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Wohnwagen: Seitenwand beschädigt (Riss in Blech): Wertminderung?

Themenstarteram 4. September 2012 um 12:14

Tach zusammen, mich interessiert, wie viel Wertverlust man annehmen kann bei einem Wohnwagen, bei dem bei einer Reparatur das komplette untere Blech auf der linken Seite getauscht werden muss.

Hintergrund: Ich hatte eine Werkstatt beauftragt, den Wohnwagen fit für den TÜV zu machen.

Da die Werkstatt nur 50m vom TÜV entfernt ist, haben sie wohl gedacht: Machen wir dem Herrn einen Gefallen und fahren den Wohnwagen zum TÜV für ihn (keine Auftrag).

Nach Erteilen der TÜV- Plakette hat der Fahrer beim verlassen des TÜV- Geländes eine Wand und einen Stapel Paletten geküsst: Der Wohnwagen (Hobby 560 KFME, Baujahr 2004) wurde über die halbe Beifahrerseite aufgeschlitzt: Das Blech ist eingerissen, die darunterliegende Styropor- Schicht aber zum Glück nicht beschädigt. Ausserdem wurden zwei Seitenfenster zertrümmert.

Problem: Weil er keinen Auftrag hatte, zahlt jetzt seine Versicherung den Schaden nicht.

Also will die Werkstatt den Schaden selbst reparieren lassen / einen Kostenvoranschlag einholen.

Ich bestehe aber auf einem Sachverständigen, weil ich den Wagen bereits so gut wie weiterverkauft habe, und wissen will, welche Wertminderung ich hier annehmen muss, auch bei Sachgemässer Instandsetzung (Dichtigkeit, etc.)

Danek im Voraus

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. September 2012 um 11:46

So, das ganze ist durch: Der Sachverständige hatte den Schaden auf 5.000 - 6.000€ geschätzt.

Er meinte, die Werkstatt hätte nun rechtlich zwei Optionen:

1. Die Werkstatt zahlt den Betrag, ich lasse reparieren und kann dann den Wohnwagen weiterverkaufen

2. Die Werkstatt kauft mir den Wohnwagen zum avisierten Verkaufspreis ab, und kann sich von dann selbst um Reparatur / Verkauf kümmern.

Die Werkstatt hätte im Endeffekt die Wahl zwischen 1 und 2, da sie das Recht hat, den Schaden für Sie möglichst gering zu halten.

Ob das rechtlich tatsächlich so ist, dass ich der Werkstatt Option 2 zubilligen muss, wenn sie sich dafür entscheidet, wie der Gutachter gemeint hat, müsste ich wiederum mit einem Anwalt klären.

Da mir durch diese Regelung aber der geringste Schaden (und vor allem der geringste Aufwand) entsteht, habe ich zugesagt.

Ich wollte den Wohnwagen ja sowieso für Betrag x verkaufen, und wenn mir der nun von der Werkstatt bezahlt wird, ist ja alles gut.

Danke für alle, die sich beteiligt haben.

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Aber sicher darf euer Sachverständiger den Auftrag annehmen.

Nochmal: Der Geschädigte darf sich den Sachverständigen aussuchen.

Informiert doch eure Versicherung und gebt den Wagen nicht aus der Hand bevor ein Gutachten gemacht ist.

Themenstarteram 4. September 2012 um 16:57

Wir warten jetzt auf den Rückruf eines anderen Sachverständigen, unser Gutachter darf das tatsächlich nicht, weil er direkt für die Versicherung arbeitet, die ja mit dem vorliegenden Schaden gar nix zu tun hat.

Wie bereits gesagt: der WoWa bewegt sich keinen millimeter, bevor ich nicht ein Gutachten vorliegen habe.

Wir haben zum Glück inzwischen die schriftliche Bestätigung des Verursachers, dass er Gutachter und Reparaturkosten übernehmen wird.

Dauert zwar jetzt alles, aber es wendet sich hoffentlich zum guten.

