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Wollte bei Ebay Pflegezeug verticken... help

Themenstarteram 19. März 2010 um 1:50

Hallo,

also meine Frage bezieht sich nicht direkt aufs Produkt aber ich wusste sonst nicht wo ich sie stellen kann.

Und zwar wollte ich mein A1 Speed Polish und A1 Speed Plus Wax 3 bei egay verkaufen. Habe aber dummerweiße den Text von einem gewerblichen Verkäufer kopiert. Habs heute um 21 Uhr eingestellt. Um 21.30 Uhr hab ich meinen artikel angeschaut und da war folgendes zu sehen LINK ... noch mit dem zusatz das der Verkäufer noch rechtliche schritte einleiten kann. Vor schreck habe ich den Artikel zur gleichen Zeit also 21.30 Uhr rausgenommen.

Habe dann darauf hin eine Mail an den Verkäufer geschrieben und mich endschuldigt!

Jetzt hab ich einwenig rumgesucht und folgendes herrausgefunden:

auf dieser Seite Speed Polish und Speed Wax (originale Seite von Dr Wack) ist der gleich Text niedergeschrieben den ich bei dem anderen Kerl da kopiert ist.

Und jetzt siehts folgendermaßen aus. Ich habs bei dem Verkäufer da, kopiert und er hats bei Dr. Wack kopiert.

Jetzt stell ich mir die Frage kann da was auf mich zukommen (Strafe)? Da man ja im Grunde nichts von der Schöpfungshöhe sieht! Es ist die allgemeine Artikelbeschreibung die man im Internet unter den Produkten findet.

Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen. Vielen Dank.

 

Ps. Bilder hab ich selbst gemacht und in die Auktion mit eingefügt.

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2010 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Celsi

Wenn das wirklichso funktioniert und keine gezielte Abzocke ist, ...

Hier kann man eigentlich alles wichtige zum Thema nachlesen.

Mfg Zille

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9 Antworten
Themenstarteram 19. März 2010 um 2:06

Habe gerade festgestellt das diese Beschreibung von jedem Händler verwendet wird. Und ich ja die Artikel besitze hab ich doch das recht den Text zu übernehmen, oder?

am 19. März 2010 um 4:21

Hi!

Kann zwar deine Frage nicht zu deiner Zufriedenheit beantworten aber genau aus diesem Grund schreibe ich mir meine Texte (abgeändert) selbst. Händler haben da sicher andere Vorlagen und Rechte als Privatpersonen.

Hatte mal einen link zu meinem Artikel zugefügt und schwupp war der Artikel entfernt.

Schätze mal dass da nichts großartiges auf dich zukommen wird.

Gruß cleMo

am 19. März 2010 um 6:29

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Habe gerade festgestellt das diese Beschreibung von jedem Händler verwendet wird. Und ich ja die Artikel besitze hab ich doch das recht den Text zu übernehmen, oder?

Jein,

sollte es sich bei der Artikelbeschreibung um einen reine Auflistung von Produkteigenschaften handeln, ist die Schöpfungshöhe, damit das Urheberrecht zum tragen kommt, nicht gegeben.

Sollte es sich um einen ausformulierten Fließtext handeln, besteht durchaus die Möglichkeit, dass hier ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Der Urheber wird in diesem Fall der Hersteller des Produktes sein, wenn er diesen Text auch auf seiner Homepage vorliegen hat. Wer aber letzendlich wirkich der Urheber ist, lässt sich Aufgrund der eher spärlichen Informationen nicht 100%ig beantworten.

Das von dir verlinkte Bild, gehört übrigens zu dem Tool Anticopy und wird angezeigt, wenn in einer Artikelbeschreibung auch den versteckten HTML Code enthält, den das Programm für jeden zu schützenden Text erstellt und den der "Erstverfasser" mit in die Artikelbeschreibung einbaut.

Sollte der Hersteller tatsächlich der Urheber der Beschreibung sein, bist du auf der sicheren Seite, wenn du eine Anfrage stellst, ob du seinen Text für deine Auktion verwenden darfst. Die meisten Hersteller haben da nichts gegen.

