wirtschaftlicher totalschaden reparieren

Hallo,
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Mir ist jemand hintendrauf gefahren und ich habe ein Gutachten machen lassen .
Wiederinstandsetzungskosten 2144, 51
Mehrwertsteuer 407, 46
Gesamtkosten 2551, 97

Wiederbeschaffung 1875
Restwert 400

Der schaden ist eigentlich relativ klein und könnte von einem freund repariert werden da hauptsächlich an der stossstange die ausgetauscht würde.
Wie muss ich nun nach der Reparatur Vorgehen. Ein nachgutachten machen lassen? Bekomme ich dann noch Geld wie
Ausfallend habe irgendwo gelesen das man den bereits abgezogenen riestert dann wieder bekommt? Und wie ist es wenn mir nach der Reparatur wieder jemand drauf fährt da der Wagen ja nun in dieser Liste ist und ausgezAhlt wurde bekommt man dann nichts mehr ersetzt?
Danke für euere Hilfe im voraus.
LG
Sandra

Beste Antwort im Thema

Ich wüsste nicht, dass mir an der Stelle ein Urteil des BGH unerkannt entkommen wäre.

Außer es ist mal wieder eines der von Dir erfundenen Urteile. Die kann ich nicht kennen...

Aber lass uns nicht dumm sterben, sondern an Deiner überlegenen Sachkunde teilhaben.
Ich lerne gerne dazu.

Hat der BGH seine ständige Rechtsprechung aufgegeben, wonach Rep-Kosten, die den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigen, vom Schädiger zu ersetzen sind?

Bitte um Fundstellen. Danke.

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Unsinn, siehe die Zahlen oben. 🙄

Aber mit der Prozentrechnung läuft es bei Dir ja traditionell nicht so rund...

Traditionell sind da schon eher Deine falschen Aussagen, mit meiner Prozentrechnung ist alles in Ordnung....

Du solltest ab und zu ein wenig Fortbildung im Bereich Schadenregulierung betreiben, hilft Dir mit Sicherheit im Job... 🙂

Ich wüsste nicht, dass mir an der Stelle ein Urteil des BGH unerkannt entkommen wäre.

Außer es ist mal wieder eines der von Dir erfundenen Urteile. Die kann ich nicht kennen...

Aber lass uns nicht dumm sterben, sondern an Deiner überlegenen Sachkunde teilhaben.
Ich lerne gerne dazu.

Hat der BGH seine ständige Rechtsprechung aufgegeben, wonach Rep-Kosten, die den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigen, vom Schädiger zu ersetzen sind?

Bitte um Fundstellen. Danke.

Warum schaffst Du es einfach nicht, dämliche Unterstellungen zu unterlassen und sachlich zu bleiben?
€ 2.437,50 sind exakt 130% des WBW.

MfG

Und 2551,97 € sind exakt die Instandsetzungskosten.

Und das ist nunmal exakt mehr als der exakte WBW.

Ich unterstelle nichts dämlich, ich zeige Deine Unzulänglichkeit in Schadenssachen auf. 

Wieder und wieder und wieder...

Solange, bis der letzte User hier weiß, was deine Antworten wert sind. 

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und 2551,97 € sind exakt die Instandsetzungskosten.

Falsch, es sind die vom Sachverständigen prognostizierten Kosten in der von ihm zu Grunde gelegten Werkstatt.

Zitat:

Und das ist nunmal exakt mehr als der exakte WBW.

Hier hast Du zwar ausnahmsweise mal recht, aber es spielt für die Fakten keine Rolle.

Zitat:

Ich unterstelle nichts dämlich,

Doch, tust Du.

Zitat:

ich zeige Deine Unzulänglichkeit in Schadenssachen auf. 

Nur Deine eigene.

Zitat:

Solange, bis der letzte User hier weiß, was deine Antworten wert sind. 

Da sie korrekt sind, erheblich mehr als Deine Antworten. 😉

MfG

Auszug aus ttp://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-130regel.htm

Sollten die kalkulierten Reparaturkosten nach Gutachten vor der Reparatur bereits auf z.B. 131% festgesetzt werden, so ist eine Reparatur zu Lasten der Schädigerseite nach geltender Rechtsprechung nicht mehr möglich.

das heisst doch, das nur noch WBW - Restwert bezahlt werden.

Grüße
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Auszug aus ttp://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-130regel.htm

Sollten die kalkulierten Reparaturkosten nach Gutachten vor der Reparatur bereits auf z.B. 131% festgesetzt werden, so ist eine Reparatur zu Lasten der Schädigerseite nach geltender Rechtsprechung nicht mehr möglich.

das heisst doch, das nur noch WBW - Restwert bezahlt werden.

