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Wirtschaftlichen Totalschaden für mehr als Restwert verkaufen

Themenstarteram 26. Mai 2015 um 21:40

Hallo zusammen,

mir hat jemand die Vorfahrt genommen und mein Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Der vom Gutachter über Restwertbörsen ermittelte Restwert beträgt 950€.

Ich habe einen Käufer gefunden, der mir 1200€ für den Wagen zahlt. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt bei 5600€.

Wenn ich es richtig verstanden habe bekomme ich nun von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert - Restwert. Welcher Restwert ist hier relevant, der aus dem Gutachten oder der tatsächliche, durch den Verkauf zustande gekommene? Muss mir die Versicherung also 5600-950=4650€ zahlen, oder nur 4400€?

Viele Grüße

Sebastian

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19 Antworten

Und ?

Was soll der Alexander jetzt retten ?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 27. Mai 2015 um 20:15:31 Uhr:

Verkauft der Geschädigte sein Auto selber an einen anderen weiteren der mehr zahlt als gutaachtlich festgestellt, so geht dem Versicherer das nichts an.

Dass das Versicherungsbetrug ist dürfte aber schon klar sein, oder? :eek:

Der Geschädigte würde ja so mit dem realisierten Restwert plus Abrechnung nach Gutachten mehr als den Wiederbeschaffungswert des Autos bekommen und sich somit unzulässig bereichern.

am 28. Mai 2015 um 8:27

Das halte ich für Quatsch. Es ist mir also ganz und gar nicht klar.

Ist die Regulierung abgeschlossen, kann ich den Schrott z. B. auch als Kunstwerk deklarieren.

Hätte ich einen Namen in der Szene, würden alle Zeitungen darüber berichten und ich könnte es für 1 Mio an ein Museum verkaufen. Alles andere ist auch egal.

Der Versicherer erstattet mir auch nicht die fehlenden 500 EUR, wenn ich den angesetzten Preis nicht erziele.

Zitat:

@situ schrieb am 28. Mai 2015 um 10:27:56 Uhr:

Der Versicherer erstattet mir auch nicht die fehlenden 500 EUR, wenn ich den angesetzten Preis nicht erziele.

Äh, der angesetzte Preis besteht aus verbindlichen Angeboten, wenn es der Geschädigte nicht schafft da anzurufen "komm her, hol ab, bring Geld mit" kann das auch nicht das Problem der Versicherung sein.

Ansonsten ist es so dass es meist nicht auffällt, so ganz klar geregelt ist nicht ab wann das Fahrzeug zum höheren Preis veräußert werden dürfte. Unmittelbar nach der Regulierung und wenn die Versicherung ggf. noch mit höherem Restwertgebot um die Ecke kommt wäre ich aber sehr vorsichtig damit. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadenregulierung, nicht darauf noch ein tolles Geschäft mit Gewinn zu machen. Versicherungsbetrug begehen und hinterher noch prahlen was man für einen tollen Schnitt gemacht hat kann böse nach hinten losgehen, reden ist Silber, ... ;)

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