu hause haben wieder zurück geben müssen.

LG Nicole

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 17:49

Hallo zusammen,

ich habe heute noch mal mit der Versicherung telefoniert. Sie haben mir gesagt, das die Zahlung von 2662 € gestern raus ging und in den nächsten Tagen auf unserem Konto ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe und frohe Weihnachten!

LG Nicole

na bitte, geht also doch

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