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Windschutzscheibe: Wann MUSS man tauschen ?

Themenstarteram 23. Juli 2008 um 6:19

Moin !

Hab mittlerweile ein paar hässliche kleine Steinschläge auf der WSS, natürlich fast alle im unmittelbaren Sichtfeld :rolleyes:

Ausbessern ist an der Stelle daher nicht, sind alles kleine Krater, max. 2mm im Durchmesser, ohne Rissbildung oder ähnliches.

Kann ich beim nächsten TÜV da Probleme kriegen ?

Jemand nen Link zur Hand wo genau definiert ist, wann eine WSS zu tauschen ist ?

Ach ja:

Bevor jemand mit "lass es machen, bezahlt doch eh die Teilkasko" kommt, Werkstätten werden nur angefahren wenns unbedingt sein muss!

Besten Dank und Gruß

Sascha

Beste Antwort im Thema
am 23. Juli 2008 um 14:12

Steinschläge dürfen höchstens einen Radius von 5mm, Risse eine Länge von 50mm aufweisen sowie nicht an der Scheibenfassung enden. Ansonsten ist es ein erheblicher Mangel. Das Sichtfeld (Jeweils 14,5 cm links und rechts von der Lenkradmittellinie, oben und unten begrenzt durch die Scheibenwischer) darf keine Beschädigungen aufweisen.

Ansonsten auch erheblicher Mangel.

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Hallo zusammen,

mein Scheibenwischer hat mir einen unschönen Kratzer in die Frontscheibe genau auf Sichthöhe gemacht. Gibt es da wirksame Polituren? Carglass will nur tauchen.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe' überführt.]

Re: Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe

 

Zitat:

Original geschrieben von Sascha83

Carglass will nur tauchen.

Kannst du uns zu diesem Tauchverfahren mal nähere Infos geben? Ich nehme an, die Scheibe muß zum Tauchen ausgebaut werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe' überführt.]

denke er meint tauschen wie neu

nicht tauchen

wenn der richtig drin ist kann dir nur neu

kleine kratzer hab ich mit perlweiss etwas bearbeitet bekommen. einfach versuchen, kaputt is se eh

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe' überführt.]

Kratzer in Frontscheibe

 

Hallo,

fahre mal beim Scheibendoktor vorbei, die polieren soetwas raus. Die Kosten werden sogar von der Teilkasko übernommen.

 

 

Ohne Airbag - sterben wie ein Mann

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe' überführt.]

Hallo zusammen,

Es gibt eigentlich zwei Methoden zur Kratzerentfernung an Scheiben. Die eine davon ist das Polieren, die andere das Schleifen. Wenn es sehr feine Kratzer auf der Scheibe sind, kann man mit dem speziellen Glaspolierset versuchen die Kratzer zu entfernen. Ein Schleifen der Scheibe das alle Kratzer auf jeden Fall entfernen würde ist meistens nicht ganz möglich, da bei dieser Methode zu viel Material abgetragen wird und somit die Scheibe Verzerrungen und falsche Lichtbrechung aufweisen würde. Dies ist der sogennante Linseneffekt.

Auch bei sehr feinen Kratzern wird natürlich ein wenig Glas von der Scheibe abgerieben und könnte, muss aber nicht, die gleichen Erscheinungen wie beim Schleifen nachsichziehen.

Um eine definitive Aussage treffen zu können müsste man sich die Scheibe auf jeden Fall anschauen.

Zu den Poliermitteln :

Es gibt drei Arten von Polier- und Schleifmitteln.

1. Flüssige Glaspolitur ( z.B. von 3M oder ProGlass )

2. Pulverförmige Galspolitur ( z.B von Esprit oder ProGlass )

3. Polier- und Schleifscheiben ( z.B. von 3M ) die auf einen Aufnahmeteller aufgebracht werden der auf eine Flex aufgeschraubt wird.

Grundsätzlich kann man bei leichten Kratzern ersteinmal testen ob sich der Aufwand lohnt. Dazu nimmt man ein Korkstück oder eine harte Polierscheibe und Zahnpasta. Da Zahnpasta ähnliche Schleifstoffe wie die Scheibenpolituren für Glas besitzen reicht dies für den Test aus. Wenn sich der Kratzer nun mit entsprechendem Druck auf die Scheibe ( allerdings nicht zu stark ) entfernen lässt, oder aber geringer wird, lohnt sich die Anschaffung einer hochwertigen Glaspolitur meistens.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe' überführt.]

Vielen Dank an Autoglasmeister für die Ausführliche Info!!!!!

Hab mich für die Version "neu" entschieden. Hab den Kratzer gestern mit einer guten Politur bearbeitet, danach war der Kratzer nicht mehr fühlbar (mit dem Fingernagel). Nach ein bisschen fahren heute war es aber weider das gleiche. Hatte sich wohl nur etwas von der Politur reingesetzt oder so. Hab heute in der Werkstatt gefragt, Rabatt bekommen und lass ne neue reinmachen. Die alte hatte eh schon Steinschläge, die aber gemacht wurden bei CarGlas.

