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Wirtschaftlicher Totalschaden Teilkasko

Themenstarteram 11. April 2023 um 15:03

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Man hat unverschuldet einen Unfall mit einem anderen Auto, z.B. weil es die Vorfahrt genommen hat.

Durch einen Gutachter wird ermittelt, dass das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat. So wird auch mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Ist jetzt eine Teilkaskoversicherung überhaupt noch möglich? Ganz abgesehen davon, ob es sinnvoll wäre

Der Restwert des Wagens beträgt ja nun mehr 0 Euro. Ein einfacher Steinschlag und die daraus resultierende, defekte Scheibe, würde doch den Wert des Wagens schon übersteigen. Oder verstehe ich das falsch?

Viele Grüße

Quent

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30 Antworten
Themenstarteram 11. April 2023 um 20:34

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 11. April 2023 um 22:03:48 Uhr:

Wieder einer der vielen fiktiven Fälle, die hier so angefragt werden.

Irgendwie glaube ich häufig nicht mehr, dass sich das einer ausdenkt.

Wie sagte mein Opa immer so schön: "Glauben kann man in der Kirche."

Und fiktive Fälle dürfen durchaus diskutiert werden. Bei realen Unfällen geht es des öfteren in Richtung (problematische) Rechtsberatung...

Zitat:

@QuentTarant schrieb am 11. April 2023 um 22:34:34 Uhr:

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 11. April 2023 um 22:03:48 Uhr:

Wieder einer der vielen fiktiven Fälle, die hier so angefragt werden.

Irgendwie glaube ich häufig nicht mehr, dass sich das einer ausdenkt.

Wie sagte mein Opa immer so schön: "Glauben kann man in der Kirche."

Dann gehen wir mal in die Richtung "Wissen" ... meine Güte dir gehen aber viele Scheinwerfer kaputt.

2020 hattest du hier im Forum bezüglich deines Unfalls angefragt, wo deine Front inkl. Scheinwerfer beschädigt wurde.

Nun gehe ich, da du in der Zwischenzeit scheinbar weiter bei Ford geblieben bist ( vermutlich sogar dem selben ), davon aus das es sich um den selben Ford handelt. Du schreibst, du hast "nur" den Scheinwerfer austauschen lassen, die Front scheint offenbar noch immer "zerbeult/verkratzt".

Aber du schreibst "innerhalb weniger Wochen nach dem Unfall und dem Austausch des Scheinwerfers" einen TK Glasschaden.... nun das wirkt nicht ganz aufrichtig.

Wenn es aber so ist wie ich derzeit mutmaße, frage ich mich ob deine Versicherung wirklich so schwer erreichbar ist, das du in der Zwischenzeit solche Fragen nicht klären konntest.

Diesen Text habe ich extra für dich verfasst, da ich @schwarzeBandit ´s Post durchaus nachvollziehen kann und DU nur mit einem eher "dummen" Kommentar drauf reagieren wolltest.

Des weiteren, (sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen) wenn DU im Forum um "Meinungen" bittest, macht es Sinn den Sachverhalt möglichst präzise dar zu legen, damit effektiver und Zielgerichteter geantwortet werden kann.

Themenstarteram 12. April 2023 um 8:06

Zitat:

@Maxi245 schrieb am 12. April 2023 um 09:10:51 Uhr:

Zitat:

@QuentTarant schrieb am 11. April 2023 um 22:34:34 Uhr:

 

Wie sagte mein Opa immer so schön: "Glauben kann man in der Kirche."

Dann gehen wir mal in die Richtung "Wissen" ... meine Güte dir gehen aber viele Scheinwerfer kaputt.

2020 hattest du hier im Forum bezüglich deines Unfalls angefragt, wo deine Front inkl. Scheinwerfer beschädigt wurde.

Nun gehe ich, da du in der Zwischenzeit scheinbar weiter bei Ford geblieben bist ( vermutlich sogar dem selben ), davon aus das es sich um den selben Ford handelt. Du schreibst, du hast "nur" den Scheinwerfer austauschen lassen, die Front scheint offenbar noch immer "zerbeult/verkratzt".

