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Wowa ohne Papiere kaufen?

Themenstarteram 11. April 2016 um 18:21

Schwierig oder keine Probleme?

Was kann schief gehen. Oder besser: Wie kommt man an die Papiere Tüv und Zulassung?

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11 Antworten

Hallo...

Du musst einen neuen Brief bei der Zulassungsbehörde beantragen. Dafür brauchst Du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers. Der Antrag ist leider etwas zeitaufwendig und teuer. U.U. muss noch beim TÜV eine kpl. Neuabnahme vorgenommen werden.

Ganz einfach ist es leider nicht ... die eidesstattliche Erklärung für die Zulassungsbescheingung Teil I und II muss, wie schon von Pandatom beschrieben, der zuletzt in diesen Papieren eingetragene Besitzer eigenhändig unterzeichnen und NUR DER!

Ausnahmen gibt es nur,

  • falls dieser verstorben ist (dann der Erbe mit Sterbeurkunde)
  • bei Entmündigung durch den gesetzl. Vertreter

Zusätzlich wird lie letzte HU-Bescheinigung benötigt.

Hat man die eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers bekommt man die Zulassungsbescheingung Teil I (Kfz-Schein) vergleichsweise easy ... kostet zwar, bekommt man aber sofort.

Langwieriger ist es mit der Zulassungsbescheingung Teil II (Kfz-Brief). Der Antrag auf Neuausstellung muss im Bundesverkehrsblatt veröffentlichz werden. Das dauert 3-4 Wochen.

Die Gesamtkosten liegen bei 100,-€

Ich habe das für den Kfz-Schein erst hinter mir ...

Ohne Papiere? Ja klar doch, da handelt es sich bestimmt um das Gefährt meines Nachbarn, dass unfreiwillig eine Reise nach Polen angetreten hat.

Muss nicht sein ... gibt es gerade bei Dauercampern recht oft. Der Wohnwagen steht jahrelang abgemeldet auf dem Campingplatz rum ... da gehen die Papiere schon mal unter.

Ich hab selbst vor vielen Jahren mal einen Gartenabfallanhänger von einer Firma gekauft. Der war auch ohne HU und ohne Papiere, weil er dort über 10 Jahre nur zum innerbetrieblichen Transport benutzt worden war. Nach dieser Zeit wußte keiner mehr, wo die Papiere hingekommen waren.

Themenstarteram 12. April 2016 um 9:54

Ja, so isses.

Der Wowa stand immer fest und soll jetzt verkauft werden. Da muss ich wissen, was auf mich als Käufer zu kommt. Vielen Dank für euere Antworten. Ich werde jetzt mal mit dem Verkäufer reden, was überhaupt noch vorhanden ist an Unterlagen. Demnach muss ich mit Kosten von ca- 300€ inkl. Tüv rechnen, NoGolf? Oder kostet die neue Abnahme mehr?

Vollabnahme §21 lag 2010 für meinen Wohnwagen bei 120,-€

(ohne ggf. nötige Nachprüfungsgebühren)

§21 macht (sofern nötig) in den alten Bundesländern nur der TÜV, in den neuen Bundesländern nur die DEKRA. War zumindest 2010 noch so.

Sofern der Wohnwagen innerhalb von 7 Jahren nach Stilllegung wieder zugelassen wird, muss lediglich die normale Hauptuntersuchung §29 durchgeführt werden (alle Prüfdienste, ... KÜS, DEKRA, usw.). War das Fahrzeug allerdings länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis und eine Volluntersuchung nach §21 ist erforderlich (nur DEKRA/TÜV, wie schon weiter oben beschrieben).

Neue Reifen und die nach einer langen Standzeit unbedingt durchzuführende Bremsenüberprüfung bzw. ggf. neue Bremsbeläge hast Du auch in Deine Preisermittlung für den Kaufpreis einkalkuliert?

Sofern es sich (rechtlich betrachtet) um eine deutsche Erstzulassung handelt muss das Fahrzeug den heute geltenden Zulassungsbestimmungen entsprechen bzw. es muß ggf. entsprechend um-/nachgerüstet werden. Hier gilt KEIN Bestandsschutz! Wenn der Wohnwagen mehr als 6m Gesamtlänge hat, müssen dann ggf. auf jeder Seite 3 seitliche gelbe Positionsleuchten/Seitenmarkierungsleuchten und eine nicht vorhandene Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden.

Bei der Zulassung meines engl. Wohnwagens kam ich, als Kosteninfo für Dich, so etwa auf folgende Kosten

  • 120,-€ Volluntersuchung
  • 100,-€ Zulassung
  • 25,-€ Kfz-Kennzeichen

Die Nachrüstung der Seitenmarkierungen musste ich aus geschäftlichen (Zeit-)Gründen von einer Werkstatt durchführen lassen ... Material+Arbeit ~100,-€. Die NSL war bereits vorhanden.

