xenon klarglas
Hallo,habe noch einen Anbieter gefunden,was haltet Ihr von diesem Angebot?
Beste Antwort im Thema
Les das was in der Artikelbeschreibung unter Sonstiges steht !!!
Da steht eindeutig: ...ohne Stvo Zulassung...
Ist das denn so schwer zu verstehen ? Ich denke nicht !
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ome-de
Ist eigentlich noch nie jemand auf die Idee gekommen, konkret dieses Problem mit den verfügbaren Kits dem TÜV vorzustellen und eine wirklich fundierte fachliche Aussage einzuholen???
es halogen und xenon-zugelassene scheinwerfer....
einen halogenscheinwerfer darfst du nicht mit xenonbrennern betreiben und einen xenonscheiwnerfer nciht auf halogen zurückrüsten.....
so einfach ist das....
umgehen kann man dies mit einem lichttechnischen gutachten (~10.000€ pro scheinwerfer -> 20.000€ für eine komplette front), und sofern dieses positiv ausfällt, kann man dann NUR diese beiden geprüften scheinwerfer per einzelabnahme eintragen....
geht einer der scheinwerfer nun z.b. durch einen steinschlag kaputt, muss für den neuen
auch ein neues gutachten erstellt werden.....und wenn der scheini keine zulassung erhält ist das geld trotzdem weg!
dass alwr und swra ebenfalls vorhanden sein müssen, sollte klar sein!
und wer käuft sich für rd. 150€ so ein xenon-hid-kit gibt dann noch xxx-€ für swra/lawr aus, um dann noch 20.000€ für die prüfung zu zahlen und falls er diese besteht nochmals rd. 60€ für die einzelabnahme?
hallo
diese tc-leuchten sind illegal!
wenn ihr legale xenon-linsenscheinwerfer sucht, lest nach in meinem thread. ihr müsst aber alles lesen, nicht nur die erste seite!
http://www.motor-talk.de/.../...linsenscheinwerfer-xenon-t1603794.html
es gibt legale xenon-linsenscheinwerfer, nur bekommt man die in europa nicht...hab alle links in meinem thread.
im anderen thread wurde sinnvoll diskutiert über die legale lösung. der hier angebotene satz ist illegal und ihr könnt euch jegliche diskussion sparen!
mfg
Tcha, den Link habe ich schon gleich als 2ten Beitrag in diesem Thread gesetzt.
Aber anscheinend wurde er nicht gelesen oder nicht verstanden.
z.Z. gibt es keine Möglichkeit legale Linsen- bzw. Klarglasscheinwerfer mit legaler Xenonlichttechnik zu verbinden. Es gibt z.Z ja nichtmal Xenonzugelassene Linsen- bzw. Klarglasscheinwerfer für das original Xenonlicht im W210, desweiteren gibt es auch keine möglichkeit mit einem billigen Xenon Nachrüstkit überhaupt eine Zulassung im W210 zu erreichen, selbst mit original W210 Xenonscheinwerfern wäre dies unmöglich, geschweige den mit diesen Linsen- bzw. Klarglasscheinwerfern, denn diese gibt es z.Z. nur mit H7 Technik.
Und würde es in Ost Europa bzw. Fern Ost eine Legale möglichkeit geben diese beiden Dinge zu verbinden so das eine "Deutsche Zulassung" möglich ware hätten die großen seriösen Hersteller solcher "Nachrüstartikel" sowas in Deutschland schon lange im Angebot, da die Nachfrage ja doch recht groß ist.
Also, warum gibts das in ganz Eurpopa nicht zu kaufen ?
Richtig, die Dinger haben alle keine Deutsche Zulassung und sind damit Illegal !!!
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Zitat:
Original geschrieben von Satsch
Wieso Schwachsinn, die Scheinwerfer sind Klarglas ohne Xenon.
Das wird ja immer besser. 😁
Ich glaube du hast nichtmal den Text der Auktion verstanden.
Man oh meter !!! 😁
Hallo @pepe889900
ich kann Deine Aufregung absolut verstehen. Dieser "legale Xenon"-Wahnsinn geistert hier nun schon seit Jahren in allen Forums herum.
