Wohnwagen abgerissen
Hallo,
wer kennt einen solchen Fall?
Wohnwagen löst sich nach ca. 250 km Fahrtstrecke plötzlich von der Kupplung.
Gestern hat ein Freund meinen KNAUS Baujahr 2001 schon mal mit nach Holland genommen.
Nach ca 250 km (Antwerpen) löst sich der Wohnwagen von der Kupplung und rutscht auf
der Deichsel, gebremst durch das Sicherungsseil, wie ein Dreirad über die Autobahn und
schlägt mit den vorderen Ecken auf den Asphalt auf.
Zum Glück ist ausser Blechschaden nichts passiert.
Die TÜV-Abnahme erfolgte vorgestern mängelfrei.
Der Wohnwagen hat eine Anti-Schlinger-Kupplung mit Sicherheitsbügel.
Beim ziehenden Fahrzeug handelt es sich um einen 2 Jahre alten Volvo V70.
Darf so etwas überhaupt passieren?
Kennt sich da jemand aus??? Kann mir jemand helfen, wie da die Rechtsprechung aussieht???
Bitte um eure Hilfe...
Danke
Beste Antwort im Thema
Hi
ich habe meinen WoWa auch schonmal auf die Straße geschmissen, das war aber gleich hier vorm Haus. Ursache war eine verrostete Kupplung. Es war bzw. ist immernoch eine ALKO 2000 (siehe Bild). Aufgrund des Rostes war die Kupplung nicht komplett offen und die Kugel ist nicht komplett reingerutsch, die grüne Anzeige war nur ein bisschen grün, aber nicht wie sonst, das hatte ich leider übersehen. Da ich auch immer eine Prüfung mache, habe ich fest gebremst und danach voll beschleunigt, dann lag der WoWa auf der Straße.
Ein bisschen Fett an der richtigen Stelle, auf dem Bild ist sie bereits gefettet hat dieses Problem komplett beseitigt.
Seitlich sind die Bremsbeläge der Antischlingereinrichtung. Die eigentliche Halterung ist die Metallzunge direkt hinter dem grünen Anzeiger. Fett hat an dieser Halterung auf der Rückseite gefehlt zur Feder hin.
Gruß
Steve
27 Antworten
Guten Abend,
eines verstehe ich an der Diskussion nicht: Meines Wissens kann eigentlich der WW nicht vom
Kopf rutschen, wenn er richtig eingerastet ist (also der grüne Nippel ganz raus und es hat richtig
laut "Klack" gemacht) selbst wenn man die Antischlingerkupplung nicht runterdrückt. Ich fahre
meinen WW auf kurzen Strecken (über den Hof oder zur Waschanlage) immer mit offener AKS.
Selbst wenn die Backen alle kaputt sind funtioniert zwar das Antischlingersystem nicht mehr
aber der Kopf wird in Kupplung eingeklemmt, so eben wie bei Hängern ohne AKS.
Gruß
Moin zusammen,
Zitat:
Ich fahre
meinen WW auf kurzen Strecken (über den Hof oder zur Waschanlage) immer mit offener AKS.
genauso mache ich das mit meiner Winterhoff auch. Die Reibbacken der Antischlingerkupplungen haben mit der eigentlichen Kupplung sicherheitmäßig nichts zu tuen.
Daher tippe ich nach wie vor auf den Kugeldurchmesser. Oder auf eine schmiermäßig schlecht gepflegte Kupplung so wie in dem Bild dargestellt und daher der Untergriff nicht richtig eingerastet ist.
Anti- Schlingerkupplung und fetten...😠
Ist wie der Gebrauch eines Parisers ...mit Fett als Gleitmittel...no go!!!😉
Will ich abnehmen oder Sahne?
Will ich Geschmack...oder faden Salat?
Wenn ich eine ASK mit Fett vollsaue, dann könnte ich auch direkt drauf verzichten!
Denn dann ist die Wirkung der ASK futsch!
Zitat:
Original geschrieben von Linear Cycle
Anti- Schlingerkupplung und fetten...😠
Wenn ich eine ASK mit Fett vollsaue, dann könnte ich auch direkt drauf verzichten!
Denn dann ist die Wirkung der ASK futsch!
Zitat:
Original geschrieben con Linear Cycle
Denn das wird das eigentliche Problem sein. Kugelkopf gefettet, und dann ein Anti-Schlingersystem, welches auf einen anderen Kugelkopf justiert war...und tschüss!
Fett hat bei Antischlingerkupplungen am Kugelkopf nix verloren, aber deswegen verliert man keinen Hänger !
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Hallo,
@ Markus Reichert: Das ist ja sinn der Sache, dass die Kupplung eine angehängte (ohne Reibbeläge) Stellung hat. Diese ist zum Rangieren und auch für über den Hof da.
@ all: natürlich darf kein Fett auf die Beläge kommen, aber! auf alle anderen beweglichen Teile muss trotzdem geölt werden. Ist genauso wie bei den Bremsen: Auf die Bremsbacken selber darf kein Fett drauf, aber auf die beweglichen Teile dahinter muss Fett/Kupferpaste/was auch immer benutzt wird drauf. Sonst quietscht es wie blöd.
MFG
mitwisser
Hallo,
habe mich gestern mit einem befreundeten Anwalt zu dem Thema unterhalten.
Wenn ich etwas verleihe, dann liegt das Risiko alleine bei mir und die haftplichtversicherung des ausleihenden zahlt nicht. Schadensersatz ist dann lediglich auf dem zivilrechtlichen Weg direkt vom "Kaputtmacher" zu erlangen. Bei einem Freund, dem man nichts böses unterstellt wohl kaum machbar, sofern der nicht freiwillig den Schaden übernimmt !
