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Wurde gelasert und brauche euere hilfe!!

Themenstarteram 24. November 2009 um 18:27

Hallo alle miteinander!

Wurde vor ner knappen Woche mim Auto gelasert und denke das ich dagegen angehen kann, weil ich meine das die Vorraussetzungen für eine richtige Messung nicht gegeben waren.

Also 1. War es berg auf. 2. Stand der laser nicht gerade zur fahrbahn sondern in ein mit schlaglöchern übersehenen, abgelegenen waldstück.

3. Haben die mich wohl in der kurve gemessen.

War mit abzügen 24 zu schnell und bin leider noch in der probezeit. Habe auch alles mit fotos festgehalten. Meint ihr ich komme aus der sache ohne weiteres raus?

Noch was. Wieviel abzug habe ich eig? Bin 77 km/h gefahren und die haben nur 3 abgezogen. Dachte eig. es wären 6!? Weil dann wäre ich genau auf der grenze...

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Danke im vorraus.

Gruß Daniel

Ach habe noch vergessen zu erwähnen das die mich auch vor ort rausgezogen haben... Nen bild existiert auch nicht. Waren 3 leute..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

 

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt. Werde das diesesmal auch irgendwie aufe kette kriegen...

Hoffentlich nicht, mit der Einstellung!

Übrigens, "inner Baustelle" arbeiten Menschen, auch wenn Du sie nicht gerade sehen kannst,

die halten bei Deinen "45 drüber" ihren Arsch hin - denk mal drüber nach.

Wenn Du Deine Einstellung hierzu nicht grundlegend änderst,

wirst Du in naher Zukunft wohl öfter mal mit Bus un Bahn fahren müssen.

P.S. nimm's ruhig persönlich, ist auch so gemeint.

mfg. Matt

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Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt. Werde das diesesmal auch irgendwie aufe kette kriegen...

Da erübrigt sich wohl jeder weitere Kommentar. Unbelehrbar.

Ich hoffe für die anderen Verkehrsteilnehmer, dass du den Lappen möglichst lange abgeben musst.

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Ich lüge doch hier net rum. Würde mir ja nix bringen.... und habe noch nie post bekommen bis auf diese sache jetzt.

vs.

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt

Was passt hier jetzt nicht?

Und Lern-Resistent scheinst ja auch noch zu sein ;)

Ich wurde mit 19 Jahren geblitzt, als ich einen Bus auf einer Landstraße ohne Beschränkung überholte und beim Überholvorgang am Ortseingangschild vorbei fuhr, welches ich beim Überholvorgang nicht sehen konnte.

Dazu kamen: Dunkelheit und das Ortseingangschild von Bäumen verhangen.

Ende vom Lied: 1 Monat zu Fuß, Nachschulung und 258 DM Strafe.

Klar hat es mich geärgert, aber das änderte nichts daran, dass ich mit 89 in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war.

Strafe akzeptiert, ertragen, gezahlt. Lektion gelernt.

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

 

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt. Werde das diesesmal auch irgendwie aufe kette kriegen...

Hoffentlich nicht, mit der Einstellung!

Übrigens, "inner Baustelle" arbeiten Menschen, auch wenn Du sie nicht gerade sehen kannst,

die halten bei Deinen "45 drüber" ihren Arsch hin - denk mal drüber nach.

Wenn Du Deine Einstellung hierzu nicht grundlegend änderst,

wirst Du in naher Zukunft wohl öfter mal mit Bus un Bahn fahren müssen.

P.S. nimm's ruhig persönlich, ist auch so gemeint.

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt

Tja, nicht die besten Voraussetzungen. Das ist zwar formal eingestellt worden, bleibt aber intern trotzdem vermerkt. Macht sich bei der Geschichte nicht gut, notorischer Schnellfahrer und dann alles per Anwalt probieren um um die Strafe herumzukommen. Sorgt sicher nicht für bessere Laune beim Richter.

Und vor 2 Monaten 45 drüber, noch Probezeit, ... und nix gelernt. :rolleyes:

Gruß Meik

Bei der Vorgeschichte halte ich eine Einstellung des Verfahrens auch für äußerst unwahrscheinlich. Gerade bei einer Wiederholungstat innerhalb so kurzer Zeit schauen die ganz genau hin.

Ich finde das immer lustig:" Ich werde dann mal mit meinem Anwalt reden." Klar doch, die arbeiten ja umsonst. Ein Anwalt nimmt schon mind. 50 € das er mich empfängt.

Bei so einer Lapalie bezahlen und dann ist vergessen. Natürlich auch für die Zukunft draus lernen.

am 24. November 2009 um 20:40

Schade das du deinen Führerschein nicht vorher abgeben musstest.. in einer Baustelle 45kmh mehr? biste irree? Ich hätte ihn dir gleich abgenommen und Lebenlangen Fahrverbot erteilt..

das kann doch nicht sein.. sau gefährlich sowas! für dich und für dein empfinden vielleicht nicht so wie für andere Menschen die da arbeiten, die du jederzeit mit deinem Fahrzeug mitnehmen konntest.. :rolleyes:

Unglaublich

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Habe auch alles mit fotos festgehalten.

