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wowa ohne tüv und kennzeichen

hallo

kann ich meinen wohnanhänger auch ohne tüv und logischerweise auch ohne kennzeichnen zum tüv fahren oder gibt es da probleme mit der polizei.

Beste Antwort im Thema

Ohne HU kannst du zum TÜV fahren, aber ein (Kurzzeit-)Kennzeichen ist auf jeden Fall erforderlich. Schließlich muß der Wowa versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.

22 weitere Antworten
22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


.....Ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen wird der WoWa per Fahrzeugbrief getüvt und wie ein nichtangemeldetes Fahrzeug behandelt -> TÜV ja, Plakette mangels Kennzeichen keine.
Tach,
nur mal zum Verständnis:
Also auch keinen Stempel ins die Zulassungsbescheinigung ( die hat man ja auch nicht )
Was passiert später ( Zulassung ), wenn TÜV ja,
aber weder Plakette noch Stempel 😕

Gruß Thomas
der den Anhänger vorher versichern und zulassen würde

Du legst bei der Zulassung das Protokoll zur HU vor. Darin sollte stehen "Plakette erteilt StVA" oder ein vergleichbarer Hinweis. Manchmal auch nur "Prüfung bestanden: JA //Plakette erteilt: NEIN". Daraufhin bekommst Du eine Plakette mit dem entspr. Ablaufdatum auf's Schild und in der ZBII wird auf Blatt eins unten das Ablaufdatum per PC eingetragen.

Vorher versichern und zulassen ist unmöglich wenn die Gültigkeit der letzten HU bereits abgelaufen ist! Dann brauchst Du erst zwingend eine neue HU bevor Dir jemand Papiere gibt und Schilder klebt.

Mal abgesehen davon, dass wir inzwischen ""etwas" vom eigentlichen Thema ab sind .... ich habe mal neugierhalber alle möglichen Quellen durchsucht. Es hat den Anschein, dass dies tatsächlich von Prüfdienst zu Prüfdienst, ja sogar von Niederlassung zu Niederlassung, unterschiedlich behandelt wird. 

Somit wird man im Einzelfall nicht darum herumkommen, vorab bei den in Frage kommenden Prüfdiensten in der eigenen Umgebung nachzufragen, wie diese die Vorführung ohne Zulassung auf Anhänger handhaben.

Sieht nach einen 1:1 aus ... wir haben wohl beide recht! 😉 Und diese Frage läßt sich somit wohl auch nicht endgültig beantworten.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Mal abgesehen davon, dass wir inzwischen ""etwas" vom eigentlichen Thema ab sind .... ich habe mal neugierhalber alle möglichen Quellen durchsucht. Es hat den Anschein, dass dies tatsächlich von Prüfdienst zu Prüfdienst, ja sogar von Niederlassung zu Niederlassung, unterschiedlich behandelt wird. 

Somit wird man im Einzelfall nicht darum herumkommen, vorab bei den in Frage kommenden Prüfdiensten in der eigenen Umgebung nachzufragen, wie diese die Vorführung ohne Zulassung auf Anhänger handhaben.

Sieht nach einen 1:1 aus ... wir haben wohl beide recht! 😉 Und diese Frage läßt sich somit wohl auch nicht endgültig beantworten.

Gruß
NoGolf

Ruhig Chef, alles gut. mir geht's hier auf keinen Fall um einen Sieg oder eine Niederlage. Ich hätt die Frage selbst gern endgültig geklärt. Ich würde es lieben beim nächsten mal in so einer Situation ein Paragraphenzitat auf den Tisch zu donnern und den Prüfer zur Prüfung zu bitten.

Obwohl das wahrscheinlich die Chancen auf Bestehen der Prüfung eher verringern. Meine Erfahrung zeigt eigentlich dass man weiter kommt je tiefer man kriecht, LEIDER!

Und wirklich oft kommt man ja auch nicht in die Situation ein abgemeldetes Fahrzeug vorzuführen. Meist kauft man ja doch gebraucht mit TÜV neu oder Resttüv.

War halt damals der Fairholm aus der Bucht geschossen.
Sieht chic aus, ist günstig und so schwer kann das doch wohl nicht sein 'nen Engländer in D anzumelden...

Ich war jung und unerfahren...

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von uno60


Blanco anhängen gibt 100% Ärger
Stimmt

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

und der Tüv führt keine Untersuchung durch, da Anhänger / Fahrzeug nicht versichert.

Stimmt nicht, den TÜV interessiert die Versicherung und das Kennzeichen nicht. Ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen wird der WoWa per Fahrzeugbrief getüvt und wie ein nichtangemeldetes Fahrzeug behandelt -> TÜV ja, Plakette mangels Kennzeichen keine.

Da möchte ich Dir widersprechen zumindest hier in Hessen nicht. Ich war mit einem Motorrad auf den Anhänger zum TÜV, Keine Untersuchung weil nicht zugelassen und damit ohne Versicherungsschutz. Den Prüfer darauf angesprochen, kam die Aussage alle Fahrzeuge müssen ein Kennzeichen haben und wenn es ein Probekennzeichen oder Rotes einer Werkstatt ist, ansonsten geht gar nichts.