Aber du schreibst "innerhalb weniger Wochen nach dem Unfall und dem Austausch des Scheinwerfers" einen TK Glasschaden.... nun das wirkt nicht ganz aufrichtig.

Wenn es aber so ist wie ich derzeit mutmaße, frage ich mich ob deine Versicherung wirklich so schwer erreichbar ist, das du in der Zwischenzeit solche Fragen nicht klären konntest.

Diesen Text habe ich extra für dich verfasst, da ich @schwarzeBandit ´s Post durchaus nachvollziehen kann und DU nur mit einem eher "dummen" Kommentar drauf reagieren wolltest.

Des weiteren, (sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen) wenn DU im Forum um "Meinungen" bittest, macht es Sinn den Sachverhalt möglichst präzise dar zu legen, damit effektiver und Zielgerichteter geantwortet werden kann.

Meine Frage war doch eigentlich ziemlich präzise gestellt. Zahlt die Versicherung nach einem WTS noch einen TK Schaden? Ich hatte diesen Fall eben noch nicht, auch wenn ich vor ein paar Jahren mal einen defekten Scheinwerfer hatte. BTW fahre ich mittlerweile auch ein anderes Fahrzeug, das aber nur am Rande.

Was ist daran also verwerflich, in diesem Forum nach Erfahrungen zu fragen? Kommentare wie die von schwarzerBandit tragen nunmal in keinster Weise zum Thema bei. Das ist aber nur meine Meinung, daher auch meine Reaktion darauf. Ob du diese nun "dumm" findest und dich dadurch animiert siehst, dich durch mein Profil zu wühlen, steht dir natürlich ebenso frei. Trägt aber nunmal auch nicht zum Thema bei.

Ich für meinen Teil wende mich dann lieber an meine Versicherung und meide zukünftig Foren wie dieses. In diesem Sinne.

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. April 2023 um 17:35:30 Uhr:

Das Fahrzeug muss nach dem TK Schaden erneut bewertet werden.

Die Aussage von gordonairdail ist falsch.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann durchaus noch fahrbereit sein.

Was ist hier nun falsch ? Totalschaden begründet im allgemeinen Sinne, das Auto ist nicht mehr

fahrtüchtig und natürlich auch nicht verkehrssicher. Wenn aber bei einem Schadenereignis die Reparaturkosten des Autos den Restwert des Autos übersteigen, dann zahlt i.d.R. die Versicherung nur

des Restwert des Autos und nicht höheren Reparaturkosten.

... wenn das Auto aber fertiggestellt wurde, nachdem die Versicherung des Unfallverursachers den Restwert

ausgezahlt hat und das fahrbereite Auto weiterhin versichert ist, was ja i.d.R. natürlich der Fall ist, und

es kommt zu einem TK-Schaden am TK-versicherten Auto, dann muß die Versicherung natürlich zahlen.

Ein Gutachten oder dergleichen bedarf es hierzu in keinem Fall, welches den vorhergehenden "Restwertschaden" wieder aufgreift. Es ist versicherungstechnisch so und wird auch so von der TK-Versicherung behandelt, als hätte der Vorschaden und die Regulierung dieser Versicherung garnicht stattgefunden.

 

Das ist immer noch falsch.

Angenommen Du hast ein 15 Jahr altes Auto, das noch einen Wert von € 1.200,-- hat.

Es erleidet einen Hagelschaden ohne Glasbruch in Höhe von ca. € 5.000,--. Also einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Wo bitte schön ist dann das Auto nicht mehr fahrfähig?

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. April 2023 um 14:48:26 Uhr:

Das ist immer noch falsch.

Angenommen Du hast ein 15 Jahr altes Auto, das noch einen Wert von € 1.200,-- hat.

Es erleidet einen Hagelschaden ohne Glasbruch in Höhe von ca. € 5.000,--. Also einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Wo bitte schön ist dann das Auto nicht mehr fahrfähig?

.... habe ich doch deutlich ausgeführt !

