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Wirtschaftlicher Totalschaden - Reperatur

Themenstarteram 9. November 2016 um 10:30

Hallo Forum,

ich melde mich mal wieder. Kürzlich ist ein Auto vor mir rückwärts einfach auf die Straße gefahren. Trotz Bremsung bin ich dem Auto aufgefahren. Glücklicherweise war der andere Fahrer ehrlich und wir haben die Schuldfrage usw. schnell und problemlos geklärt.

Seine Versicherung schickte mir nun einen Gutachter, der an meinem Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellte.

Die Reperaturkosten sind laut Gutachten ca. 1000 Euro höher als der Anschaffungspreis für ein gleichwertiges Modell. Die Fahrbereitschaft ist aktuell nicht beeinträchtigt und ich würde das Auto gerne behalten, da es wenige km hat und mit nichtmal 10k km von uns gekauft wurde. Außerdem hat es einen persönlichen Wert.

Laut meiner Rechnung dürfte ich bei der Reperatur knapp unter den 130% liegen. Das wäre also möglich.

Nun meine Frage, was wenn die Reperaturkosten billiger waren, als die im Gutachten? Z.B. durch lokale Unterschiede.

Beste Antwort im Thema

Der Restwert ist hier nicht von Bedeutung, da der TE diesen Haftpflichtschaden reparieren lässt.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. November 2016 um 14:17:29 Uhr:

Der Restwert ist hier nicht von Bedeutung, da der TE diesen Haftpflichtschaden reparieren lässt.

Der Restwert ist für mache Überlegungen durchaus von Bedeutung, ob dir das nun einleuchtet oder nicht. Er vergibt sich m.E. nichts, wenn er ihn nennt und für mich wird dadurch das Gesamtbild klarer. Und bisher hat der TE im übrigen nur vor, den Schaden reparieren zu lassen!

Die billige Werkstatt könnte schon ein Fallstrick sein, daher ab zum Anwalt.

Entweder die Zahlen aus dem Gutachten mit Reparatur in der dort eingeflossenen Werkstatt passen, oder ich wäre sehr vorsichtig.

Zitat:

@wizzzo schrieb am 9. November 2016 um 14:20:32 Uhr:

Der Restwert ist 400€.

Und der WBW ist in dieser Preisklasse hoffentlich steuerneutral?

Dann stünden dir bei einer fiktiven Abrechnung ca. 3.100 Euro (WBW ./. RW) zur Verfügung. Plus Unkostenpauschale plus evtl. Nutzungsausfall. Wenn deine Werkstatt für 1.500 oder 2.000 Euro eine Reparatur in deinem Sinne durchführen kann, wäre das vielleicht auch eine interessante Alternative.

 

Themenstarteram 9. November 2016 um 13:31

'Wiederbeschaffungswert mit MwSt.'

So hab ich mir das ungefähr vorgestellt, ja.

Zitat:

@wizzzo schrieb am 9. November 2016 um 14:31:47 Uhr:

'Wiederbeschaffungswert mit MwSt.'

Lass dir mal vom Gutachter erklären, wo man dein Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt kaufen kann. Falls ihm dazu nichts einfällt, soll er das gefälligst im Gutachten ändern. Wenn ein Fahrzeug nämlich überwiegend auf dem privaten Gebrauchtmarkt gehandelt wird (davon gehe ich bei einem Wert von 3.500 Euro aus), ist der WBW steuerneutral anzugeben. Passen eigentlich die 3.500 einigermaßen?

 

Themenstarteram 9. November 2016 um 13:44

Da steht sogar 'vorwiegend von privaten Anbietern drin'. Die 3500 sind nach meinen Vergleichen durchaus fair.

Edit: im Textverlauf steht dann, dass der Wert MwSt-neutral angegeben ist.

Ok, dann Rechnung wie oben. Kannst ja mal die Werkstatt drüberschauen lassen.....

Zitat:

@lemonshark schrieb am 9. November 2016 um 14:10:52 Uhr:

Wenn da auch nur die leisesten Zweifel bestehen (weil sich z.B. während der Reparatur herausstellen könnte, dass weitere Arbeiten nötig sind), würde ich die Finger davon lassen und mir eine neue alte Karre holen. Sentimentalität hin oder her.

Das Prognoserisiko trägt der Schädiger bzw. dessen Versicherung.

Bei den Zahlen weiß ich jetzt nicht wo das Problem ist, das ist ein <130%-Fall, Werkstatt den Auftrag geben "Reparatur nach Gutachten" - nichts anderes hat auf dem Auftrag zu stehen - und fertig. Wenn die mit ihren Stundenlöhnen nicht höher ist als das was der Gutachter kalkuliert hat passt das doch problemlos.