Wie es der Zufall so will, ist mir eben der (Ersatz-)Fahrzeugbrief des vorher erwähnten Gartenabfallanhängers in die Hände gefallen.

Im angehängten Bild sieht man den Vermerk über die Neuausstellung und auch die Angabe zur schon damals vorgeschriebenen Veröffentlichung (Aufgebot) im Verkehrsblatt ... heute Bundesverkehrsblatt.

Es handelt sich dabei um eine ältere Version der Fahrzeugbriefe. Bei den aktuellen Fahrzeugpapieren sieht es halt optisch vermutlich etwas anders aus.

Neuausstellung Kfz-Brief
Themenstarteram 13. April 2016 um 9:14

Vielen Dank für die Info! Jetzt gehts weiter..

Laut Straßenverkehrskamt soll ich Kaufvertrag und Pass und Doppelkarte (heißt ja jetzt anders) mitbringen. Dann wird ein Kurzzeitkenzeichen erteilt. Damit soll ich zum Tüv. (Natürlich mit neuen Reifen)

Der Caravan war offensichtlich nie zugelassen. Es existieren keine Daten anhand der Fahrgestellnummer. Die Dame sagte mir wohl, dass es einfacher gewesen wäre, wenn er mal zugelassen gewesen wäre. Dann hätte man Daten gehabt. Eine Vollabnahme muß in jedem Fall erfolgen, klar.

Jetzt brauche ich erstmal 4 neue Reifen. In der Betriebsanleitung fand ich die Reifengröße aber leider ohne Tragkraft. Jetzt muss ich mal nach den Daten für dieses Model schauen.

Tabbert C 630 TD. Evtl fährt den ja hier im Forum jemand?

Hallo manhattanklaus,

ganz schön grosses Schiff :cool:

Im Caravan Museum habe ich im Prospekt von 1993 einen vergleichbaren Wohnwagen (660 TD) gefunden, der hat ein zulässige Gesamtgewicht von 1800 kg.

Dort waren 175/70 R14 verbaut. Schau Dir doch mal die Reifen auf dem Wohnwagen an, dort sollte dies auf jeden Fall vermerkt sein.

/Lausi.99

Nach ewiger Standzeit, wirst du wohl nicht nur die Räder neu machen müssen, sondern auch die Bremsen gangbar/nutzbar. So einfach ist die Fahrt zum TÜV mit festen bzw. ohne Bremsen dann nicht. Trotz KKZ MUSS das Fahrzeug trotzdem verkehrssicher sein. Da hilft es im Zweifel auch wenig, wenn du ihn mit nem Schlepper bewegst.

Den direkten Weg zum TÜV wirst du wohl auch nicht unbedingt antreten können, sondern erstmal selbst reparieren oder eine Werkstatt ranlassen müssen: Beleuchtung, Bremsen, Auflaufeinrichtung.....

Themenstarteram 13. April 2016 um 22:26

Hallo PIPD Black,

Da kann ich bedingt Entwarnung geben. Wir haben ihn mit nem roten Schild zu mir gebracht Ich habe mal die Bremsen und die Auflaufsache getestet. Klappt alles hervorragend. Das Zugfahrzeug wird nicht weg gedrückt und die Bremswirkung setzt super seidenweich ein. Besser als bei meinem LMC Münsterland.

Aber mit einer Achse kann man das besser beurteilen. Würde eins von 4 Rädern nicht oder schlecht bremsen, merkt mans evtl. nicht sofort. Am Freitag geht er in die Werkstatt. Dort gibts feine neue C Pneus und Metallventile. Dazu kommen die Trommeln zur Durchsicht runter. Das muss schon sein.

Licht mache ich morgen. Eine Nummernschildleuchte und ein Bremslicht.. Die sind wahrscheinlich nur Kontaktlos. Dazu werd ich einfach mal bei Tabbert anrufen. Geplant ist dann am Montag die Abnahme..

Zum Modell: Den Prospekt von 1987 habe ich samt Beschreibung der Ausstatungsvariante. Der Tabbert 630ger hat 1600kg Gesamtgewicht und ist 7, 78m lang über alles. ..ist schon mächtig. Und das solls auch. Im Salon kann man Walzer tanzen, passend zur Tabbert Wanduhr :-D

@lausi.99

Die Reifengròße konnte ich dem Prospekt entnehmen. Die montierten Reifen entsprechen dem Katalog. Das Problem war die Tragkraft. Die C Decken haben aber eh eine höhere Tragkraft. Der Tüv wird entzückt sein ;-) Kosten für die Pneus 265€ . Ja Mensch, ich bin jetzt Tabbert Camper! Die Kohle muss raus ??

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