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Wildunfall

Themenstarteram 10. April 2006 um 13:59

..gehe mann davon aus das mann über ein schon totes auf der Strasse liegendes Reh fährt, handelt es sich trotz des toten Rehes um einen Wildunfall der gemeldet werden muss ?

Hoffe jemand weiss rat... Kollege hatte am Wochenende das Prob. ist aber weitergefahren und nun Unterboden am Auto total schrott....

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14 Antworten

Mal vollständig: Ausweichunfälle / Wildschäden

Wer einen Wildunfall erleidet, bekommt seinen Schaden am Auto durch die Teilkaskoversicherung ersetzt.

Die Voraussetzungen sind bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich.

Einige Policen setzen voraus, dass

es sich um einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild handelt.

Dazu zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes z. B. Hirsche, Rehe, Gemsen, Luchse, Füchse, Hasen, Marder, Dachse und Wisente, aber auch Wildkaninchen, Murmeltiere, Wildkatzen oder Fischotter.

(Bei Schäden durch Kollisionen mit anderen Tieren tritt dann nur eine bestehende Vollkaskoversicherung ein).

Andere Gesellschaften ersetzen Schäden durch Kollisionen mit jedem Tier.

Damit die Teilkasko zahlt, muss der Zusammenstoß mit Haarwild aber auch ursächlich für den Unfall gewesen sein. Die Beweislast dafür liegt beim Versicherungsnehmer (BGH, Urteil vom 18.12.1991, r+s 1992, 82).

Wird bei einem Wildunfall das Wild verschont, landet das Auto jedoch durch das Ausweichmanöver an einem Baum und wird total zerstört, so musste die Kaskoversicherung früher nicht eintreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einem Urteil aus dem Jahr 1991 im Grundsatz ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, dass Kosten, die durch einen Rettungsversuch entstehen, selbst dann von der Versicherung zu tragen sind, wenn keine Berührung mit dem Wild stattfand, wie es in den Versicherungsbedingungen gefordert ist.

Der BGH begründete dies mit der Rettungspflicht des § 62 VVG . Gemeint ist jedoch die Rettung des Fahrzeuges vor schweren Schäden und nicht die Rettung des Tieres. Deshalb gilt diese Rechtsprechung nur für Zusammenstöße mit Rot- oder Schwarzwild.

Für den Schadenersatz ist jedoch Voraussetzung, dass nachgewiesen wird, dass tatsächlich auch ein Ausweichmanöver vor einem größeren Tier stattgefunden hat und nicht etwa eine Trunkenheitsfahrt im Graben endete (BGH AZ: IV ZR 202/90). Zum Beweis dafür verlangt der Versicherer in der Regel ab einer bestimmten (von Versicherer zu Versicherer abweichenden) Schadenhöhe eine so genannte Wildschadenbestätigung, die von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter ausgestellt wird (AKB § 7 III). Die Aussage des Versicherungsnehmers allein genügt dagegen nicht (OLG Jena, Urteil vom 7.3.2001, VersR 2001,855).

Bei Ausweichunfällen im Zusammenhang mit Kleintieren wie zum Beispiel Hasen oder Katzen zahlt die Teilkasko dagegen nicht (BGH, Urteil v. 18.12.1996, VersR 97,351). Wer hier dem Tier zuliebe ausweicht, muss sich vorhalten lassen, grob fahrlässig gehandelt zu haben.

Praxistipp:

Zur Feststellung der Ansprüche gegenüber der Versicherung sollten nach einem Wildunfall alle Spuren gesichert werden. Insbesondere sollte nach einem Wildunfall der Wagen vorläufig nicht gewaschen werden. Außerdem sollte nach einem Wildunfall sofort die Polizei und der zuständige Förster benachrichtigt und bei größeren Schäden unbedingt die Aufnahme eines Unfallprotokolls verlangt werden. Zudem sollte man sich zumindest die Haare oder Blutflecken an der Karosserie bestätigen lassen.

Ist kein Wildschaden für die Versicherung.

Das Wild muss sich in Bewegung befunden haben.