Nen bild existiert auch nicht. Waren 3 leute..

Das ist IMHO ein Widerspruch in sich.

Oder ist das so zu verstehen, daß du deine Geschwindigkeitsübertretung selbst mit Fotos dokumentiert hast?

am 24. November 2009 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Wurde vor knapp 2 monaten schoneinmal geblitzt aufa bahn. War 45 drüber inner Bausstelle. Aber hatte das navi genau vorm gesicht und bin dann mim anwalt gegen gegangen und es wurde eingestellt. Werde das diesesmal auch irgendwie aufe kette kriegen...

Ich frage mich jetzt gerade, welche Defizite dafür verantwortlich sind, diese, an Eindeutigkeit kaum noch zu übertreffende Aussage des TE, falsch zu interpretieren. Ist es einfach nur Dummheit, Ignoranz oder etwa der Mißbrauch von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen?

Der TE ist NICHT 45km/h zu schnell gefahren, wie er dank des im Sichtbereich befindlichen Navis feststellen durfte. Aus diesem Grunde ist das Verfahren dann auch eingestellt worden. Desshalb wird dieser Vorgeschichte auch überhaupt keine Bedeutung beigemessen.

Ach ja, was die Bauarbeiter anbelangt, die "ihren Arsch hinhalten":D, die arbeiten in der Regel NICHT auf der Fahrbahn.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Polo86cGT20

Habe auch alles mit fotos festgehalten.

Nen bild existiert auch nicht. Waren 3 leute..

Das ist IMHO ein Widerspruch in sich.

Oder ist das so zu verstehen, daß du deine Geschwindigkeitsübertretung selbst mit Fotos dokumentiert hast?

Ich denke er meint ein Bild mit der gemessenen Geschwindigkeit ;)

Hab ich doch geahnt :)

Es führt hier zu nichts...

Ihm kann hier nicht geholfen werden.

Es wird sich hier auch keiner bekehren lassen.

Manche Leute kommen vor Gericht dabei durch, manche nicht.

Es geht hier um das Messergebniss und nicht um seine Unfähigkeit !

Wenn der TE felsenfest davon überzeugt ist, dass das Messergebniss nicht stimmen kann, dann hilft nur der Anwalt !

Und wenn es dann tatsächlich so ist, dann kostet es ihn keinen Cent !

Wenn er sich selbst in die Tasche lügt, so bekommt er dann zurecht die doppelte Strafe :)))

Hadrian,

er war 45 km/h zu schnell, hatte aber sein Navi so angebracht, daß sein Gesicht auf dem Foto nicht zu erkennen war, daher wurde das Verfahren eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ach ja, was die Bauarbeiter anbelangt, die "ihren Arsch hinhalten":D, die arbeiten in der Regel NICHT auf der Fahrbahn.

schonmal auffm standstreifen gestanden, während pkw's mit knapp 100 an dir vorbeirauschen?!

Zitat:

Desshalb wird dieser Vorgeschichte auch überhaupt keine Bedeutung beigemessen.

ob dieser geschichte bedeutung beigemessen wird oder nicht, ist immernoch sache des richters, der sich ein bild über den te machen muss.....

am 24. November 2009 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das ist IMHO ein Widerspruch in sich.

Oder ist das so zu verstehen, daß du deine Geschwindigkeitsübertretung selbst mit Fotos dokumentiert hast?

Herr im Himmel!!!:rolleyes:

Der angebliche Geschwindigkeitsverstoß ist von den Beamten nicht im Bild festgehalten worden. Dafür hat der TE aber das Szenario selbst fotographisch dokumentiert. Ich meine, wer einen Computer zu bedienen in der Lage ist, von dem dürfte man auch erwarten solch einfache Zusammenhänge zu begreifen, ohne das der Pappa das alles erklären muß.

Meist sind Fahranfänger am Ende ihrer Probezeit 20 Jahre alt.

Aber sie sprechen schon von "meinem" Anwalt.....

Diese Arroganz in D kotzt mich an! Wenn mir (im Job) mal jemand sagt, er gehe jetzt zu seinem Anwalt, frage ich gleich nach dem Namen, damit ich mir einen Vermerk machen kann und die Post von "seinem" Anwalt schneller seiner Sache zuordnen kann. Meist fällt denen dann der Name "ihres" Anwaltes gar nicht ein. Ich bin dann allerdings auch nicht mehr sehr an vernünftiger außeranwaltlicher Klärung bereit, denn mein Gegenüber hat versucht, mich unangemessen einzuschüchtern.

Und entlarvend ist die Bemerkung "mein Anwalt" auch noch, denn ich würde je nach Fall zu ganz unterschiedlichen Anwälten gehen, denn der Anwalt für Baurecht ist nicht unbedingt fit in Verkehrsrecht und bei Arztrecht haben beide keine Ahnung...

Also, lieber TE, geh zu DEINEM Anwalt, der freut sich, weil Leute wie du seinen Job krisenfest sichern.

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