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Wirtschaftlicher Totalschaden nach Unfall - Restwert 0€ - Teile verkaufen

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 18:14

Hallo zusammen,

mir ist vor Kurzem jemand in mein Auto gefahren und der Gutachter beziffert den Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden.

Eine Reparatur würde die 130%-Marke des Wiederbeschaffungswertes (2.200,00) übersteigen.

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0,00€.

Bedeutet dies nun, dass ich das Auto (noch fahrtüchtig - Fahrertür beschädigt) verschrotten lassen muss?

Bzw. sollte ich das komplette Fahrzeug, oder Teile davon verkauft bekommen der Versicherung der gegnerischen Partei melden muss, sodass dieser nur die Differenz zahlen müsste?

Ich darf ja eigentlich keinen Gewinn aus dem Unfall erwirtschaften, richtig?

Ich finde es natürlich schade das Auto wenn es noch fahrtüchtig ist verschrotten zu lassen und würde zumindest die Einzelteile verkaufen.

Jedoch mach ich mir nicht die Mühe wenn die gegnerische Versicherung das dann gegenrechnet und ich wieder auf die 2.200,00€ kommen würde.

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KSV schrieb am 28. Oktober 2019 um 16:35:16 Uhr:

Zitat:

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0,00€.

Hoffentlich ist der Restwert korrekt ermittelt. 0,00 € bei einem Auto mit 2200 WBW und beschädigter Fahrertür welches lt. TE noch fahrtüchtig ist lässt mich an dem 0 € Wert stark zweifeln.

war auch so mein Gedanke.......

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Naja..............

einen Hunni kann man für ein Fahrbereites Auto aber immer schreiben.

Ob der da ist, oder nicht.......;)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2019 um 18:00:21 Uhr:

Naja..............

einen Hunni kann man für ein Fahrbereites Auto aber immer schreiben.

Ob der da ist, oder nicht.......;)

Sehe ich auch so

Daher sind die 0€ schon mehr als sportlich

am 28. Oktober 2019 um 17:45

Deshalb wird auch das passieren, wovor der Asphalthoppler warnt, oder?

Die Versicherung wird das Auto in die deutschlandweite Restwertbörse stellen und nicht nur in die regionale.

Hat der TE bis dahin der Auto nicht verschenkt oder verwertet, so wird ihm ein höheres Restwertangebot vorgelegt und entsprechend der vom WBW abgezogen?

Sehe ich das so richtig?

grob gesagt ja

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 28. Oktober 2019 um 18:45:29 Uhr:

Deshalb wird auch das passieren, wovor der Asphalthoppler warnt, oder?

Die Versicherung wird das Auto in die deutschlandweite Restwertbörse stellen und nicht nur in die regionale.

Hat der TE bis dahin der Auto nicht verschenkt oder verwertet, so wird ihm ein höheres Restwertangebot vorgelegt und entsprechend der vom WBW abgezogen?

Sehe ich das so richtig?

Wenn der TE das Auto behält, ist der RW maßgeblich, den sein SV ermittelt hat.

Wobei, der hat ja keinen ermittelt......:D

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2019 um 18:00:21 Uhr:

Naja..............

einen Hunni kann man für ein Fahrbereites Auto aber immer schreiben.

Ob der da ist, oder nicht.......;)

Die Arbeitsanweisung des DEKRA aus "Allgemeine Standards

für Schadengutachtenprodukte":

"Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, bei dem das Fahrzeug mit dem Schaden

weiter uneingeschränkt nutzbar ist, verbleibt ein Restwert (Gebrauchswert). Dieser sollte als Faustformel - je nach Gültigkeit der Prüfplakette und Fahrzeugzustand - etwa 30-50% des WBW betragen." :D

@rrwraith

Die Arbeitsanweisung des DEKRA..............

geht mir am Arsch vorbei.............:D

Ich verfüge über genügend Sachverstand um das selber beurteilen zu können.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:10:03 Uhr:

Ich verfüge über genügend Sachverstand um das selber beurteilen zu können.

Du hast ja auch keinen grünen Kittel an...

Oder doch...??? :D

ich tippe drauf, dass Delle eher die Mücke auf dem Hoden erschlägt als einen grünen Kittel anzuziehen :D

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:12:40 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:10:03 Uhr:

Ich verfüge über genügend Sachverstand um das selber beurteilen zu können.

Du hast ja auch keinen grünen Kittel an...

Oder doch...??? :D

eher wechsele ich den Beruf...

Hallo,

Ist doch völlig schnuppe für den TE. Ob dem Gutachter (bzw. einer-m MitarbeiterIn) ein Schreibfehler unterlaufen ist, oder ob das Fahrzeug zwar fahrbereit, aber nicht verkehrstauglich ist, oder ob da der ganze Unterboden in Falten liegt, oder die Rostlöcher die Klimaanlage ersetzen, wir können spekulieren, aber wem bringt das was? Für den TE zählt das Gutachten, denn es ist das einzige Dokument zum Schadensumfang und Restwert, etc., welches als allg. anerkannt gilt. Daß der Versicherer das Gutachten abgewiesen oder angefochten hat, wurde vom TE nicht erklärt. Also: Nein.

Aussagen zum Restwert kann man gewöhnlich nur dann trefflich machen, wenn man das Fahrzeug (und das Gutachten) mit eigenen Augen gesehen hat. Im Übrigen, ich mag bestimmte Leute auch nicht, aber das richtet sich dann nicht nach der Kittelfarbe, sondern nach persönlichen Qualitäten, die mir ggf. nicht zusagen. Trotzdem kann das dann ein fachlich hoch qualifizierter Mensch sein, der gewiss viele Freunde hat und mit dem man vll. sogar in bestimmten Bereichen zusammenarbeiten kann. Mein Freund wird er dennoch nicht, na und?

Gruss vom Asphalthoppler

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