Danke für die Tipps.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?! Denn ich würde Dir raten- ab zum Anwalt mit der Sache! Die werden die untere Seitenwand komplett tauschen müssen (das Blech kann man nicht einzeln tauschen) nebst neuen Kederleisten (zumindest neu eindichten) und neuen Fenstern schätze ich den Schaden auf +- 6000,-€! Nicht, dass die Werkstatt nachher in Anbetracht einer solch hohen Summe doch sich irgendwie rauszuwinden versucht... wäre nicht das erste Mal...

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?! Denn ich würde Dir raten- ab zum Anwalt mit der Sache! Die werden die untere Seitenwand komplett tauschen müssen (das Blech kann man nicht einzeln tauschen) nebst neuen Kederleisten (zumindest neu eindichten) und neuen Fenstern schätze ich den Schaden auf +- 6000,-€! Nicht, dass die Werkstatt nachher in Anbetracht einer solch hohen Summe doch sich irgendwie rauszuwinden versucht... wäre nicht das erste Mal...

Moin,

ein kompletter Tausch würde einem wirtschaftl. Total gleichkommen :eek:

und der Wo-Wa wäre wech bzw. die Instandsetzung würde in Frage gestellt. ( habe ich letzters Jahr gerade mit meinem 2002'er Fendt hinter mir)

Eine Teilinstandsetzung geht auch, da der Schniutt unter der Kederleiste liegt.

Warte doch ab, der Händler hat doch signalisiert, das er alles erledigen wird.

In ein paar Tagen sieht es schon positiver aus.......

.....und wenn man nicht gerade in Urtlaub fährt, wird's gerichtet.

Themenstarteram 5. September 2012 um 13:17

Ich werde erst mal keine weiteren Kosten durch Beauftragung eines Anwalts verursachen. Den zahlt zwar meine Rechtschutz, aber ich will den Besitzer der Werkstatt nicht stärker belasten, als es sowieso schon der Fall ist.

Mir geht es nicht darum, eine möglichst grosse Summe rauszuholen. Ich will nur eine fachgerechte Reparatur, möglichst ohne Wertverlust, und wenn sich ein Wertverlust nicht vermeiden lässt, dann möchte ich den Bitte ersetzt bekommen...

Und dazu brauche ich halt ein Gutachten, weil ein Kostenvoranschlag die Wertminderung nicht berücksichtigt.

Leider hat uns auch der Gutachter schon wieder versetzt... Es scheint so, dass die Zusage eines Rückrufs heutzutage nix mehr zählt. Man muss immer selbst hinterhertelefonieren.

Nur so als Information nebenbei: Den TÜV liess ich machen, weil ich den Wohnwagen verkaufen will. Ich habe sogar schon einen Käufer, der den WoWa trotz Schaden kauft, aber halt nur, wenn der Schaden sauber repariert wurde... Wenn die Werkstatt da nur ein Blech draufkleben kann (wegen Wirtschaftlichkeit), dann wird der das Ding wahrscheinlich gar nicht mehr (oder nicht mehr zum vereinbarten Preis) kaufen wollen... Und dann stehe ich da mit der Differenz oder einem unverkauften Wohnwagen...

Ist alles echt Sch...

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?! Denn ich würde Dir raten- ab zum Anwalt mit der Sache! Die werden die untere Seitenwand komplett tauschen müssen (das Blech kann man nicht einzeln tauschen) nebst neuen Kederleisten (zumindest neu eindichten) und neuen Fenstern schätze ich den Schaden auf +- 6000,-€! Nicht, dass die Werkstatt nachher in Anbetracht einer solch hohen Summe doch sich irgendwie rauszuwinden versucht... wäre nicht das erste Mal...

Moin,

ein kompletter Tausch würde einem wirtschaftl. Total gleichkommen :eek:

und der Wo-Wa wäre wech bzw. die Instandsetzung würde in Frage gestellt. ( habe ich letzters Jahr gerade mit meinem 2002'er Fendt hinter mir)

Eine Teilinstandsetzung geht auch, da der Schniutt unter der Kederleiste liegt.