Grüße
Klaus

BGH AZ: VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04): Wer 130% abrechnen will, muß vollständig und fachgerecht reparieren. Bei nur notdürftiger Teilreparatur, so dass das Kfz nur wieder verkehrstüchtig ist, verbleibt es bei dem Wiederbeschaffungswert.

Achtung:
Ausnahme von der Ausnahme!

Angenommen:
Ein Gutachten kommt zu dem Schluß: Die veranschlagten Reparaturkosten sind höher als (Zeitwert plus Minderwert) mal 1,3. Hierfür genügt bereits eine Überschreitung von nur 1 €.
Trotzdem würde der Eigentümer gerne reparieren lassen. Aber die Versicherung will unbedingt über Gutachten abrechnen, da für die Versicherung wesentlich billiger (die 30%, um welche die Reparaturkosten über dem Zeitwert liegen plus den Restwertabzug, der bei Reparatur als Abzugsmasse entfällt), zusammen so um die 50% Differenz.

Lösung:

Da für die Anwendung der 130% Regelung die Reparatur tatsächlich durchgeführt und technisch einwandfrei sein muß, es sich also nicht um eine "Billig- oder Notreparatur" handeln darf, kommt es letztlich nicht auf die Höhe der geschätzten Reparaturkosten an, sondern allein auf die Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten. Also so lange suchen, bis man eine Werkstatt gefunden hat, die billiger repariert als vom Gutachter geschätzt, nämlich noch innerhalb der 130% Grenze, aber trotzdem technisch einwandfreie Arbeit abliefert (OLG Frankfurt, 15 U 123/01). Folgende Schritte sollten Sie hierbei einhalten:

-Schriftliches Angebot der Werkstatt, dass für den Betrag XXX als Festpreis unter Einhaltung der 130% Grenze der Unfallschaden technisch einwandfrei repariert wird.
-Von diesem Angebot die Versicherung informieren mit dem Angebot, durch einen Gutachter der Versicherung prüfen zu lassen, daß die Reparatur einwandfrei war (dient auch Ihrem eigenen Interesse), und das Auto reparieren lassen.
-Der Versicherung die Reparaturrechnung übersenden und das Angebot auf Prüfung evtl. erneuern.
-Reagiert die Versicherung nicht, einen eigenen Gutachter beauftragen, der diese Prüfung auf Kosten der Versicherung vornimmt.

MfG

Geht klar.....

um dann hinterher mit dem "Prognose- Risiko" richtig zuschlagen zu können.

Sicherlich ist es ein leichtes, die Zahlen im Gutachten zu unterlaufen. Es gibt ja genügend Möglichkeiten.

Da korrigiert man dann mal eben schnell die Stundensätze ein bisschen, verringert die Instandsetzungszeiten usw.
und hinterher holt man sich das dann mit der Rechnung schon wieder.

Solche super Tipps sind Anstiftung  zum Betrug.

nicht anderes !!

Sie sind auch in der Rechtsprechnung übrigens nicht unbekannt. 

Und auch der BGH hat ganz bestimmt nicht beabsichtigt, dass die Geschädigten mit den Gutachten hausieren
gehen sollen um so einen Scheiß wie hier vorgeschlagen wurde zu ermöglichen.

Mit solchen windigen Tipps ist hier keinem fragenden User gedient.

Der steht nämlich im Nachgang für alles gerade und muss sehen, wo das Geld dann unter Umständen herkommt.

Es ist nicht schlimm, keine Ahnung zu haben.
Aber es ist eine dreiste Unverschämtheit, Andere, auf Grund eigener Unfähigkeit, der Anstiftung zum Betrug zu beschuldigen!

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Es ist nicht schlimm, keine Ahnung zu haben.
Aber es ist eine dreiste Unverschämtheit, Andere, auf Grund eigener Unfähigkeit, der Anstiftung zum Betrug zu beschuldigen!

Aber du möchtegern hast Ahung......🙄

Von was denn bitte?

Ausser deiner Laberei "geh zum Anwalt" und deinen sich immer wiederholenden Polemischen Gesülze hast du doch überhaupt rein gar nichts drauf. 

Du lügst hier permanent die Leute an (angeblich ehemaliges Mitglied in einem Versicherungsvorstand)

Das einzige was du hier vollbringt ist irgendwelche Urteile bei Google zu suchen und die dann hier reinzustellen.

Nur das reicht nicht, mann sollte die auch lesen und vor allen Dingen verstehen können.

Du hast von der Materei hier im Versicherungsforum soviel Ahnung, wie der User Leuchtturm.