Wenn das Reh schon tot war, wird es sich kaum bewegt haben.

Bei der Versicherung wird das ohne Bescheinigung der Polizei/des Jagdpächters sowieso nichts mit einem Wildschaden.

Er wäre so oder so verpflichtet gewesen anzuhalten und die Polizei zu rufen.

Wobei ich nicht glaube, dass der Kollege ein totes Wild erwischt hat. Das sieht man rechtzeitig im Scheinwerferlicht. ;)

Weiterfahren und dann nachträglich einen Versicherungsfall zu melden ist leider nicht.

Ohne Polizeiprotokoll kein Wildschaden. ;)

Themenstarteram 10. April 2006 um 18:01

also das heisst bei toten ist es auch nen wildschaden da er aber weiterfuhr is es schlecht is ja nun 3 Tage her das mal schlecht er hätte melden müssen ? auch wenn dat vieh tot war ? hmm er fuhr 180 erlaubt waren 130 und er hat es vol erwischt .. net gesehen also net rechtzeitig

Ich hätte die Polizei gerufen und gar nicht gesagt, dass das Reh schon tot war. Dann hätte es mit der Versicherung keine Probleme gegeben.

Mal vollständig:

Zitat:

Ausweichunfälle / Wildschäden

Wer einen Wildunfall erleidet, bekommt seinen Schaden am Auto durch die Teilkaskoversicherung ersetzt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild handelt.

Dazu zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes z. B. Hirsche, Rehe, Gemsen, Luchse, Füchse, Hasen, Marder, Dachse und Wisente, aber auch Wildkaninchen, Murmeltiere, Wildkatzen oder Fischotter.

Schäden durch andere Wildtiere ersetzt nur eine Vollkaskoversicherung , soweit vorhanden.

Damit die Teilkasko zahlt, muss der Zusammenstoß mit Haarwild aber auch ursächlich für den Unfall gewesen sein. Die Beweislast dafür liegt beim Versicherungsnehmer (BGH, Urteil vom 18.12.1991, r+s 1992, 82).

Wird bei einem Wildunfall das Wild verschont, landet das Auto jedoch durch das Ausweichmanöver an einem Baum und wird total zerstört, so musste die Kaskoversicherung früher nicht eintreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einem Urteil aus dem Jahr 1991 im Grundsatz ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, dass Kosten, die durch einen Rettungsversuch entstehen, selbst dann von der Versicherung zu tragen sind, wenn keine Berührung mit dem Wild stattfand, wie es in den Versicherungsbedingungen gefordert ist.

Der BGH begründete dies mit der Rettungspflicht des § 62 VVG . Gemeint ist jedoch die Rettung des Fahrzeuges vor schweren Schäden und nicht die Rettung des Tieres. Deshalb gilt diese Rechtsprechung nur für Zusammenstöße mit Rot- oder Schwarzwild.

Für den Schadenersatz ist jedoch Voraussetzung, dass nachgewiesen wird, dass tatsächlich auch ein Ausweichmanöver vor einem größeren Tier stattgefunden hat und nicht etwa eine Trunkenheitsfahrt im Graben endete (BGH AZ: IV ZR 202/90). Zum Beweis dafür verlangt der Versicherer in der Regel ab einer bestimmten (von Versicherer zu Versicherer abweichenden) Schadenhöhe eine so genannte Wildschadenbestätigung, die von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter ausgestellt wird (AKB § 7 III). Die Aussage des Versicherungsnehmers allein genügt dagegen nicht (OLG Jena, Urteil vom 7.3.2001, VersR 2001,855).

Bei Ausweichunfällen im Zusammenhang mit Kleintieren wie zum Beispiel Hasen oder Katzen zahlt die Teilkasko dagegen nicht (BGH, Urteil v. 18.12.1996, VersR 97,351). Wer hier dem Tier zuliebe ausweicht, muss sich vorhalten lassen, grob fahrlässig gehandelt zu haben.