Reparaturkosten, den den Wert eines Autos übersteigen (Restwert), werden von der Versicherung i.d. R.

nicht übernommen. Daher lohnt es auch nicht, für alte Autos eine Vollkasko abzuschließen.

Man muß hier unterscheiden zwischen Totalschaden einerseits, was den allgemeinen verkehrsrechtlichen

Gegebenheiten entspricht (Polizeiberichte, gerichtliche sprachliche Festlegung und werkstattliche Definition)

und versicherungsbedingten Regulierungsmaßnahmen der Restwertermittlung oder Restwertfeststellung eines Autos.

Einen wirtschaftlichen Totalschaden gibt es allgemein so nicht. Man meint hier nur, daß der erfaßte Schaden

den Wert des Autos übersteigt (Restwertfeststellung), was nur im Falle von Regulierungsmaßnahmen der

Versicherung eine Rolle spielt.

Läßt man diese Besonderheit der Versicherungswirtschaft aber außer Acht und geht in den allgemeinen

Sprachgebrauch über, dann ist ein Auto, welches einen Totalschaden erlitten hat, nicht mehr verkehrstüchtig,

zumeist auch nicht mehr fortbewegungsfähig und auch kaum reparaturfähig.

Also, Totalschaden hat eine andere Bedeutung als eine "nur" Restwertermittlung" der Versicherung.

 

Mit jedem Beitrag wird es schlimmer. Hier sollte am besten ein Schloss ran.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2023 um 15:42:55 Uhr:

Mit jedem Beitrag wird es schlimmer. Hier sollte am besten ein Schloss ran.

... ich hänge jetzt ein Schloß an etwaige Beiträge von mir. Weitere Verlautbarungen von mir wird es hier nicht mehr geben !!

.... aber wenn der liebe - Berlin-paul - nichts weiteres zu sagen hat und das hier zu Wohlgefallen führen

sollte, dann "gute Nacht".

Jungens, das muss doch nicht sein.

Ihr könnt das besser, das weis ich.

Also hebt den Standart mal wieder auf euer normales Niveau an.

Fegen spar ich mir mal.

Moorteufelchen

Moderator

Themenstarteram 12. April 2023 um 16:19

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 12. April 2023 um 16:23:18 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2023 um 15:42:55 Uhr:

Mit jedem Beitrag wird es schlimmer. Hier sollte am besten ein Schloss ran.

... ich hänge jetzt ein Schloß an etwaige Beiträge von mir. Weitere Verlautbarungen von mir wird es hier nicht mehr geben !!

.... aber wenn der liebe - Berlin-paul - nichts weiteres zu sagen hat und das hier zu Wohlgefallen führen

sollte, dann "gute Nacht".

Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wo ich hier gelandet bin. Eine einfache Frage wird so dermaßen aufgebauscht, dass am Ende niemand mehr durchblickt. Ganz zu schweigen davon, dass komplett vom Thema abgedriftet wird und wilden Theorien über Fiktion und Realität in den Raum geworfen werden.

Du bist im übrigen damit nicht gemeint, denn deine Beiträge waren hilfreich und zielführend.

 

Deine Frage ist ziemlich unqualifiziert gestellt. Jeder Fall ist anders und es kommt auf die Details an. Es fehlen alle Angaben zum Fahrzeug, zum "Vorschaden", zum "Zweitschaden", zu den jeweiligen Schadensumfängen technischer und finanzieller Art, Wiederbeschaffungswerten und zur Verkehrssicherheit und Weiternutzung. Dann ist das auch nur eine (dahingerotzte) theoretische Frage. Wenn du das Prinzip verstehen willst, musst du dich in das Versicherungs- und Schadenersatzrecht einlesen. Und das kannst du nur selbst leisten. Hast du ein konkretes Anliegen, dann formuliere es konkret. Dann kann dazu was Gehaltvolles geantwortet werden.

edit: seine Beiträge hier sind inhaltlich falsch und irreführend.