Einfach nur gruselig dein angebliches Fachwissen

Auch wenn Du mit Deinem proletenhaften Verhalten hier offensichtlich Narrenfreiheit genießt und Deine ständigen Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen, in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen und Verunglimpfungen, seit Jahren merkwürdigerweise toleriert werden, solltest Du nicht glauben, mich damit auch nur im Geringsten beeindrucken zu können.
Sie werden als das eingeordnet, was sie sind, nicht ernst zu nehmende Ergüsse eines bedauernswerten Individuums.

MfG

Naja, dann lieber ein Proll als jemand der mehr darstellen möchte, wie er eingentlich ist.

Und das ausgerechnet du dich über einen "beleidigenden Ton" aufregst und dich dazu aufschwingt hier die
Nuzungsbedingugnen zu zitieren, zeigt eigentlich welch Geistes Kind du bist.

Aber ich weiß das schon länger, glaub mir du Trommler.....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


um dann hinterher mit dem "Prognose- Risiko" richtig zuschlagen zu können.

Was in der Praxis aber immer zu Stress und Ärger führt. Klar kann man damit zuschlagen, nur ohne Nachweis dass weitere verdeckte Schäden vorlagen oder warum auch immer die Instandsetzung deutlich mehr Zeit veranschlagt hat als im Gutachten wird das lustig.

Sollte man eine Werkstatt finden die gemäß Gutachten tatsächlich unter 130% repariert und das Auto 6 Monate weitergenutzt wird geht das aber durchaus. Spielt aber hier keine Rolle, hier will ja ein Bekannter reparieren, ohne offizielle Rechnung. In dem Falle zweifele ich aber die vollständige fachgerechte Reparatur gemäß Gutachten an, vor allem wird dessen Nachweis schwer.

Einfach so auf Totalschadenbasis abrechnen, günstig mit ein paar Gebrauchtteilen wieder fahrfähig machen und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Und das ausgerechnet du dich über einen "beleidigenden Ton" aufregst

Du überschätzt Dich gewaltig, wenn Du glaubst dass mich Dein Gestammel aufregt, es belustigt mich.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


um dann hinterher mit dem "Prognose- Risiko" richtig zuschlagen zu können.
Was in der Praxis aber immer zu Stress und Ärger führt. Klar kann man damit zuschlagen, nur ohne Nachweis dass weitere verdeckte Schäden vorlagen oder warum auch immer die Instandsetzung deutlich mehr Zeit veranschlagt hat als im Gutachten wird das lustig.
 
Sollte man eine Werkstatt finden die gemäß Gutachten tatsächlich unter 130% repariert und das Auto 6 Monate weitergenutzt wird geht das aber durchaus. Spielt aber hier keine Rolle, hier will ja ein Bekannter reparieren, ohne offizielle Rechnung. In dem Falle zweifele ich aber die vollständige fachgerechte Reparatur gemäß Gutachten an, vor allem wird dessen Nachweis schwer.
 
Einfach so auf Totalschadenbasis abrechnen, günstig mit ein paar Gebrauchtteilen wieder fahrfähig machen und gut ist.

Vollkommen richtig. Auf Totalschadenbasis abrechnen und gut ist.

Alles andere führt nur zu Problemen und hilft anderen Leuten, aber nicht der TE. 

Wenn nämlich die Kohle nicht kommt, wird bei Ihr angeklopft.

Ich kenne hier auch keine Werkstatt bei uns, die in den heutigen wirtschaftlichen schweren Zeiten bereit ist 6 Monate auf Ihr Geld zu warten.

Und was da so in 6 Monaten alles passieren kann, lassen wir auch mal offen.

Fakt ist und das ist die Praxis (im Gegensatz zu dem Geschreibsel von anderen Labertaschen hier die im richtigen Leben ab und an mal ein Moped- Kennzeichen verkaufen und meinen das Sie sich im Schadengeschäft auskennen) dass es bei dieser Konstellation hier zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der Regulierung kommen wird.

Und da liegt hier im Forum auch die Krux.

Es gibt hier den einen oder anderen Selbstdarsteller, der meint mit angeblichen Wissen und solchen "theoretischen" Möglicheiten hier ab und an einen auf dicke Hose machen zu müssen, weil es ja so geil ist, wenn man da irgend ein Feld- Wald- und Wiesenurteil ergoogelt hat, welches diese Vorgehensweise mal bestätigt. 

Diese Luftpumpen müssen ja dann dafür auch nicht den Kopf hinhalten, nur der schlaue Tipp "geh zum Anwalt" wird dann noch mal abgelassen, bevor man den Kopf einzieht und verschunden ist.

Achja, und wenn dann so etwas mal in die Hose geht, ist natürlich der doofe Anwalt schuld, oder der Richter halt.... 

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