Am Besten mit Anwalt, die Fälle geben schon mal Stress. Obwohl hier ja ein Gutachter der Versicherung da war (meistens keine gute Idee)

Zitat:

@wizzzo schrieb am 9. November 2016 um 14:44:54 Uhr:

Da steht sogar 'vorwiegend von privaten Anbietern drin'. Die 3500 sind nach meinen Vergleichen durchaus fair.

Edit: im Textverlauf steht dann, dass der Wert MwSt-neutral angegeben ist.

Hmm, jetzt solltest Du dem lemonshark mitteilen, dass er sich gefälligst beim Gutachter entschuldigen soll... :cool:;)

Wofür denn, du Honk?

Also bei der Konstellation würde ich zu einer Werkstatt fahren und die sollen sich eine Kostenübernahme von der Versicherung holen. Dann bezahlt die Versicherung direkt die Werkstatt und du bist raus. Die Werkstatt muß dann (wenn Sie den Auftrag annimmt) alles mit der Versicherung direkt klären und du hast am wenigsten Ärger.

Wenn es dir nicht um eine Gewinnmaximierung geht, dann währe das der leichteste Weg. Was du dann bekommst ist nur Kostenpauschale und ggf. das Aufallgeld wenn du auf einen Leihwagen verzichtest.

MfG

Mike

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 10. November 2016 um 22:03:54 Uhr:

Zitat:

@wizzzo schrieb am 9. November 2016 um 14:44:54 Uhr:

Da steht sogar 'vorwiegend von privaten Anbietern drin'. Die 3500 sind nach meinen Vergleichen durchaus fair.

Edit: im Textverlauf steht dann, dass der Wert MwSt-neutral angegeben ist.

Hmm, jetzt solltest Du dem lemonshark mitteilen, dass er sich gefälligst beim Gutachter entschuldigen soll... :cool:;)

Und warum??

Doch nicht etwa weil der TE erst auf die präzise Nachfrage von Lemonshark sein Gutachten noch mal ließt und dann doch herausfindet dass der WBW völlig korrekt ermittelt wurde?

Würde ich mal nicht so sehen dass sich Lemonshark dafür entschuldigen müsste.

Das wäre jetzt mMn eher deine Pflicht ;)

 

Zitat:

@lemonshark schrieb am 11. November 2016 um 07:03:17 Uhr:

Wofür denn, du Honk?

Das geht dann allerdings auch nicht, nur aufgrund eines evtl Missverständnisses jemand so anzugehen ohne den Versuch zu unternehmen das Missverständnis zu klären.

 

Ich würde also sagen, ihr entschuldigt euch gegenseitig und ich werde mir das ganze denn mal "merken" :)

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 11. November 2016 um 10:49:04 Uhr:

Und warum??

Doch nicht etwa weil der TE erst auf die präzise Nachfrage von Lemonshark sein Gutachten noch mal ließt und dann doch herausfindet dass der WBW völlig korrekt ermittelt wurde?

Würde ich mal nicht so sehen dass sich Lemonshark dafür entschuldigen müsste.

Das wäre jetzt mMn eher deine Pflicht ;)

Sehr sinnfreie Argumentation.

Wenn Du nicht einmal weißt, warum ich das schrieb, wie kannst Du es dann, noch dazu "eher", für meine Pflicht halten, mich zu entschuldigen?

Und wofür sollte ich mich bei lemonshark entschuldigen?

Dafür, dass ich einem anderen User nahelegte, lemonshark aufzufordern, sich bei einem Gutachter zu entschuldigen, von dem er noch nicht einmal weiß, wo er ihn suchen sollte?

=> Kannste vergessen! :):p;)

Auch bitte ich zu beachten, dass mein an den TE (!) gerichteter Beitrag mit Smilies endete. Für alle nicht ganz hinterwäldlerisch Lebenden wäre also zu erkennen gewesen, dass mein Beitrag mit einem Augenzwinkern zu verstehen war!

Hintergrund des Beitrags war, dass der Gutachter ganz sicher nicht "gefälligst" etwas zu ändern hat, nur weil lemonshark das meint. Denn ganz so blöd, wie lemonshark suggeriert, sind Gutachter, wie sich auch hier mit der offensichtlich eben doch korrekten Ermittlung des WBW herausgestellt hat, in der Regel halt nicht. :):o

 

Zitat:

@steini111 schrieb am 11. November 2016 um 10:49:04 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 11. November 2016 um 07:03:17 Uhr:

Wofür denn, du Honk?

Das geht dann allerdings auch nicht, nur aufgrund eines evtl Missverständnisses jemand so anzugehen ohne den Versuch zu unternehmen das Missverständnis zu klären.

Richtig. So etwas geht wirklich nicht. Passt aber sehr schön zu dem von ihm verwendeten Begriff "gefälligst" :(

... und dem aktuell grassierenden Populismus. :D;)

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