Zahlen oder nicht zahlen?

Hallo!

Benötige mal eine oder mehrere Meinungen zu einem Problem.

Vor 4 Wochen hatte ich mein Fahrzeug in der Inspektion bei der Vertragswerkstatt und mir für den Tag zum Überbrücken ein Auto ausgeliehen.

Die Odysee begann schon auf der Heimfahrt, was ich aber nicht wirklich "realisiert" hatte.
Der Mietwagen, nicht mal 1 Jahr alt:
- roch wie Gülle aus der Klimaanlage, irgendwie verfault
- wurde immer so 95-100° C warm im normalen Betrieb, obwohl ich wirklich max. 80-90 gefahren bin!

Also Auto über Nacht abgestellt und nichts weiter gedacht.
Am nächsten Morgen in die Arbeit gefahren und nach 10km wird das Auto immer wärmer, während die Innenluft eisig kalt bleibt, trotz aktivierter Heizung. Wieder verbreitet sich ekliger Duft im ganzen Auto. Das Auto erreicht auf einmal 110° C und ich höre einen Dauerpiepton. Im morgendlichen Verkehr keine Chance zum anhalten! Also weitergefahren mit extrem niedriger Drehzahl.

Auf dem Parkplatz Auto abgestellt, Zündung aus - Lüfter dreht danach ca. 10 Minuten mit maximaler Kraft weiter. Was war da so heiß geworden? Ich weiß es nicht.

--> Anruf Werkstatt, alles geschildert. Die meinten, warum ich damit überhaupt gefahren bin. Wenn ein Auto wärmer als 90° wird muss man sofort anhalten. Ha ha. Wie witzig. Ich erwarte einen fehlerfreien Mietwagen als zahlender Kunde.

Gegen Mittag wurde dann der Mechaniker mit meinem privaten Auto, was mittlerweile fertig war, an meinen Arbeitsplatz geschickt, hat Wasser aufgefüllt (hat nicht viel gefehlt!) im Mietauto und ist damit zurück in die Werkstatt gefahren.

Heute kommt die Rechnung über das Auto und über das nachtanken. Ich bin damit 25km gefahren, auf dem Beleg stehen 70km. Die 45km Differenz ist die Entfernung Arbeitsort - Werkstatt, also die Strecke, die der Mechaniker zurückgelegt hat.

Jetzt frag ich einfach mal:
Soll ich das wirklich zahlen? Möchte eine zweite Meinung bevor ich es der Werkstatt kund tue. Hab da kein Einsehen in der Sache, so eine Schrottmühle bezahle ich nicht. Und ich bin wirklich absolut StVO-konform gefahren ohne hohe Drehzahlen etc. !!

Danke!

7 Antworten

Verstehe ich richtig, dass du für den Sprit nicht aufkommen willst? Der wäre doch auch angefallen, wenn das Auto problemlos gelaufen wäre oder meinst du was anderes, dein Beitrag ist diesbezüglich nicht eindeutig.

Gruß

Simon

Zahlen oder Nicht-Zahlen ist meiner Meinung nach nicht die Alternative. Wie swallerius schon schreibt, dürftest Du wohl mindestens für das tatsächlich verfahrene Benzin aufkommen müssen. Alles andere ergibt sich aus den AGB des Vermieters, die aber im Zweifel zu seinen Gunsten formuliert sind.

Von daher würde ich erst mal mit den Leuten REDEN, was das Ganze denn soll. Schließlich hattest Du Ärger mit dem Auto, obwohl Du Dich ordnungsgemäß verhalten hast. Dass der Typ von der Werkstatt den Wagen abgeholt hat, sollte man Dir eigentlich nicht anlasten können, nachdem, was Du zuvor erlebt hast.

Nichtsdestotrotz: Einfach nicht zahlen, scheint mir nicht sinnvoll. Rede mit den Leuten. In 90 % der Fälle findet sich dann eine Lösung.

