Wirtschaftlicher Totalschaden - wie geht's weiter ?
Hallo ihr Lieben ,
mir ist vor 2 Wochen ein Auto aufgefahren.
Nun war der Gutachter da und hat einen wirtschaftlichen Totalschaden an meinem Auto festgestellt.
Es handelt sich um einen BMW 316i compact, BJ 1998
Momentan 183.000 km .
Wiederbeschaffungswert wurde bei 1.400 Euro angesetzt und der Restwert beträgt lediglich nur noch 411 Euro.
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Habe das Auto vor 2 Jahren noch für 2.750 Euro gekauft, und würde es wahnsinnig gerne behalten, da echt mein Herz dran hängt..
Welchen Wert kann mir von der Versicherung ausbezahlt werden?
Lg und danke im Vorraus !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lillymaus77
(Wieso muss man das eigentlich immer fragen? ) 😉
Weil die Annahme, dass unterschiedliche Gutachter unterschiedliche Werte ermitteln impliziert, dass entweder einer davon seinen Job nicht kann ...oder der Geschädigte im Auftrag abgerippt werden soll.
Warum muß der normal sterblich Mensch "per default" annehmen, dass er abgerippt werden soll? (und deswegen relevant ist "welcher" Gutachter es war)
Gruß!
19 Antworten
Nun mal langsam Jungens. Ich lass hier keine Stammtischparolen los, sondern einfache Erfahrungen. Aber mal davon ab.
Ich persönlich würde mir einen unabhängigen Gutachter suchen und ein Gutachten erstellen lassen. Ich geh davon aus, dass die DEVK über Restwertbörsen arbeitet, was den WBW erklären würde. Oder seh ich da gerade was falsch? Wäre mir neu das eine Versicherung ohne arbeiten würde.
Zitat:
Original geschrieben von Lillymaus77
Nun mal langsam Jungens. Ich lass hier keine Stammtischparolen los, sondern einfache Erfahrungen. Aber mal davon ab.
Ich persönlich würde mir einen unabhängigen Gutachter suchen und ein Gutachten erstellen lassen. Ich geh davon aus, dass die DEVK über Restwertbörsen arbeitet, was den WBW erklären würde. Oder seh ich da gerade was falsch? Wäre mir neu das eine Versicherung ohne arbeiten würde.
Und den dann auch bezahlen....... ich bin fast sicher dass da unter dem Strich ein Minusgeschäft raus kommen würde.
IMHO also ein schlechter Tip 🙁
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Und den dann auch bezahlen....... ich bin fast sicher dass da unter dem Strich ein Minusgeschäft raus kommen würde.IMHO also ein schlechter Tip 🙁
Grüße
Steini
Wieso sollte er im Haftpflichschaden auf ein unabhängiges Gutachten verzichten? Diese Kosten sind ebenfalls durch die gegnerischen Versicherung, auch wenn bereits durch diese ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, zu erstatten.
Gilt das auch dann, wenn bereits ein Gutachten (von wem auch immer) erstellt wurde?
Hätte er den unabhängigen Gutachter nicht eher schon bestellen sollen BEVOR die Versicherung einen eigenen vorgeschlagen hat?
Kann man denn solange Gutachten auf Kosten der gegenerischen Versicherung erstellen lassen bis eines dabei ist, dessen Ergebnis einem genehm ist?
Fragen über Fragen.
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Nein, kann man nicht. Du kannst als Geschädigter EIN Gutachten in Auftrag geben das durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen werden muss. Bist du als Geschädigter mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist es dein Pech, außer der SV hat Murks gemacht, dann sollte er nachbesser. Tut er dieses nicht sollte er erklären können wieso nicht.
Hat die gegnerische Versicherung ein eignen Sachverständigen geschickt hast du weiterhin das Recht das ein unabhängiger Sachverständiger sich dein Fahrzeug anschaut und ein Gutachten erstattet.