Praxistipp:

Zur Feststellung der Ansprüche gegenüber der Versicherung sollten nach einem Wildunfall alle Spuren gesichert werden. Insbesondere sollte nach einem Wildunfall der Wagen vorläufig nicht gewaschen werden. Außerdem sollte nach einem Wildunfall sofort die Polizei und der zuständige Förster benachrichtigt und bei größeren Schäden unbedingt die Aufnahme eines Unfallprotokolls verlangt werden. Zudem sollte man sich zumindest die Haare oder Blutflecken an der Karosserie bestätigen lassen

Im vorliegenden Fall hilft also nur eine Vollkaskoversicherung.

am 10. April 2006 um 19:19

Voraussetzung für einen Wildschaden ist, wie von Madcruiser bereits angegeben, der Zusammenstoß des IN BEWEGUNG BEFINDLICHEN FAHRZEUGS mit Haarwild. Ist paradox, aber tatsächlich muß nur das Fahrzeug, nicht das Wild in Bewegung gewesen sein. Das Überfahren eines toten Wildes stellt somit erstmal einen Wildschaden dar.

Aber die weitere Voraussetzung, nämlich die Meldung bei der Polizei oder beim Revierförster muß natürlich auch erfüllt sein. Das ist vorliegend wohl nicht der Fall. Somit wird die Versicherung es schon aus diesem Grund nicht als Wildschaden anerkennen.

Und selbst wenn es polizeilich gemeldet wäre stellt sich natürlich die Frage, wieso das tote Tier nicht rechtzeitig gesehen wurde. Hier steht dann natürlich schon irgendwo die grobe Fahrlässigkeit im Raume, was dann trotzdem Leistungsfreiheit der Versicherung bedeuten könnte.

Themenstarteram 10. April 2006 um 19:35

auf gut deutsch er is am Arsch .. hmm mit nen Kansteinschaden kommt er nicht davon.. .. also wohl oder über selber zahlen... Is auch nen Idiot ..

Wie gesagt:

Entweder nachweisen (was schwer wird und zwangsweise zu einem Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz führen wird),

oder die Vollkasko in Anspruch nehmen.

am 10. April 2006 um 20:55

Ach ja, eigentlich verwunderlich, daß solche Dinge immer nur den Freunden, Bekannten, Kollegen etc. passieren. Das bedeutet konkret: muß man, um Rat in einem Forum einzuholen, einen Bekannten, Freund oder Kollegen bitten, sich dort mal umzuhören, weil man selbst scheinbar keinen Computer hat, ist das Risiko, in irgendeine komische, ungewöhnliche oder sonstwie kuriose Sache verwickelt zu werden, ungleich höher, wie wenn man selbst einen Computer hat?! Die Fragen beginnen seltsamerweise meist mit "´nem Kollegen ist ... passiert" und selten mit "mir ist ... passiert".

Also an alle, die noch keinen haben: Kauft euch einen Computer, dann passieren euch weniger Unfälle, Pannen oder sonstwie unerwünschte Begebenheiten... ;)

am 11. April 2006 um 4:19

Moin,

*lol* @ Schusti - du hast ja so recht :) Grad in diesem Forum hier isses fast immer so (wier auch bei der Sicherheit) ;)

Grüße

Schreddi

PS: Wer mit 180 Sachen (glaub ich nie im Leben, denn dann wäre schlimmeres passiert) über'n totes Reh brettert und das nichtmal meldet, weil er feige ist, hat viel schlimmere Probleme als irgendwelche Blechschäden am Auto.....

Themenstarteram 11. April 2006 um 5:14

hmm ich wohne in Berlin und fahre nen Ollen Punto der wäre wohl völlig Platt gewesen.. und Wild in der Innenstadt ?

am 11. April 2006 um 5:39

Alles außer nem Hummer wäre platt gewesen - aber zum prahlen sind 180 doch besser als 130 ;)

Und zu Wild in der Innnenstadt sach ich mal gar nix - mir is schon mitten in DD 'n Reh vor den Kühler gelaufen.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. April 2006 um 6:57

Vielen Dank für die Hilfe...

und die vielen Antworten..

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