Zitat:

Original geschrieben von casus_knaxus


Zahlen oder Nicht-Zahlen ist meiner Meinung nach nicht die Alternative. Wie swallerius schon schreibt, dürftest Du wohl mindestens für das tatsächlich verfahrene Benzin aufkommen müssen. Alles andere ergibt sich aus den AGB des Vermieters, die aber im Zweifel zu seinen Gunsten formuliert sind.

Jein. Es passiert immer wieder, dass bestimmte AGB-Klauseln ungültig sind, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligen etc. Als Kunde kann man dann "Die Klausel ist irrelevant, verklag mich doch, wenn du deine (ganze) Kohle willst!" sagen und den Prozess gewinnen (sollte man aber vorher mit dem Anwalt seines geringsten Misstrauens abgeklärt haben). Ein Konkurrent oder die Verbraucherzentrale kann solche Firmen sogar teuer abmahnen.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von casus_knaxus


Zahlen oder Nicht-Zahlen ist meiner Meinung nach nicht die Alternative. Wie swallerius schon schreibt, dürftest Du wohl mindestens für das tatsächlich verfahrene Benzin aufkommen müssen. Alles andere ergibt sich aus den AGB des Vermieters, die aber im Zweifel zu seinen Gunsten formuliert sind.
Jein. Es passiert immer wieder, dass bestimmte AGB-Klauseln ungültig sind, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligen etc. Als Kunde kann man dann "Die Klausel ist irrelevant, verklag mich doch, wenn du deine (ganze) Kohle willst!" sagen und den Prozess gewinnen (sollte man aber vorher mit dem Anwalt seines geringsten Misstrauens abgeklärt haben). Ein Konkurrent oder die Verbraucherzentrale kann solche Firmen sogar teuer abmahnen.

notting

Absolut richtig. Nur weiß man das leider immer erst hinterher, wenn man durch alle Instanzen geklagt hat, ob eine Klausel unangemessen war oder nicht.

Es ist doch so: zunächst müsste man mal zum besagten Anwalt gehen, den Fall vortragen und prüfen lassen, ob die betreffende AGB-Klausel unwirksam ist. Problem dabei: Die Antwort des Anwalts lautet mit Sicehrheit "Jein" oder "kommt darauf an", etwas Genaueres wird er kaum sagen können, selbst wenn er wollte. Denn die Vermieter sind beim Abfassen ihrer AGB ja auch anwaltlich beraten, so dass es häufig Wertungsfrage ist, ob etwas unangemessen ist oder nicht. Außerdem kostet das schon mal Zeit und Geld (für den Anwalt), das der TE zumindest erst mal verauslagen müsste.

Wenn der TE weitermacht und nicht zahlt, wird er als verklagt. Jetzt muss der Anwalt dem Gericht darlegen, warum die AGB unwirksam sein sollen. Ob einem das Gericht glaubt, steht in den Sternen. Im Zweifel geht das Ganze dann durch mehrere Instanzen. Kostet erst mal wieder Zeit und Geld, das der TE zumindest verauslagen müsste.

Wenn man dann am Ende gewinnt, ist es natürlich schön. Man bekommt das Geld wieder, die Zeit allerdings nicht. Wenn nur das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Verliert man nämlich, ist man richtig gekniffen: Geld zahlen plus Zinsen, eigenen Anwalt zahlen und Kosten des Vermieters (Anwalts- und Gerichtskosten) übernehmen. Und wie schon gesagt: eine exakte Abschätzung der Erfolgsaussichten eines derartigen Vorgehens im Vorfeld halte ich praktisch für kaum möglich.

Fazit: Bei den Beträgen, um die es hier typischerweise geht (ich denke, es werden weniger als 200 Euro, vielleicht sogar unter 100 Euro sein), steht der Aufwand meist in keinem Verhältnis zum Nutzen, selbst wenn man gewinnen sollte. Von daher sollte der TE sich möglicherweise mit dem Gedanken anfreunden, das Benzin zu zahlen und im Übrigen mit dem Vermieter reden. Solche Sachen zum Anwalt zu tragen bzw. es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, bringt einem meist nichts als Ärger ein.

