Xenon im W124???
hallo ihr zusammen,
ich bins mal wieder und mich würde interessieren, ob es beim W124, auch XENON gegeben hat. ich hab mir vor ca 4 wochen nen xenonnachrüstsatz gekauft und würde den natürlich gerne einbauen. daß ich dazu eine elektronische -leuchtweitenregulierung- und -scheinwerferreinigungsanlage-, brauche ist mir bekannt und rüste ich auch nach. sollte es das XENON im W124 gegeben haben, sind dort auch andere scheinwerferspiegel usw verbaut? ihr würdet mir sehr damit helfen, da man damit viel besser sehen kann, als mit den normalen H4. vielen dank im voraus, gruß heinzi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mercedes_w124t
...du brauchst kein "lichtgutachten". solche sachen, wie dieser umbau ist einer einzelabnahme unterzogen. wenn bei dieser abnahme alles ok ist und dem tüver dies genau so sieht, dann bekommst du deinen stempel
Jede bauartspezifische Veränderung an einem Fahrzeug kann per Einzelabnahme eintragen werden, was im Ermessen des Prüfers liegt. So weit so gut. Legal wird eine illegale Einzelabnahme deswegen noch lange nicht.
Die Scheinwerfer müssen in jedem Falle bauartgenehmigt sein.
In einen Scheinwerfer eine Leuchtquelle einzubauen, für die er keine Typprüfung besitzt ist IMMER ILLEGAL, auch bei einer Einzelabnahme.
Die Typgenehmigung für die Scheinwerfer wird immer nur zusammen mit der Lichtquelle erteilt, ein beliebiges Austauschen der Komponenten ist also nicht erlaubt.
Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sind nur dann zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird bestätigt, dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Hast du deine Einzelabnahme vor diesem Datum gemacht ?
Falls der Umbau nach dem 01.04.2000 statt fand kannst du mir bzw. uns vielleicht mal verraten wo du einen Scheinwerfer mit DC (Xenon Abblendlicht) Kennung für den 124er her hast ? Für den 124er gibts nur HC (Hologen Abblendlicht) Scheinwerfer.
Zitat:
Original geschrieben von mercedes_w124t
ich weiß von was ich rede, ich habe es hinter mir und bin einer der ganz wenigen der es im fahrzeugschein stehen hat und da bin stolz darauf.
Nunja, ersteres scheint mir nicht so der Fall zu sein, und zweiteres wird dir im schlimmsten Fall auch nichts nützen.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mercedes_w124t
...du brauchst kein "lichtgutachten". solche sachen, wie dieser umbau ist einer einzelabnahme unterzogen. wenn bei dieser abnahme alles ok ist und dem tüver dies genau so sieht, dann bekommst du deinen stempel
Jede bauartspezifische Veränderung an einem Fahrzeug kann per Einzelabnahme eintragen werden, was im Ermessen des Prüfers liegt. So weit so gut. Legal wird eine illegale Einzelabnahme deswegen noch lange nicht.
Die Scheinwerfer müssen in jedem Falle bauartgenehmigt sein.
In einen Scheinwerfer eine Leuchtquelle einzubauen, für die er keine Typprüfung besitzt ist IMMER ILLEGAL, auch bei einer Einzelabnahme.
Die Typgenehmigung für die Scheinwerfer wird immer nur zusammen mit der Lichtquelle erteilt, ein beliebiges Austauschen der Komponenten ist also nicht erlaubt.
Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sind nur dann zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird bestätigt, dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Hast du deine Einzelabnahme vor diesem Datum gemacht ?
Falls der Umbau nach dem 01.04.2000 statt fand kannst du mir bzw. uns vielleicht mal verraten wo du einen Scheinwerfer mit DC (Xenon Abblendlicht) Kennung für den 124er her hast ? Für den 124er gibts nur HC (Hologen Abblendlicht) Scheinwerfer.
Zitat:
Original geschrieben von mercedes_w124t
ich weiß von was ich rede, ich habe es hinter mir und bin einer der ganz wenigen der es im fahrzeugschein stehen hat und da bin stolz darauf.
Nunja, ersteres scheint mir nicht so der Fall zu sein, und zweiteres wird dir im schlimmsten Fall auch nichts nützen.
Moin zusammen.
Da hier zum Thema schon alles geschrieben wurde und der Umgangston auch nicht der Beste ist, mache ich hier mal ein Schloß dran.
PS. Außerdem hat Rotherach Recht. Es handelt sich jeweils um eine Abnahme für die Fahrzeugserie.
***closed***
Mcaudio
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