Warte doch ab, der Händler hat doch signalisiert, das er alles erledigen wird.

In ein paar Tagen sieht es schon positiver aus.......

.....und wenn man nicht gerade in Urtlaub fährt, wird's gerichtet.

Fachgerecht kann man einen Riss in Alu-Hammerschlagblechen an der Wohnwagenaussenhaut derzeit nur durch Austausch beheben (von einigen exotischen Reperaturmethoden aus den Niederlanden mal abgesehn!). Ich schrieb ja auch- den unteren Teil der Wand tauschen- anders geht's nicht (ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen).

Der Tipp mit dem Anwalt zielte nicht auf den größtmöglichen Gewinn, er zielte darauf ab, dass Du den Wagen so zurück erhälst, wie vor dem Unfall.

Denn wenn Du den Wagen nun mit Wertverlust verkaufst (weil zB. nur ein Blech übergeklebt wird statt einem austausch des defekten Wandsegmentes) dann musst Du diesen Wertverlust ja bei der Werkstatt einfordern- und für den Fall dass die sich stur stellen wäre ein Anwalt sicherlich hilfreich!

Schreib' uns auf jedenfall mal, wie's ausgegangen ist und- viel Erfolg bei der Abwicklung der Sache! :)

Hallo,

nur mal keine Panik, eine komplette Seitenwand muss nicht getauscht werden. Ich habe das schon hinter mir mit meinem alten 650 KMFe. Dort wurde die komplette linke Außenhaut erneuert, nachdem Hagel das Blech zerbeult hatte.

Das Blech wird abgezogen und ein neues Blech wird aufgebracht. Man sieht hinterher fast nichts mehr von der Reparatur, lediglich der Falz zwischen dem oberen Blech und dem unteren Blech ist etwas dicker, was bei mir aber mit einer Abdeckleiste, wie sie viele Wohnwagen haben, kaschiert wurde. Eine große Wertminderung wird es nicht geben, weil ja alles fachmännisch repariert wird und es keine Nachteile (bis auf diesen Falz, also optisch) geben wird.

Alternativ lässt sich ein originales Blech drüber kleben. Geht sehr schnell und ist auch dicht. Fällt in der Regel fast nicht auf. Hier könnte ich mir dann eine gewisse Wertminderung gut vorstellen.

Im Anhang mal ein Bild von meinem Wohnwagen, wo ich nach der Hagelreparatur selber an einem Vorzelt meine rechte Seite aufgeschlitzt habe. Man erkennt die Reparaturstelle eigentlich nur, weil der 3. blaue Streifen links vom Setenfenster fehlt.

Gruß Axel

Schaden
Themenstarteram 11. September 2012 um 11:46

So, das ganze ist durch: Der Sachverständige hatte den Schaden auf 5.000 - 6.000€ geschätzt.

Er meinte, die Werkstatt hätte nun rechtlich zwei Optionen:

1. Die Werkstatt zahlt den Betrag, ich lasse reparieren und kann dann den Wohnwagen weiterverkaufen

2. Die Werkstatt kauft mir den Wohnwagen zum avisierten Verkaufspreis ab, und kann sich von dann selbst um Reparatur / Verkauf kümmern.

Die Werkstatt hätte im Endeffekt die Wahl zwischen 1 und 2, da sie das Recht hat, den Schaden für Sie möglichst gering zu halten.

Ob das rechtlich tatsächlich so ist, dass ich der Werkstatt Option 2 zubilligen muss, wenn sie sich dafür entscheidet, wie der Gutachter gemeint hat, müsste ich wiederum mit einem Anwalt klären.

Da mir durch diese Regelung aber der geringste Schaden (und vor allem der geringste Aufwand) entsteht, habe ich zugesagt.

Ich wollte den Wohnwagen ja sowieso für Betrag x verkaufen, und wenn mir der nun von der Werkstatt bezahlt wird, ist ja alles gut.

Danke für alle, die sich beteiligt haben.

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