Wohnwagen - welches Bußgeld bei überschrittener Hauptuntersuchung

Hallo,

wer weiß absolut sicher, welche Bußgeldtabelle bei einem Wohnwagen (über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht) anzuwenden ist.

Mein Wohnwagen steht seit Juli aufgebockt in der Scheune und hält Winterschlaf.
Der TÜV war im Oktober 2013 fällig.
Eigentlich möchte ich mir den großen Aufwand, den Wohnwagen jetzt über den TÜV zu bringen, ersparen und das erst im Mai 2014 machen, dann wäre die Frist für die Hauptuntersuchung um 7 Monate überschritten.
Daß ich dabei das Risiko eines Bußgeldes eingehe, sofern mich die Polizei auf der kurzen Fahrtstrecke von der Scheune zur TÜV-Station erwischt, ist mir klar.
Was ich aber auf keinen Fall möchte sind Punkte in Flensburg.

Jetzt habe ich gegoogelt und bin mir unsicher, welche Bußgeldtabelle für meinen 1.600 kg Wohnwagen anzuwenden ist.

Der TÜV schreibt hier u. a. folgendes:

"Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Bis zu zwei Monate: € 15,--
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft."

Zur Untersuchung von Wohnanhängern steht hier, daß keine Sicherheitsprüfung erforderlich ist.

Verstehe ich das richtig, daß ich, wenn ich den TÜV-Termin um 7 Monate überschreite, keine Punkte bekommen würde und, wenn die Polizei mich erwischt, "nur" ein Bußgeld von 25,- € zahlen müßte?

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Hallo Herbert,
da passiert gar nichts, außer ein paar Euro mehr bei der TÜV - Prüfung. Du musst nur den direkten Weg zum TÜV fahren, ohne Umwege. Am besten vorher einen Termin holen, dann kannst Du die Fahrt zum TÜV auch nachweisen. Du darfst auch zu einer Werkstatt fahren, wenn etwas repariert werden muss, auch da gilt, der direkte Weg zur Werkstatt.
Viele Camper haben ihren Wohnwagen im Ausland fest stehen. Wenn der Wohnwagen noch angemeldet ist und wird zurück nach Deutschland gebracht, gilt auch hier, hinter der Grenze direkt zum nächsten TÜV.
mfg. Klaus

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Ganz einfach herbert,

wir in die Hölle (Flensburg) und die in den Himmel (Bonuspunkte????). 😁

😉

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


die Meldung wird nicht meist, sondern immer unterlassen.
Wo kämen wir denn hin, wenn der TÜV sich zum Büttel der Gesetzeshüter erniedrigen und seine Kunden anschwärzen würde.

Hallo Herbert,

Da hast du auch wieder recht. 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von klaus1952


Du musst nur den direkten Weg zum TÜV fahren, ohne Umwege. Am besten vorher einen Termin holen, dann kannst Du die Fahrt zum TÜV auch nachweisen. Du darfst auch zu einer Werkstatt fahren, wenn etwas repariert werden muss, auch da gilt, der direkte Weg zur Werkstatt.

Hält sich hartnäckig das Märchen. Praktisch drücken in der Konstellation die meisten Polizisten auch ein Auge zu wenn man den Termin nachweisen kann. Rein formal darf man die HU-Frist aber schlicht nicht überziehen, egal aus welchen Gründen. Und der Termin beim TÜV schützt somit auch nicht vor Bußgeld. Selbst wenn das Auto nur in der Garage steht und nie bewegt wird ist es HU-pflichtig.

Saisonkennzeichen hat nur aufschiebende Wirkung wenn der HU-Termin in den Abmeldezeitraum fällt.

Theoretisch also Kennzeichen abschrauben damit die keiner sieht, auf den Anhänger damit zum TÜV und mit frischer Plakette weiterfahren. Oder einfach nicht erwischen lassen. 6 Jahre warten hilft auch, dann ist zumindest die Plakettenfarbe wieder aktuell und das Risiko dass das auffällt minimal 😁

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Selbst wenn das Auto nur in der Garage steht und nie bewegt , aber angemeldet ist, wird ist es HU-pflichtig.

Dann wird ein Schuh draus......

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