Was kostet es in etwa, wenn ich mir die hinteren seitenscheiben und Heckscheibe dunkelrot oder schwarz töne? Wie ist der Aufwand und das Ergebnis? AUTOGLASMEISTER hat da vielleicht Tipst und Bezugsquellen??

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kratzer vom Scheibenwischer Frontscheibe' überführt.]

Hallo Sascha,

unter dem Link http://www.carglass.de/Reparatur-oder-Neueinbau.871.0.html wird erklärt, wann eine Reparatur möglich ist.

Gruß

cheffekwh

Er fragt ja aber, wann es er machen MUSS.

Ich denke, solange aus den Steinschlägen keine Risse entstehen, wird da keiner was sagen/bemängeln

Was mich persönlich aber nicht abhalten würde, da was zu unternehmen, denn zur Rissbildung reicht oft schon ein gutes Schlagloch.....

am 23. Juli 2008 um 14:12

Steinschläge dürfen höchstens einen Radius von 5mm, Risse eine Länge von 50mm aufweisen sowie nicht an der Scheibenfassung enden. Ansonsten ist es ein erheblicher Mangel. Das Sichtfeld (Jeweils 14,5 cm links und rechts von der Lenkradmittellinie, oben und unten begrenzt durch die Scheibenwischer) darf keine Beschädigungen aufweisen.

Ansonsten auch erheblicher Mangel.

Themenstarteram 23. Juli 2008 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von Schovel

Das Sichtfeld darf keine Beschädigungen aufweisen.

Ansonsten auch erheblicher Mangel.

D.h. in dem Bereich dürfen keine, auch noch so kleine Beschädigungen sein :confused:

Sehe ich ja ein, wenns um Macken >5mm oder so geht aber klitzekleine Steinschläge <1mm hat doch jeder dutzendweise auf der WSS...

am 23. Juli 2008 um 14:43

Für mich stellt sich hier die Frage, inwiefern die beschädigte Oberfläche der Scheibe die Wischergummis beeinflusst.

Themenstarteram 23. Juli 2008 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Für mich stellt sich hier die Frage, inwiefern die beschädigte Oberfläche der Scheibe die Wischergummis beeinflusst.

bei mir jedenfalls garnicht ;)

Auch bei kleinen Schäden entstehen bei Nacht Lichtbrechungen von Scheinwerferlicht entgegenkommender Autos, die die Sicht beeinträchtigen können.

Und deshalb soll das halt nicht sein.

am 24. Juli 2008 um 7:22

Hallo zusammen,

kleine Einschläge ( Krater ) und Kratzer an der Windschutzscheibe sind etwas ganz Normales. Diese werden beim Fahren durch kleinste Steinchen, dem Scheibenwischer und Eiskratzer verursacht und stellen in gewissem Rahmen kein Problem dar.

Sind allerdings zu viele dieser Beschädigungen auf der Scheibe vorhanden, wird das eintreffende Sonnenlicht und das Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge extrem falsch gebrochen. Dies führt unweigerlich dazu, dass man nur noch geblendet wird und dadurch nicht mehr das sieht, was man eigentlich will. Diese Erscheinung nennt man Streulicht.

Eine gute Autoglaserei oder Werkstatt kann diese Streulichtwirkung optisch-elektronisch nachmessen und dann sagen ob diese Scheibe noch in Ordnung ist oder nicht.

Ein weiteres Problem spielt der Scheibenwischer, da er das Wasser bei Regen nicht mehr von der Scheibe richtig verdrängen kann und dadurch immer Schlieren hinterlässt.

Dies liegt daran, dass sich das Wischerblatt immer wieder an diesen Kratern beschädigt.

Wenn Du selbst schon merkst, dass Du bei schlechten Witterungsverhälnissen schlechte Sicht hast, solltest Du auf alle Fälle die Frontscheibe Deines Fahrzeug wechseln lassen.

Denn eines ist auf jeden Fall klar, wer gut sieht der fährt sicherer und wesentlich entspannter. Letzteres merkt man vor allem bei längeren Fahrten in der Dunkelheit, oder bei Regen.

 

Allerdings sind solche Schäden kein Fall für die Teilkaskoversicherung, da es sich hiebei um Verschleiss handelt und nicht wie in den AKBs der Versicherungen geforderten "Glasbruch".

Auch können solche Oberflachenschäden nicht mit dem Steinschlagreparaturverfahren beseitigt werden, da das Harz nach mehrmaligem Wischereinsatz wieder aus dem Krater abbröckeln würde.

 

 

gesetzliche Richtlinien zur Steinschlagreparatur

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Man wird hier feststellen, dass von cheffekwh verlinkten Seite andere Richtlinien stehen. Dies sind allerdings nur die Richtlinien die sich dieses Unternehmen selbst geschaffen hat und haben nicht mit den offiziellen Richtlinien zu tun. So gibt es zum Beispiel keine Randzone in der man nicht reparieren kann oder darf. Auch die Grösse des Steinschlages selbst ist nicht begrenzt, sondern nur die Grösse des Kraters an der Öberfläche.

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