Zahlen nach Kostenvoranschlag

Hallo, ich hatte vor 2 Monaten einen leichten Unfallschaden (Motorhaube + Windschutzscheibe) an meinem Fahrzeug. Ich möchte über Kostenvoranschlag meiner Werkstadt (Mercedes) mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen (Höhe ca. 1700€). Die Versicherung hat einen Gutachter den Schaden beurteilen lassen (Höhe des Gutachtens 1600€). Gestern habe ich nun endlich einen Verrechnungsscheck erhalten. Die Versicherung will nur 1380€ erstatten, da Mehrwertsteuer bei Abrechnung über Kostenvoranschlag nicht erstattet werden muß.

Frage: Kann die Versicherung die Höhe meines Kostenvoranschlages ignorieren und nur die Höhe des Gutachtens vom Gutachter der Versicherung für die Begleichung des Schadens heranziehen? Ist der Abzug der Mehrwertsteuer rechtens?

Danke für eure Antworten.

19 Antworten

Moin,

@krypton1973

Dir ist schon aufgefallen das die ursprüngliche Frage des TE bereits aus dem April 2004 ist, oder? Meine Antwort bezog sich nur auf den Post von rainer-wiesbade. Also immer erst mal richtig lesen bevor hier wieder ein nicht passender Kommentar gepostet wird.

Gruss

Marcus

Oh Mist ..... also bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
nicht die Summe aus dem Voranschlag minus Mehrwertsteuer,
sondern auch minus Restwert.

@driver
sorry. haste recht

@TE
Bei einem Zeitwert von 1700€ darf im Wiederbeschaffungswert normalerweise keine MWSt angegeben sein, die man kürzen könnte. Bei dem Wert ist davon auszugehen, dass der PKW i. d. R. nur noch von Privat ohne ausweisbare USt zu erwerben ist. Falls der Wagen neu nur 8000 kosten sollte (gibts ja auch) könnte ggf noch ein Teil MWSt im Rahmen der Differenzbesteuerung anfallen (glaube ca 2,5% o. Gewähr). Aber 16% bei Totalschaden kann man eigentlich nur bei neueren Autos ansetzen, die i. d. R. über den Händler verkauft werden. Also die Frage was das fürn Wagen war (Alter/km).

Also hättest du bei 1700 Wiederbeschaffungswert - 600 Restwert + 600€ Gutachter zu bekommen, wenn der andere zu 100% schuld ist.

Falls man dir 16% abhalten will direkt zu Anwalt. Ggf. prüfen ob man einen vergleichbaren Wagen wirklich für 1700 bekommt. Kommt halt auf den Zustand deines Wagens an. Es lohnt sich immer den Unfallwagen vor dem Gutachterbesuch zu waschen und zu saugen, damit man nicht versehentlich meint es wäre ne versaute Möhre. Bei einem neueren Auto ist das uninteressant. Bei einem alten "wertlosen" schon, da da bereits ein kratzer in der Türe einen Totalschaden darstellen kann 8-)

Moin,

@krypton1973

Ich empfehle Dir an dieser Stelle

nochmals eindringlich

zu beachten das der Thread bereits aus dem Jahr 2004 ist. Deine Antwort ist somit nicht mehr wirklich hilfreich, weder für den TE noch für irgend jemanden anders der das liest. Oder sollte Dir entgangen sein das die MWSt inzwischen bei 19% liegt 😁?

Zitat:

Falls man dir 16% abhalten will direkt zu Anwalt.

Der TE würde das Geld für den Gutachter wohl nicht bekommen, das wird idR direkt an den Gutachter überwiesen.

@rainer-wiesbade

In einem ordentlichen Gutachten stehen alle Zahlen drin die wichtig nach so einem Schaden sind. Unter anderem wer Dir den Restwert für das Auto zahlt und welche Summe Dir für den Nutzungsausfall bzw die Dauer der Wiederbeschaffung zusteht. So etwas fiktiv zu erklären ist eher schwierig.

Gruss

Marcus

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vielleicht bekommt ja rainer-wiesbade noch einen Scheck in DM ausgestellt 😛 ....

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