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Wohnmobil- oder LKW-Zulassung

Hallo !

Bin neu hier im Wohnmobilbereich und habe eine Fragestellung auf die ich keine Antwort finde.

Möchte mir einen T5 Hochdach kaufen und habe auch schon ein gutes Fahrzeug ausgemacht, der ist als LKW zugelassen, Diesler und zulassiges Gesamtgewicht sind 3000kg
Ich wollte das Fahrzeug zum fahren, transportieren und als "Womo light" für Urlaube nutzen.
Nur wie melde ich das Ding an ? Als Wohnmobil oder LKW ?
Was ich tun muss um das als WoMo abgenommen zu bekommen ist mir bekannt.

Meine Fragen sind halt nur die:
Wenn ich Dinge transportiere und den WoMo Ausbau draussen habe, das Ding aber als WoMo zugelassen ist können mir TÜV/Polizei Ärger machen ?
Umgekehrt:
Wenn es als LKW zugelassen ist und ich die WoMo-Ausstattung drin habe kann mir die Polizei oder TÜV dann auch Ärger machen ?
Steuern sind nah beieinander: WoMo 210€ und LKW 172€, also wenn die mir dann Steuerhinterziehung andichten wollen wäre das ein Kleckerbetrag.

Wer kann mir helfen wie ich das Fzg am besten anmelde ?
Als PKW anmelden scheidet aus weil es dann doppelt so teuer ist und weil es definitiv nicht so genutzt wird.

19 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 7. Dezember 2016 um 19:58:43 Uhr:


@anditrier: Wenn ich so etwas schreibe, soll das nur heißen: Vorsicht, was da geschrieben wird und nur Quellenverweise als Hilfe akzeptieren.

So hab ich das auch verstanden 🙂

Meint ihr bei nem T5 Hochdach mit 2 Seitenfenstern und Fenstern in Flügeltüren macht die Rennleitung Stress das es ein widerrechtlich abgestellter LKW ist ?
Hab ja keine Ahnung oder Erfahrungen wie das so ist.

STVO para 12. Besondere, generelle Parkregeln gelten ja nur für LKW weit oberhalb der zul. Gesamtmasse deines Fahrzeuges. Und die meisten Parkplätze sind einfach nur P ohne besondere Einschränkungen.

Und falls tatsächlich mal jemand auf die Idee kommt, einen T5 zu prüfen und zu beanstanden, dann wirst du nicht wegen eines Schwerverbrechens angeklagt, sondern dir ein bezahlbares Ticket wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ausgestellt. Das könnte ich mit mir abmachen.

Es ist für den TÜV völlig egal welche Zulassung, da du auch als LKW mit unter 3.5 Tonnen 2 Jahre HU bekommst, nicht zur SP muss, etc. Ferner kannst du einen LKW unter 7,5 Tonnen so lange überall parken, wie du lustig bist. Du muss da garnix umparken. Genau so kannst du auch ein Wohnmobil so lange parken, wie du lust hast, also max. 2 Jahre auf der gleichen Stelle weil du danach ja wieder zum TÜV fahren musst. Anschließend kannstes aber wieder an die selbe Stelle zurück stellen 🙂 N LKW unter 7,5 Tonnen genau so.

Ansonsten ist irgendwie jeder 3. Post in diesem Beitrag halbwissen, welches dich dazu bringen soll, mehr Steuern & Co zu bezahlen als nötig. Oder so Quatsch wie das Parkthema... Du darfst nen Scheiss LKW unter 7,5 Tonnen so lange irgendwo parken, wie du willst. Nur ueber 7,5 Tonnen nicht "regelmäßig" in Wohn/Erholungs/Kurgebieten. Dafuer muesste man ja erstmal ermitteln, ob es sich um ein Wohngebiet oder Gewerbemischgebiet handelt und dann auch noch, was regelmäßig ist. Also wenn ein LKW Fahrer seinen 40 Tonner ein paar mal im Jahr mit nach Hause nimmt und den Nachbarn vor die Haustüre stellt, ist das auch nicht regelmäßig... Das Thema hatte ich nämlich auch schon, weil beim Kumpel der Kacknachbar angeschnoddert kam und mich angezeigt hat, ich dürfte keinen LKW ins Wohngebiet stellen. Da bin ich aber nur 2x im Monat, ist das regelmäßig? Das Ordnungsamt hat sich da gar nicht drum geschert, weil sie den LKW immer von der Kaffeebude aus sehen können und festgestellt "ne, im Normfalfall steht der immer beim Herrn L aufm Hof, da sehen wir den doch so gut wie jeden Tag". Feddig...

Einzig und alleine ist der Unterschied in der Praxis, dass du mit nem LKW mit Anhänger dem Wochenendfahrverbot unterliegst. Und das könnte durchaus mal jemand kontrollieren... Ist ne Zeitlang häufig kontrolliert worden.

Ich hab übrigends mit meinem LKW und Wohnkabine drauf noch nie Theater gehabt. Und ich bin da schon an sämtlichen Kontrollgruppen vorbei gefahren, auch Sonntags mit Anhänger und Oldtimer drauf auf Rückreisen von Oldtimertreffen quer durch Deutschland, sieht man ja dass das n Wohnmobil ist, wurde ich noch nie angehalten...
Da ich bisher noch nicht eindeutig die Rechtslage klären konnte, fahr ich einfach, wenn es doof kommt kostet es 120€ Strafe + 26€ Bearbeitungsgebühren, 10€ für die Zustellung, vieleicht 20€ Zeugengeld und 40€ Gerichtsgebühren und dann lasse ich mir dass dafür vom Amtsrichter erklären.
Stehen bleiben muss ich ja auch nicht, da ich dann idr. zu zweit unterwegs bin, können wir den Autoanhänger hinter den PKW hängen und mit 2 Fahrzeugen weiter fahren...

Sodele, hab mittlerweile alles klären können und fahre mit meinem T5 auch schon rum. 😁

Zur Aufklärung für die zukünftigen Leser:
Vorab: Das war so in meiner spezifischen Situation, das heisst nicht das das bei allen Versicherungen so sein muss !!!
Am besten sollte das jeder mit seinem Versicherer klären !

Also bei mir wars so:
FA sacht: so wie zugelassen so wird auch besteuert, was in dem KFZ ist interessiert die nicht. Der Steuerunterschied ist so gering (ca. 30 Euro p.a.) das nicht von Steuerhinterziehung ausgegangen werden kann.

Versicherung sieht es ähnlich:
Das FZG muss so versichert werden wie auch zugelassen wurde. Ob ich dann in nem LKW ne WoMo-Ausstattung spazieren fahre oder ein WoMo leerräume juckt die nicht, es ist so versichert wie
zugelassen und wenn was passiert ist wurscht was in dem Auto los ist.

Ich hoffe das hilft dem ein oder anderen als grober Richtwert etwas weiter.
Zusätzlich sollte jeder unbedingt die Gesetzestexte lesen um sicher zu gehen !
Wie es auch einige hier geschrieben haben.

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