Da wird immer wieder versucht sich mit allen möglichen und unsinnigen Begründungen diesen Mist schön zu reden. Und selbst wenn man Ihnen dann noch nachweist, daß es illegal ist wird das dann auch noch angezweifelt. 😮
Ich frage mich oft, warum sich die potentiellen Käufer nicht einmal die Mühe machen alles in solchen Angeboten durchzulesen. 🙄
Da steht sogar unter Sonstiges geschrieben, daß diese Teile keine Zulassung der STVO im Sinne des Gesetzgebers besitzen.
Ganz zu schweigen davon, daß man auch mal die AGB's des Anbieters durchlesen - oder noch besser studieren sollte.
Darin gibt es den Absatz Haftungsausschluß. Und wenn man nicht so faul wäre und sich die AGB's wirklich mal zu Gemüte führt, wäre diese Diskussion schon lange mal erledigt.
Aber ja, die AGB's sind ja ganz bescheiden zu lesen. Stimmt - fragt Euch mal warum. Ich habs mir jedenfalls extra für die permanenten Zweifler nochmals angetan.
Uuuuuuuuuuuuuund : Lesen bildet! 😎 Aber bitte LESEN und nicht überfliegen.
Zum Schluß von mir noch ein Tip - in ebay gibt es auch die Rubrik "Testberichte & Ratgeber". Darin ist folgender Bericht zu finden:
http://testberichte.ebay.de/...-ILLEGAL_W0QQugidZ10000000002353713?...
Und nun lest Euch das mal durch - auch die Paragraphen der StVO, StVZO usw.
Ich habe fertig
Harald
P.S. Eigentlich wollte ich gar nichts dazu schreiben. Und aufregen erst recht nicht.
Aber wenn man das hier so liest kann einem nur noch der "Kamm schwellen".
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@ tester58
Danke, mal schauen was jetzt aus dem Thread wird. Ich könnte wetten das der Thread jetzt genau so in den Tiefen des Forums verschwindet wie der andere auch.
Aber in nichtmal 2 Wochen wird es einen neuen Thread über das selbe Thema geben, die Schreiber werden die selben sein, der Unbelehrbaren habens bis dahin immernoch nicht kapiert und der andere Teil versucht wieder mit Fakten zu überzeugen das eine legale Nachrüstung nicht möglich ist.
Aber ich stelle mich jetzt schon drauf ein das es hier nicht weiter geht. Schade eigentlich, mich würde doch eigentlich noch interessieren was bei der Tüv Nachfrage rausgekommen ist. 😁
Wobei man natürlich potentiellen Interessenten schon zugestehen muss, dass in solchen Auktionen immer wieder recht irreführend mit den Begriffen "Zulassung" und "E-Prüfzeichen" umgegangen wird.
Meiner Meinung nach gehört so ein irreführender Text schlichtweg verboten 😉
Und das das Kleingedruckte in AGB's etc... nicht jeder zu lesen / verstehen scheint hat sich hier ja mal wieder gezeigt...
OT:
Genau so einen Brüller finde ich z. Zt. die Postbankwerbung mit "5% Zinsen" - man lese sich hier einmal genau die Bedingungen durch 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
... mich würde doch eigentlich noch interessieren was bei der Tüv Nachfrage rausgekommen ist. 😁
Also hier
http://www.tuev-nord.de/21860.aspist eigentlich alles dazu gesagt. 😉
Und damit der Thread jetzt nicht stirbt 😎 hier mal ein paar Beispiele über dieses jahrelange Gequäle: 🙄
April 2004
http://www.motor-talk.de/.../...-gefaehrlich-und-verboten-t296302.html
Februar 2005
http://www.motor-talk.de/forum/xenon-optik-wie-w211-t555754.html
Februar 2006
http://www.motor-talk.de/.../...-fuer-leichtglaeubige-t959341.html?...
Da hatte ich mal eine Antwort eines Verkäufers auf meine mail eingestellt.
Das könnte man noch endlos weiterführen, egal welches Forum - egal welche Fahrzeugmarke.
