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Womo-Versicherung für "PKW mit Campingausstattung"?

Themenstarteram 19. Februar 2013 um 10:06

Hallo liebe Forumsgemeinde,

hier kommt eine recht spezielle Frage, die auch insbesondere für Bully-Kollegen interessant sein könnte:

Ich habe mit vor einem halben Jahr einen T5 mit langem Radstand gekauft, der von der Firma Bösenberg für den Zoll umgerüstet wurde. Bj. 2005, 131 PS, 220.000km, scheckheftgepflegt. Sehr professioneller Umbau mit ausziehbarem Waschbecken und Handdusche im Heckbereich. Ich selbst habe jetzt noch einen Kocher (ebenfalls ausziehbar) dazu gebaut. Wie gesagt, alles über die geöffnete Heckklappe zu bedienen. Im Innenraum gibt es noch eine Dometic-Kühlbox und wahlweise ein 115x200cm Klappbett oder alternativ die serienmäßige 2er-Klappsitzbank. Das Dach ist serienmäßig, also keine Stehhöhe. Komplettiert wird das ganze durch einen kleinen Schwenktisch, drehbare Pilotensitze und eine 2,50 breite Sonnenmarkise. Tolles Auto, siehe Fotos!

Einen großen Haken gibt es: Trotz SFR 4 (ca. 60%) zahle ich nur für die Haftpflichtversicherung 1.200€ im Jahr. Wäre das Fahrzeug als Womo eingetragen, wäre der Beitrag nur ein Bruchteil, nämlich 240€ pro Jahr :o:o:o

Mangels Stehhöhe und "innenliegendem" Küchenbereich will der TÜV mir diese Umschreibung aber nicht machen. 1,70 Stehhöhe müssten es sein (Witz: ich bin 2,00m groß). Ein Hochdach bzw. Klappdach kommt aus Kostengründen nicht in Frage (ca. 4.000€).

Kurze Rede, langer Sinn: Der TÜV-Mann bot mir an, eine Eintragung im Brief vorzunehmen: "PKW verfügt über Campingausstattung". Er sagte es gäbe Versicherungen, die damit auch zum Womo-Tarif versichern. Steuer wäre mir egal, da ist die Differenz nicht so extrem hoch.

Kann einer von Euch mir sagen, welche Versicherung bereit wäre, hier allein mit o.g. Eintrag zum günstigeren Womo-Tarif zu versichern?

Vielen Dank schon einmal vorab!

GERNE_GROSS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Februar 2013 um 16:29

Wie versprochen kommt hier die Aufklärung meines Themas:

Resumée lautet mal wieder: Hol' Dir immer eine zweite fachlich versierte Meinung. Vertrau niemandem, schon gar keinem TÜV-Menschen. Ich war bei meinem Erstbesuch beim TÜV in Unterhaching. Dort wurde ja wie oben beschrieben, das Ansinnen abgelehnt. Zu Unrecht, wie mir heute der TÜV in der Münchner Riedlerstrasse bestätigte. Es scheint eine "urban legend" zu sein, dass Fahrzeuge wie T5, Vito, Sprinter etc. nicht als Womo zugelassen werden können.

DAS IST FALSCH !!!

Wenn die Campingausstattung installiert ist, unabhängig davon, wo sich die Küche befindet, kann auch ein PKW-Kombi wie ein Passat als Camper zugelassen werden. Wichtig sind Staumöglichkeiten, Kochgelegenheit, Waschgelegenheit mit Zu- und Abwasser, eine Schlafmöglichkeit und ein Tisch. Punkt!

Damit mit dem beschriebenen Vorurteil aufgeräumt werden kann, habe ich mein eben erstelltes Gutachten angehängt. Das Ganze hat mich nun beim TÜV rund 80€ gekostet, morgen gehe ich zur Zulassungsstelle und werde sicher noch einmal ein paar Euronen loswerden. Egal, denn das Einsparpotential vom ersten Tag an ist immens! Den Kollegen in Hamburg brauche ich nun nicht mehr zu besuchen :o)

Dank Herbert weiß ich nun auch, dass die Steuer für mich billiger wird. Ganz herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle! Ich hoffe, ich konnte auch etwas dazu beitragen, dass der Eine oder Andere von Euch in Zukunft ein paar Euros spart :o)

Beste Grüße in die Runde

GERNE_GROSS

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Tach,

als was ist der Wagen denn momentan in den Papieren eingetragen? PKW, Lieferwagen, LKW, anders?

Salve,

remarque

Themenstarteram 20. Februar 2013 um 12:55

Aktuell als PKW ...

Moin,

 

dann dürfte das KFZ auch nur als PKW (Wagniskennziffer 112) versichert werden.

 

Ansonsten wäre der Eintrag als Camping-Kraftfahrzeug (Wagniskennziffer 127) nötig.

Meiner Kenntnis nach, ist der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II maßgebend für die Einstufung in der KFZ Versicherung.

 

Ob und welche Versicherungsgesellschaft/verein es gibt, die das anders sieht, kann ich nicht sagen, ggf mal bei einem Makler nachfragen.

 

Hallo,

 

lies mal dies und das.

 

Liebe Grüße

Herbert

Das hier sind die Spezialisten für Dich!

Mehr als "Nein" sagen können sie nicht... Der normale Makler wird sich schwer tun bzw. sich nicht die Arbeit machen für ein Fahrzeug einen Versicherer zu suchen, der die eingetragene Wagniskennziffer (WKZ), also in Deinem Fall 112 für PKW, ignoriert!

