Winterreifenpflicht 2024

Hallo ihr Wissenden,
ab10/2024 gibt es doch diese neue Winterreifentauglichkeit mit Alpine Symbol.
Nur diese sind angeblich als Winterreifen zugelassen.
Jetzt habe ich meine Reifen angeschaut, an diesen sehe ich nur mehrere Schneeflockensymbole
ohne M&S und ohne Bergsymbol/Alpinesymbol.
Hatte ich als Winterreifen gekauft.
Gilt dies auch als Winterreifen oder müssen die weg?
Wäre ja ewig schade.
Gruß Jan.

28 Antworten

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Oktober 2024 um 18:09:54 Uhr:


Mit Kleber auf dem KI ja.

War früher Gang und Gäbe.

Falsch. Da das nach jetzigem Recht keine Winterreifen sind sondern faktisch Sommerreifen haben wir dann eine Unvorschriftsmäßigkeit, also verboten.

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 1. Oktober 2024 um 19:41:51 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Oktober 2024 um 18:09:54 Uhr:


Mit Kleber auf dem KI ja.

War früher Gang und Gäbe.

Falsch. Da das nach jetzigem Recht keine Winterreifen sind sondern faktisch Sommerreifen haben wir dann eine Unvorschriftsmäßigkeit, also verboten.

Vielleicht ist auch der §72 StVZO nicht unwichtig:

...Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 20. Juni 2024 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, sind die zum Zeitpunkt des jeweiligen Inverkehrbringens geltenden Vorschriften über den Bau der Fahrzeuge, der Systeme, der Bauteile und der selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge einschließlich der für solche Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften anzuwenden, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen nicht etwas anderes ergibt......

Zitat:

@jan.h. schrieb am 1. Oktober 2024 um 17:31:47 Uhr:


Gilt dies auch als Winterreifen oder müssen die weg?
Wäre ja ewig schade.

Du darfst sie weiterhin fahren, wenn keine winterlichen Fahrbahnverhältnisse bestehen. Ich schließe mich der Frage an, welches Produkt das ist, das dir als Winterreifen verkauft wurde, aber nicht mal die Kennzeichnung M+S hat.

Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 1. Oktober 2024 um 18:54:21 Uhr:


Es geht (mir) nicht darum, ob diese noch als WR zu gebrauchen sind, sondern ob sie im Sommer noch 'legal' sind in dieser Konstellation.

Ich schließe mich deiner Schlussfolgerung an. Ich glaube zwar kaum, dass es vom Gesetzgeber beabsichtigt war, auch die "sommerliche Restnutzung" mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex zu verbieten, aber es ist eben eine Nebenwirkung der Neuregelung. Wenn es kein WR mehr im Sinne der StVZO ist, dann darf der Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex auch mit Aufkleber oder Geschw.-Warnung nicht mehr gefahren werden. Es gibt in § 72 StVZO auch keine Übergangsregelung.

Zitat:

@nogel schrieb am 1. Oktober 2024 um 20:00:28 Uhr:


Vielleicht ist auch der §72 StVZO nicht unwichtig:

Ob das auf die Weiterverwendung von M+S-Reifen anzuwenden ist, weiß ich nicht. Sie durften ja damals nur verwendet werden, weil es eine Ausnahme im § 36 (4) gab. Die gibt es jetzt nicht mehr.

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Es war der Absatz 4a, der mit dem heutigen Tag außer Kraft getreten ist. Ich finde es relativ eindeutig, auch unter Berücksichtigung von § 72 StVZO.

Hallo, vielen Dank für eure Beiträge.Ich muß meiner Schande gestehen,die Symbole sind da.
Gletscher mit Schneeflocke und "M+S" .
Habe den Reifen ringsum abgesucht,die Symbole waren ganz beim Felgenhorn,die Radkappen
haben diesen Bereich verdeckt gehabt.
Sorry für meinen Irrtum.
Aber vielleicht weiß das jemand: seit wann wurde dieses Gletschersymbol an den Reifen angebracht?
Ich dachte das gibt es erst seit kurzem.
Gruß Jan.

Oh, wie viele Jahre genau kann ich nicht sagen, kenne die aber schon ewig.

Einige Hersteller hatten diese auch früher schon.

3PMSF gibt es schon seit 1999. Es hatte aber bis vor Kurzem in Deutschland keine rechtliche Relevanz.

Danke.
Jan.

Zitat:

@jan.h. schrieb am 02. Okt. 2024 um 14:22:51 Uhr:


die Symbole waren ganz beim Felgenhorn,die Radkappen
haben diesen Bereich verdeckt gehabt.

Niemals. Das glaube ich erst mit einem Bild. Radkappen dürfen nicht so überstehen.

Wenn Du 17-Zoll-Radkappen auf ein 15-Zoll-Rad montierst, dann stehen die schon geringfügig über und bieten sogar eine Notlauf-Eigenschaft, für den Fall der Fälle…

Wann das 3PMSF-Symbol erstmals in Deutschland auftauche weiß ich nicht.
Das kommt aus Amerika von der "National Highway Traffic Safety Administration"

In folgendem Artikel steht tatsächlich 1999.

https://www.amp-tires.com/ampfaq/

What does the snowflake symbol on tires mean?

The 3PMSF symbol – a snowflake inside a three peak mountain – went into use in 1999 to help consumers easily identify tires that are designed to handle snow. NHTSA and Transport Canada require tires sold in both markets to undergo private third party lab testing using a procedure designed by the American Society for Testing and Materials (ASTM) that determines traction by measuring acceleration in medium-packed snow. Tires with the 3PMSF symbol must undergo and pass that test.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 2. Oktober 2024 um 18:36:50 Uhr:


Wenn Du 17-Zoll-Radkappen auf ein 15-Zoll-Rad montierst, dann stehen die schon geringfügig über und bieten sogar eine Notlauf-Eigenschaft, für den Fall der Fälle…

Damit würden sicher auch einige Threads zum Thema "Schramme vom Bordstein in der Flanke - Kann ich so noch fahren?" entfallen.

@MZ-ES-Freak

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Juni 2025 um 13:44:40 Uhr:
Was mich auch zur nächsten Frage bewegt, wie werden dann Krafträder mit M+S Reifen ohne Alpine-Symbol (Schneeflocke in einem Berg) (außerhalb der Wintersaison) behandelt, welche nicht die BBH abdecken, bzw. dem Eintrag entsprechen?

Hat niemand dazu eine Idee? Das betrifft ja einige Kradfahrer...

Für mein Verständnis:

sofern die italienische Gesetzgebung keinen Passus kennt, in dem einspurige Fahrzeuge von dieser Regelung ausgenommen sind, greift deren Forderung für alle Kraftfahrzeuge.

PS: Krafträder die auf M & S-Reifen der (alten Generation) herum gurken, können von der Regelung nicht betroffen sein, weil die Gummis gesetzlich keinen Winterreifen-Status mehr haben, bzw. er aberkannt wurde.

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