Zitat:

Original geschrieben von casus_knaxus



Zitat:

Original geschrieben von notting


Jein. Es passiert immer wieder, dass bestimmte AGB-Klauseln ungültig sind, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligen etc. Als Kunde kann man dann "Die Klausel ist irrelevant, verklag mich doch, wenn du deine (ganze) Kohle willst!" sagen und den Prozess gewinnen (sollte man aber vorher mit dem Anwalt seines geringsten Misstrauens abgeklärt haben). Ein Konkurrent oder die Verbraucherzentrale kann solche Firmen sogar teuer abmahnen.

notting

Absolut richtig. Nur weiß man das leider immer erst hinterher, wenn man durch alle Instanzen geklagt hat, ob eine Klausel unangemessen war oder nicht.

Es ist doch so: zunächst müsste man mal zum besagten Anwalt gehen, den Fall vortragen und prüfen lassen, ob die betreffende AGB-Klausel unwirksam ist. Problem dabei: Die Antwort des Anwalts lautet mit Sicehrheit "Jein" oder "kommt darauf an", etwas Genaueres wird er kaum sagen können, selbst wenn er wollte. Denn die Vermieter sind beim Abfassen ihrer AGB ja auch anwaltlich beraten, so dass es häufig Wertungsfrage ist, ob etwas unangemessen ist oder nicht. Außerdem kostet das schon mal Zeit und Geld (für den Anwalt), das der TE zumindest erst mal verauslagen müsste.

Also ich kriege immer wieder Meldungen mit, wo AGB-Klauseln von einem Gericht verboten wurden. Da gibt's ganz sicher gewisse Sachen, die immer wieder auftauchen, obwohl praktisch alle endgültigen Gerichtsurteile sagen "verboten!". Ergo geringes Risiko in solchen Fällen.

Außerdem glaube ich nicht, dass die meisten kleinen Firmen mind. jährlich ihre AGB an die aktuelle Rechtssprechung anpassen lassen, die sich ja auch mal ändern kann.

notting

Zitat:

Original geschrieben von meow


Gegen Mittag wurde dann der Mechaniker mit meinem privaten Auto, was mittlerweile fertig war, an meinen Arbeitsplatz geschickt, hat Wasser aufgefüllt (hat nicht viel gefehlt!) im Mietauto und ist damit zurück in die Werkstatt gefahren.

Heute kommt die Rechnung über das Auto und über das nachtanken. Ich bin damit 25km gefahren, auf dem Beleg stehen 70km. Die 45km Differenz ist die Entfernung Arbeitsort - Werkstatt, also die Strecke, die der Mechaniker zurückgelegt hat.

Jetzt frag ich einfach mal:
Soll ich das wirklich zahlen? Möchte eine zweite Meinung bevor ich es der Werkstatt kund tue. Hab da kein Einsehen in der Sache, so eine Schrottmühle bezahle ich nicht. Und ich bin wirklich absolut StVO-konform gefahren ohne hohe Drehzahlen etc. !!

Danke!

wofür musst du denn explizit zahlen? nur für das benzin? du wärst doch von deinem arbeitsplatz auch bestimmt direkt in die werkstatt gefahren, um dein auto abzuholen und hättest den wagen vollgetankt, wenn es korrekt funktioniert hätte! die kosten und die kilometer wären die gleichen geblieben.

berechnen sie dir noch gebühr für das abholen des wagens? werkstattkosten? oder geht´s hier doch wirklich nur um die tankrechnung und über die leihwagengebühr?

Hi,
wie hoch ist denn der Betrag?
Du hättest das Fahrzeug ja auch zurück bringen müssen. eventuell vollgetankt.
Gruss
Schlag1u

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