Themenstarteram 12. April 2023 um 16:57

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2023 um 18:44:40 Uhr:

Deine Frage ist ziemlich unqualifiziert gestellt. Jeder Fall ist anders und es kommt auf die Details an. Es fehlen alle Angaben zum Fahrzeug, zum "Vorschaden", zum "Zweitschaden", zu den jeweiligen Schadensumfängen technischer und finazieller Art, Wiederbeschaffungswerten und zur Verkehrssicheit und Weiternutzung. Dann ist das auch nur eine (dahingerotzte) theoretische Frage. Wenn du das Prinzip verstehen willst, musst du dich in das Versicherungs- und Schadenersatzrecht einlesen. Und das kannst du nur selbst leisten. Hast du ein konkretes Anliegen, dann formuliere es konkret. Dann kann dazu was Gehaltvolles geantwortet werden.

edit: seine Beiträge hier sind inhaltlich falsch und irreführend.

Verstanden. Sollte ich nochmal ein Anliegen haben, werde ich es detaillierter beschreiben.

Allerdings nicht hier, denn auf diese unterirdische Kommunikation mit "dumm" und "dahingerotzt" kann ich gerne verzichten. Man kann jemanden auch höflich auf so etwas hinweisen und nicht auf diese Art und Weise. Aber scheinbar hat dieses Forum genug Nutzer, sodass darauf keinen besonderen Wert gelegt wird.

Zitat:

@QuentTarant schrieb am 12. April 2023 um 18:57:29 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2023 um 18:44:40 Uhr:

Deine Frage ist ziemlich unqualifiziert gestellt. Jeder Fall ist anders und es kommt auf die Details an. Es fehlen alle Angaben zum Fahrzeug, zum "Vorschaden", zum "Zweitschaden", zu den jeweiligen Schadensumfängen technischer und finazieller Art, Wiederbeschaffungswerten und zur Verkehrssicheit und Weiternutzung. Dann ist das auch nur eine (dahingerotzte) theoretische Frage. Wenn du das Prinzip verstehen willst, musst du dich in das Versicherungs- und Schadenersatzrecht einlesen. Und das kannst du nur selbst leisten. Hast du ein konkretes Anliegen, dann formuliere es konkret. Dann kann dazu was Gehaltvolles geantwortet werden.

edit: seine Beiträge hier sind inhaltlich falsch und irreführend.

Verstanden. Sollte ich nochmal ein Anliegen haben, werde ich es detaillierter beschreiben.

Allerdings nicht hier, denn auf diese unterirdische Kommunikation mit "dumm" und "dahingerotzt" kann ich gerne verzichten. Man kann jemanden auch höflich auf so etwas hinweisen und nicht auf diese Art und Weise. Aber scheinbar hat dieses Forum genug Nutzer, sodass darauf keinen besonderen Wert gelegt wird.

Das "dumm" hast du grad erfunden. Ich habe dich nur sachlich darüber inoformiert, warum das hier so schief lief. Tut mir leid, dass das bei dir anders ankommt als es gedacht ist.

Themenstarteram 12. April 2023 um 17:20

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2023 um 19:07:14 Uhr:

Zitat:

@QuentTarant schrieb am 12. April 2023 um 18:57:29 Uhr:

 

Verstanden. Sollte ich nochmal ein Anliegen haben, werde ich es detaillierter beschreiben.

Allerdings nicht hier, denn auf diese unterirdische Kommunikation mit "dumm" und "dahingerotzt" kann ich gerne verzichten. Man kann jemanden auch höflich auf so etwas hinweisen und nicht auf diese Art und Weise. Aber scheinbar hat dieses Forum genug Nutzer, sodass darauf keinen besonderen Wert gelegt wird.

Das "dumm" hast du grad erfunden. Ich habe dich nur sachlich darüber inoformiert, warum das hier so schief lief. Tut mir leid, dass das bei dir anders ankommt als es gedacht ist.

Das "dumm" stammt von einem deiner Vorredner. Deine Entschuldigung nehme ich an, genau wie deinen Rat. Es wäre aber dennoch gut, wenn ein Moderator das hier einmal schließen würde. Der Thread ist verbrannt.

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