Themenstarteram 25. Februar 2013 um 16:21

Hui, das wird ja interessant! Vielen Dank an für Eure Tipps, speziell an Herbert und Mimro. Jetzt heißt es in dem ADAC-Artikel:

"Bedeutsam ist diese Änderung für Halter von Wohnmobilen, die die Mindeststehhöhe nicht aufweisen, in den Papieren aber mit der Fahrzeugart „Wohnmobil“ eingetragen sind: Derartige Fahrzeuge wurden bislang überwiegend entweder als Pkw (nach Hubraum) oder selten auch als Lkw (nach Gewicht) besteuert."

Oooooookay ... als glücklicher Nicht-Jurist entnehme ich der Aussage, dass ich für ein Fahrzeug, das als Womo eingetragen ist, aber keine ausreichende Stehhöhe aufweist, zukünftig weniger Steuern zahlen muss. Perfekt, noch ein Grund mir Gedanken zu machen. Das heißt aber demnach, dass es möglich sein muss, ein Fahrzeug ohne Stehhöhe (z.B. mit von aussen zugänglicher Heckküche?) als Womo zugelassen zu bekommen. Oder?

Und jetzt kommt noch etwas Interessantes: Durch Zufall habe ich einen Händler aufgetan, der mir das Auto (gegen Gebühr von 400€) genau so zulassen kann. Wahrscheinlich hat er einen speziellen Kontakt zum TÜV, keine Ahnung. Finde ich durchaus fair und werde ich auch machen. Aber jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nicht auch jeder andere TÜV machen kann?

Bin gespannt auf Eure Antworten ...

Gruß

GERNE_GROSS

Hallo,

hast Du beim von mir verlinkten ADAC-Beitrag auch folgendes gelesen, besonders den letzten Satz?

Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert:

Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

a) Tisch und Sitzgelegenheiten

b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können

c) Kochmöglichkeit

d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein

Ich könnte mir vorstellen, daß der Begriff "Wohnbereich" zu Diskussionen führen könnte.

Bei Dir ist die Kochgelegenheit eventuell nicht im Wohnbereich angeordnet.

Ich bin aber nicht der Fachmann für solche Fragen, weshalb Du das besser mit den Genehmigungsorganen abklären solltest.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 25. Februar 2013 um 23:24

Hallo Herbert,

ja da scheitere ich allerdings ...

Ich werde morgen mal zu einem anderen TÜV fahren und mir eine zweite Meinung mit den ausgedruckten Novellierungen einholen. Mal sehen was die sagen. Halte Euch auf dem Laufenden ...

Gruß

GERNE_GROSS

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 16:29

Wie versprochen kommt hier die Aufklärung meines Themas:

Resumée lautet mal wieder: Hol' Dir immer eine zweite fachlich versierte Meinung. Vertrau niemandem, schon gar keinem TÜV-Menschen. Ich war bei meinem Erstbesuch beim TÜV in Unterhaching. Dort wurde ja wie oben beschrieben, das Ansinnen abgelehnt. Zu Unrecht, wie mir heute der TÜV in der Münchner Riedlerstrasse bestätigte. Es scheint eine "urban legend" zu sein, dass Fahrzeuge wie T5, Vito, Sprinter etc. nicht als Womo zugelassen werden können.

DAS IST FALSCH !!!

Wenn die Campingausstattung installiert ist, unabhängig davon, wo sich die Küche befindet, kann auch ein PKW-Kombi wie ein Passat als Camper zugelassen werden. Wichtig sind Staumöglichkeiten, Kochgelegenheit, Waschgelegenheit mit Zu- und Abwasser, eine Schlafmöglichkeit und ein Tisch. Punkt!

Damit mit dem beschriebenen Vorurteil aufgeräumt werden kann, habe ich mein eben erstelltes Gutachten angehängt. Das Ganze hat mich nun beim TÜV rund 80€ gekostet, morgen gehe ich zur Zulassungsstelle und werde sicher noch einmal ein paar Euronen loswerden. Egal, denn das Einsparpotential vom ersten Tag an ist immens! Den Kollegen in Hamburg brauche ich nun nicht mehr zu besuchen :o)

Dank Herbert weiß ich nun auch, dass die Steuer für mich billiger wird. Ganz herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle! Ich hoffe, ich konnte auch etwas dazu beitragen, dass der Eine oder Andere von Euch in Zukunft ein paar Euros spart :o)

Beste Grüße in die Runde

GERNE_GROSS

@GERNE_GROSS

Bei der Versicherung kannst du jetzt auf jeden Fall sparen. Es könnte aber sein, dass das Finanzamt noch einer anderen Meinung ist und trotzdem nach PKW besteuert.

Da dir das aber ja egal war, kommt es darauf ja auch nicht an (wollte es nur der Vollständigkeit halber mal erwähnen).

Zitat:

Original geschrieben von GERNE_GROSS

Wenn die Campingausstattung installiert ist, unabhängig davon, wo sich die Küche befindet, kann auch ein PKW-Kombi wie ein Passat als Camper zugelassen werden. Wichtig sind Staumöglichkeiten, Kochgelegenheit, Waschgelegenheit mit Zu- und Abwasser, eine Schlafmöglichkeit und ein Tisch. Punkt!

Dann fehlt nicht mehr viel und dieser Kollege hier kann seinen Volvo als WoMo zulassen... :cool:!

@TE

Danke für die Rückmeldung.... Für mich auch interessant, wo man in der Umgebung auf mitdenkende TÜV-Prüfer trifft!

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