Wenn jemand sich, ohne mein Wissen, mein Einverständnis vorraussetzend, etwas von mir ausleiht, dann ist im Schadenfalle die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig !
ABER jetzt der Haken ! Dies gillt nicht für Autos, Schiffe, Flugzeuge usw. und genau aus diesem Grund sollte ein Fahrzeug entweder Vollkasko ( bei der HUK ist mein Wohnwagen für 380 €uro / Jahr Vollkasko mit 500 €uro SB und 150 €uro SB in der Teilkasko versichert ! geht doch ) zu versichern oder nicht zu verleihen !!!
Zitat:
Original geschrieben von gruschel
... ( bei der HUK ist mein Wohnwagen für 380 €uro / Jahr Vollkasko mit 500 €uro SB und 150 €uro SB in der Teilkasko versichert ! geht doch )...
Ich habe schon mherfach gehört, daß die DEVK eine sehr günstige Versicherung für Wohnwagen ist.
Bin selbst dort versichert. Neuwert € 14000,--, TK ohne SB, Vollkasko € 500,-- SB = 245,-- € Jahresprämie. 😉
Wenn der Kaputtmacher den Schaden nicht freiwillig von sich aus bezahlt, ist er bestimmt auch kein echter Freund und kann folglich auch ohne schlechtes Gewissen auf Schadenersatz eingeklagt werden.
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Wenn der Kaputtmacher den Schaden nicht freiwillig von sich aus bezahlt, ist er bestimmt auch kein echter Freund und kann folglich auch ohne schlechtes Gewissen auf Schadenersatz eingeklagt werden.
Wenn der Kaputtmacher aber, wie in dem geschilderten Fall, sich den WoWa gar nicht ausgeliehen hat, sondern dem TE einen Gefallen tuen wollte und den WoWa nur zum CP zieht (zumindestens interprätiere ich die Aussage:
"Gestern hat ein Freund meinen KNAUS Baujahr 2001 schon mal mit nach Holland genommen") und er dabei von er Kupplung rutscht, welchen Grund sollte "der Kaputtmacher" haben da etwas bezahlen zu wollen?
@GasMatrix, wenn dem so ist, wäre aber der Begriff "verleihen" in dem Zusammenhang wohl auch nicht ganz angebracht, oder wer leiht schon dem Freundlichen sein Auto zum Reifenwechsel?
Zitat:
Original geschrieben von maurus
.....wäre aber der Begriff "verleihen" in dem Zusammenhang wohl auch nicht ganz angebracht.......
Das ist richtig, allerdings kann ich auch in keinem Beitrag von jorusa das Wort "verleihen" finden. Ich hab grade den Tread noch mal durchgeschaut aber in den Beiträgen des TE finde ich nicht was auf Verleihen hindeutet.
Ich nehme an das du dich aber auf den Beitrag von gruschel (der aber ja nicht der TE ist) beziehst, dann hättest du natürlich recht.
Würde ich einem Freund meinen WoWa leihen, würde ich ihn auch so zurück erwarten wie er ihn erhalten hat.
Ansonsten würde es der Freundschaft sicher nicht förderlich sein, da gebe ich dir völlig Recht.
Also ich habe gerade gemerkt, dass es ja noch weitere Beiträge auf Seite 2 gibt.
Mein Bekannter hat den Wohnwagen für mich mit nach Holland gebracht.
Den Wohnwagen habe ich nicht Vollkasko versichert. Schade! Ist halt so.
Könnte aber sein, dass die Vollkasko bei technischem Defekt oder
grober Fahrlässigkeit nicht zahlt. Hängt vom Vertrag ab. Egal.
Meine Rechtschutzversicherung hat mir die Kostenübernahme für ein
Sachverständigengutachten zugesagt.
Mal sehen was da raus kommt.
-Fehlbedienung?
-Materialermüdung? "Wohnwagen ist ja schon im siebten Jahr"
-Fehlproduktion?
oder einfach einfach alles zusammen....
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen dass die Kupplung 150km
Eifel nicht eingerastet mitmacht und dann nach weiteren 100km
Flachland plötzlich abspringt.
Eine klärende Aussage ist in jedem Fall von Vorteil.
Vielleicht könnten ja auch die Hersteller eine mögliche Fehlbedienung
ausschalten (Druckschalter, Masse,....). Egal wie. Ich würde mich um
einiges sicherer fühlen.
Gruß jorusa
Zitat:
Original geschrieben von jorusa
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen dass die Kupplung 150km
Eifel nicht eingerastet mitmacht und dann nach weiteren 100km
Flachland plötzlich abspringt.
Also da möchte ich dir mal zu 100% zustimmen.
Wenn, dann höchstens das die Kupplung nicht 100% verriegelt war (also so ähnlich wie von vectra steve65 beschrieben), aber durch die zugespannte Schlingerdämpfung gehalten wurde.
Als dann der Reibbelag gebrochen ist, war auch der Halt dahin und der WoWa ist abgerutscht.
Dagegen würde natürlich sprechen das dein Freund schonmal einen WoWa verloren hat und jetzt übervorsichtig ist.
Da würde ich dann doch auf eine fehlerhafte Produktion der AHK tippen (wär bei Volvo nicht das erste mal) denn wenn z.B. der Durchmesser der Kugel zu klein ist, dann halten auch die Spannbacken den WoWa erst einmal gut fest, aber da dann natürlich unnormale Kräfte in die Spannbacken eingeleitet werden würde das den Bruch der Spannbacke erklären.
Deshalb unbedingt mal die AHK am Volvo prüfen.