Zu deiner Theorie: Wenn du ein Produkt erwirbst, wirst du damit nicht automatisch Rechteinhaber. Also ist deine obige Frage ein Trugschluss. Du hast ja das Produkt gekauft und nicht die Verwertungsrechte der Produktbeschreibung. Ist dasgleiche wie bei CDs. Nur weil du eine CD kaufst, wirst du nicht automatisch Eigentümer der Songs und deren Texte.

MfG Zille

am 19. März 2010 um 7:30

Zitat:

Der Urheber wird in diesem Fall der Hersteller des Produktes sein, wenn er diesen Text auch auf seiner Homepage vorliegen hat.

Dem würde ich so zustimmen. Und wenn der Hersteller der Urheber ist, kann jemand, der den Text selbst geklaut hat, keine Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend machen. Denn dass hat er ja möglicherweise übersetzt. (Ich kopiere ein geschütztes Bild eines anderen, ein dritter kopiert es, und ich verklage ihn? Das kann ja nicht sein).

Zitat:

Sollte der Hersteller tatsächlich der Urheber der Beschreibung sein, bist du auf der sicheren Seite, wenn du eine Anfrage stellst, ob du seinen Text für deine Auktion verwenden darfst.

Auf jeden Fall der richtige Weg. Oder man schreibt die Produktbeschreibung in eigenen Worten um, dann kann nix passieren. Das Foto von dem Produkt sollte man aber auch selber machen und nicht selbst kopieren, sonst droht der nnächste Ärger.

Wenn das wirklichso funktioniert und keine gezielte Abzocke ist, denke ich, daß das jemand ist, der seine Texte grundsätzlich schützt. Diesmal allerdings hat er einen Standard-Text verwendet und vergessen, den Kram 'abzuschalten' ... und nötigt Dich meiner Meinung nach (bin kein RA), indem er Deine Auktion versaut.

Wenn er Dir wirklich was will/schreibt, wäre meine erste Gegenfrage, wie er denn nachweisen will, daß er der Urheber ist, zusammen mit einer Androhung eigener rechtlicher Schritte.

Zuletzt noch mal, was ich allem vorbete (nicht wahr, Ilka ?):

In einer Zeit und einem Land, wo jeder sich einen Anwalt nehmen und drauflosklagen kann, weil das Hemd nicht ordentlich gebügelt ist, sollten einem die EUR 100,- pro Jahr für eine RECHTSCHUTZVERSICHERUNG nicht zu viel sein.

Themenstarteram 19. März 2010 um 9:50

vielen dank für eure Antworten.

Im ersten Moment hab ich mich natürlich erschrocken. Aber jetzt denk ich mir der will mich doch verar*****, zu mal das auch bei Ebay jeder den gleichen Text stehen hat. komisch...

aber ich schreibe mal gleich direkt an Dr. Wack.

Ich werde dann später nochmal berichten wie es ausging. Vielen dank!

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Habe gerade festgestellt das diese Beschreibung von jedem Händler verwendet wird. Und ich ja die Artikel besitze hab ich doch das recht den Text zu übernehmen, oder?

Nein, hast du nicht. Du musst den Ersteller des Textes (so wie ich das Verstehe A1) um Erlaubnis fragen. Alle anderen die die Texte so kopieren und ohne Nachfrage verwenden machen sich genau so strafbar wie du.

Wenn dieser jemand den von A1 geschriebenen Text nimmt und durch sein Copyright behauptet es wäre sein eigener, dann ist dies schlichtweg gelogen, es sei denn A1 hat ihm erlaubt dies so zu machen, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

am 19. März 2010 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Celsi

Wenn das wirklichso funktioniert und keine gezielte Abzocke ist, ...

Hier kann man eigentlich alles wichtige zum Thema nachlesen.

Mfg Zille

Danke Zille, das ist ja tricky gemacht.

Trotzdem kann er gegen den Threadersteller nicht anstinken, hat er den Text doch selbst von A1 kopiert.

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