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Zitat:

Anmerkung:
Falls jetzt jemand noch die roten Nummern ins Spiel bringen will: rote Nummer bekommen nur Werkstätten und seit einiger Zeit sind diese auch wesentlich strenger reglementiert. So dürfen nur noch Firmenangehörige der Werkstatt Fahrzeuge mit der roten Nummer fahren, der die Nummern durch die Zulassungsstellen zugeteilt wurden. Zumindest muss meines Wissens nach, z.B. bei Probefahrten zwecks Verkauf, ein Firmenangehöriger dabei sein (?). Bei Kennzeichenmissbrauch (z.B. durch den Verleih an Dritte) drohen den Unternehmen der Entzug der roten Nummern und empfindliche Geldstrafen!! Das hier trotzdem noch immer der Eine oder Andere Mißbrauch betrieben wird, will ich an dieser Stelle aber gar nicht bestreiten 😉

Also das gehört ja wohl in den Bereich Märchen. Wir haben vor kurzem bei einem Audi Händler einen Wagen gekauft und da war es überhaupt kein Problem Rote Kenzeichen zu bekommen und von denen wollte auch niemand mitfahren und wir waren über 2 Stunden (vorher abgesprochen) unterwegs. Auch ist es im Motorradhandel eher unüblich dass sich noch ein Mitarbeiter hinten auf Mopped setzt, das wäre ja noch schöner.

Uno

Zitat:

Original geschrieben von uno60



Zitat:

Anmerkung:
Falls jetzt jemand noch die roten Nummern ins Spiel bringen will: rote Nummer bekommen nur Werkstätten und seit einiger Zeit sind diese auch wesentlich strenger reglementiert. So dürfen nur noch Firmenangehörige der Werkstatt Fahrzeuge mit der roten Nummer fahren, der die Nummern durch die Zulassungsstellen zugeteilt wurden. Zumindest muss meines Wissens nach, z.B. bei Probefahrten zwecks Verkauf, ein Firmenangehöriger dabei sein (?). Bei Kennzeichenmissbrauch (z.B. durch den Verleih an Dritte) drohen den Unternehmen der Entzug der roten Nummern und empfindliche Geldstrafen!! Das hier trotzdem noch immer der Eine oder Andere Mißbrauch betrieben wird, will ich an dieser Stelle aber gar nicht bestreiten 😉

Also das gehört ja wohl in den Bereich Märchen. Wir haben vor kurzem bei einem Audi Händler einen Wagen gekauft und da war es überhaupt kein Problem Rote Kenzeichen zu bekommen und von denen wollte auch niemand mitfahren und wir waren über 2 Stunden (vorher abgesprochen) unterwegs. Auch ist es im Motorradhandel eher unüblich dass sich noch ein Mitarbeiter hinten auf Mopped setzt, das wäre ja noch schöner.
Uno

eigentlich hab ich ja gar keine große Lust, darauf einzugehen. Es war alles dazu gesagt. Aber ...

Bevor Du jemandem unterstellst "Märchen" zu erzählen, mach Dich bitte erst mal schlau und dann reden wir darüber, WER da Märchen erzählt.

Auszug aus § 16 Fahrzeugzulassunsgverordnung

"Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden....."

Der Verleih von solchen Kennzeichen an Dritte (z.B.Kunden), damit diese z.B. ihr Kfz beim TÜV oder DEKRA vorfahren können zählt dabei definitiv NICHT zur betrieblichen Verwendung. Hier sind Werkstätten wegen Verstößen bereits solche Sondernummern wieder entzogen worden. Weil "nicht zuverlässig".

Wie schon gesagt ... ob bei Probefahrten ein Mitarbeiter dabei sein muß, habe ich bewußt in Frage gestellt, da ich dazu keine fundierte Aussage machen kann.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Gruß
NoGolf

Anmerkung:
Falls jetzt jemand noch die roten Nummern ins Spiel bringen will: rote Nummer bekommen nur Werkstätten und seit einiger Zeit sind diese auch wesentlich strenger reglementiert. So dürfen nur noch Firmenangehörige der Werkstatt Fahrzeuge mit der roten Nummer fahren, der die Nummern durch die Zulassungsstellen zugeteilt wurden. Zumindest muss meines Wissens nach, z.B. bei Probefahrten zwecks Verkauf, ein Firmenangehöriger dabei sein (?). Bei Kennzeichenmissbrauch (z.B. durch den Verleih an Dritte) drohen den Unternehmen der Entzug der roten Nummern und empfindliche Geldstrafen!! Das hier trotzdem noch immer der Eine oder Andere Mißbrauch betrieben wird, will ich an dieser Stelle aber gar nicht bestreiten 😉

bis auf den "verleih an 3. ist deine aussage völliger mumpitz u. falsch.

übrigens, ich arbeite bei vw-audi!😁

Zitat:

Original geschrieben von eifelpassi


bis auf den "verleih an 3. ist deine aussage völliger mumpitz u. falsch.
übrigens, ich arbeite bei vw-audi!😁

"Märchen" ... "mumpitz" ... aber nicht das geringste davon belegt ... wow ... wie hilfreich! Könnt Ihr auch "normal"? Schon mal was von Umgangsformen gehört? Ich bin gerne bereit, Meinungsunterschiede zu diskutieren ... aber nicht bei so einem Niveau.

Damit bin ich hier raus ... viel Spass noch!

NoGolf

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