Zum Schluß noch etwas Lesestoff für unsere ganz hart Gesottenen: 😛
http://cms.mobile.de/.../versicherung_probleme_betriebserlaubnis.html
http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2005/08/20/beitrag1.html
Gruß
Harald
So, ich geb jetzt auch noch mal meinen Senf dazu. Hatte ja versprochen, persönlich mit dem TÜV zu reden, was ich auch getan habe. Zusätzlich habe ich mit einem Ingenieur bei Inpro gesprochen.
Zusammenfassend kann ich meine Vorredner eigentlich nur bestätigen. Ich gebe aber nur das wieder, was mir heute gesagt wurde.
Inpro: Es gibt definitiv weltweit kein Klarglas-Xenon Scheinwerfersystem, das in Deutschland eine zulässige Bauartgenehmigung für den W210 besitzt.
TÜV: Der legale Umbau eines W210 auf ein Klarglas-Xenon System bzw. dessen Eintragung wäre nur dann möglich, wenn für das komplette System eine gültige Bauartgenehmigung für eben dieses Fahrzeug vorliegen würde ( s.o.). Alleine mit den E-Nummern ist es lange nicht getan. Richtig ist allerdings, daß eine E-Nummer aus einem anderen EU-Land überall innerhalb der EU gilt. Zusätzlich müßten auf dem System auch all die anderen Prüfnummern (oder wie man sie nennen will ) vermerkt sein, die auch auf dem originalen Scheinwerfersystem enthalten sind.
Dies sind etliche Normen, die ich heute auf meinem Scheinwerfer entdeckt habe. Was sich im einzelnen hinter jeder Nummer verbirgt, weiß ich nicht.
Fakt ist ( leider ), Klarglas-Xenon und W210 geht zusammen legal nicht und führt zwangsläufig zum Verlust der Betriebserlaubnis. Irgendwie schade...
Hallo ome-de,
danke für die Info,das ist doch mal eine klare Hausnummer,damit ist für mich die Umrüstung vom Tisch.
Wirklich schade,daß kein deutscher Hersteller so etwas ins Programm nimmt,scheinbar ist hierfür kein Markt vorhanden...
Grüße
Nunja, die letzte Info ist ja nun wirklich nichts neues. 😁
Aber ok, vielleicht war es verständlicher geschrieben als die vielen anderen Beiträge in diesem und den ganzen anderen Threads.
Zitat:
Original geschrieben von chris240T
Hallo ome-de,
danke für die Info,das ist doch mal eine klare Hausnummer, ...
Na dann dank ich Dir für Deinen Dank an uns.
Achso, sorry, hast uns ja gar nicht gemeint. 😰 🙄
Man oh man Harald, da sind ja jetzt fast die Pferde mit Dir durchgegangen. 😁 Uff, grade noch die Kurve gekriegt. Jetzt hätte ich doch fast jemanden in Verlegenheit gebracht. 😰
Aber schade, hätte doch auch so gerne ein Häuschennümmerleinchen 😛 beitragen wollen. Mann, hätte ich doch lieber mal jemanden gefragt anstatt sinnlos im I-Net zu recherchieren und nur Links zu posten. Da müßte man ja wieder lesen und das ist doch wohl zu beschwerlich. 😮 😕
Aber ich werde nicht verzagen - A****backen zusammenkneifen und auf zu neuen Ufern. 😁 😁
Wie sagt doch ein altes Sprichwort: "Undank ist der Welten Lohn!"
Mensch Harald, wann merkst Du Dir das endlich mal!!! 🙄
Gern geschehen. 😉 🙂
Gruß
Harald
Ich habe einen 290TD Kombi von 1997 mit Xenon. Da die Gläser etwas blind sind und die Reflektoren des Fernlichts gelblich werden, würde ich sie gerne ganz ersetzen. Gibt es irgendwo Xenonscheinwerfer zu einem vernünftigen Preis?
Oder kann ich normale Scheinwerfer einbauen, die kosten im Neztz unter 100,- Euro/Stck?
Gruss
Thomas
Für den VorMopf gibt es die Gläser einzeln zu kaufen.