Wiederzulassung eines länger stillgelegten Wohnwagens

Hallo, kann mir jemand Tipps u. Hinweise zu wiederzulassung eines länger stillgelegten WoWa geben es soll ja neue Fristen geben ohne den großen TÜV machen zu müssen.
Gruß Bürsti2

26 Antworten

Hallo,
hier scheint es ja viele unterschiedliche Meinungen zu geben,
daher jetzt mal etwas absolut aktuelles vom 01.09.2011:

Wir haben uns einen Knaus Mustang 530 zugelegt BJ 81 und seit 8 Jahren nicht mehr angemeldet.

Alter KFZ-Brief war noch vorhanden.

Zuhause erstmal einen netten Mann angerufen, der Gasprüfung machen kann. Dieser kam auch, ersetzte die falsch eingebaute Heizung 30ger anstatt 50ger!! Vieles wurde repariert und alles ganz in Ruhe erklärt. Gasprüfung wegen falscher Heizung am ersten Tag wegen falscher Heizung nicht bestanden. Am nächsten Tag kam er wieder, ersetzte die Heizung und brachte noch so einiges in Ordnung.
Kosten für Rep. (immerhin war er zwei Tage und ges. gute 5 Stunden bei uns im Einsatz)
30 Euro für Gasprüfung, 10 Euro für Anfahrt und 30 für Reparatur!!
Günstiger gehts nimmer!
Nun Plakette für zwei Jahre!

Unangemeldet mit Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) zur Werkstatt, die gleich neben dem Tüv ist. Dort bekam er 4 neue Reifen für 200 Euro incl., die Bremsen und Auflaufbremse wurde für 40 Euro korrekt eingestellt.

Dann zum Tüv:
Ganz normale!! HU !! Kosten: 42 Euro!!
Nun wieder frisch Tüv für zwei Jahre! 09/13 !!

Es spielt keine Rolle mehr, wie lang ein WW abgemeldet war! Er braucht lediglich Deutsche Papiere, also den KFZ-Brief!!
Wollte das dem Tüv-Prüfer kaum glauben, bin dann zur Zulassungsstelle und es stimmte: Neuen Brief bekommen, Wunschkennzeichen ausgesucht und für 48 Euro war das erledigt und nun ist der WW wieder angemeldet und hat frischen Tüv!

Gibt es den WW (oder KFZ oder Wohnmobil oder wie auch immer) nach 7 Jahren nicht mehr, also wurden die Daten schon gelöscht, so muss die nette Dame die Daten vom alten Brief in einen neuen schreiben, was nicht das grosse Problem ist. Wenn er die normale HU bestanden hat ist die Anmeldung nicht das geringste Problem!!
Eine Vollabnahme ist nicht von Nöten! Es reicht die ganz normale HU !!

Zitat:

Original geschrieben von pfisti


Vorsicht, man darf nur dann ohne Zulassung zum TüV fahren, wenn für das Fahrzeug bereits ein Kennzeichen zugeteilt ist und eine Versicherung besteht. Um das zu bewerkstelligen, müßte man zuerst bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen, zuteilen lassen, dieses prägen lassen und ohne Plaketten anbringen. Dann braucht man eine Versicherung, die auch schon vor der Zulassung gültig ist und das muß man konkret mit der Versicherung klären. Die normal üblichen Versicherungsbestätigungen gelten erst ab der Zulassung!

pfisti

Altes Nummernschild (was noch am WW ist) oder das eigene, das man schon mal vielleicht von einem eigenen abgemeldeten noch hat und sich hat reservieren lassen geht auch, dann braucht man nur eine Versicherungsbestätigung, die es bei der Versicherung gibt für die Zulassung gibt. Zum Weg zum Tüv und danach Zulassung ist das so ok, so hab ich´s auch gemacht, hab natürlich vorher angefragt ob in Ordnung ist

Das halte ich erstmal für einen gewagten Tipp. Das Kennzeichen muss im Zulassungsverfahren schonmal zugeteilt sein. Und diverse Zulassungsstellen bekommen das schon gar nicht hin.

Reservierung ist keine Zuteilung. Zu 90 Prozent geht das sicher gut, aber es bleibt halt noch ein nicht unerhebliches Restrisiko.

Es gäbe nur etwas anderes zu bedenken:

Wenn du dir einen WoWa kaufst der lange Jahre gestanden hat, evtl. auch auf dem Campingplatz und du den jetzt als Reise-Wowa verwenden möchtest, solltest du dich darauf einstellen dass Wassereintritte an unzähligen Stellen möglich sind. Es kann etwas helfen wenn man die Dichtfugen neu eindichtet, aber generell "mag" das ein Wohnwagen weniger.

Habe da eigene leidvolle Erfahrungen gemacht vor Jahren.

Wichtige für den Tüv: Der Faltenbalg der Auflaufeinrichtung wird gerne porös und ebenso gerne vom Tüv beanstandet, prüfe diesen vorher, ebenso die Bremsbeläge und die Reifen.
Sind die Reifen älter als 7 Jahre wirds nichts werden mit dem Tüv ebenso nicht wenn die Bremsen nicht gleichmässig und nicht genug ziehen (weil festgerostet).

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Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Es gäbe nur etwas anderes zu bedenken:

Wenn du dir einen WoWa kaufst der lange Jahre gestanden hat, evtl. auch auf dem Campingplatz und du den jetzt als Reise-Wowa verwenden möchtest, solltest du dich darauf einstellen dass Wassereintritte an unzähligen Stellen möglich sind. Es kann etwas helfen wenn man die Dichtfugen neu eindichtet, aber generell "mag" das ein Wohnwagen weniger.

Habe da eigene leidvolle Erfahrungen gemacht vor Jahren.

Wichtige für den Tüv: Der Faltenbalg der Auflaufeinrichtung wird gerne porös und ebenso gerne vom Tüv beanstandet, prüfe diesen vorher, ebenso die Bremsbeläge und die Reifen.
Sind die Reifen älter als 7 Jahre wirds nichts werden mit dem Tüv ebenso nicht wenn die Bremsen nicht gleichmässig und nicht genug ziehen (weil festgerostet).

Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird der WW an einigen Stellen Wassereintritt haben wenn er über Jahre (so wie meiner nach 8 Jahren) vom Campingplatz mal wieder auf die Strasse soll. Einige Stellen habe ich abdichten müssen. Zustand innen war bei Besichtigung absolut trocken, sehen konnt man nichts, roch auch nichts unangenehm. Habe ihn bei regnerischem Wetter nach Haus gezogen und abends kontrolliert. Und siehe da: einige Stellen haben wir dann vor dem Tüv noch abgedichtet. Mag der WW sicherlich nicht so gern, aber nun ist er über 30 Jahre und haben das Ganze einfach im Auge.

Die Bremsen sind sicher bei den meisten nach so vielen Jahren nicht mehr die besten, ob angerostet oder wie auch immer. Bei mir reichte eine Einstellung und damit waren sie funktionsfähig und der Tüv hats abgenommen. Trotzdem werden dort vor der nächsten Saison mal neue Bremsbeläge raufkommen, sicher ist sicher.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001



Sind die Reifen älter als 7 Jahre wirds nichts werden mit dem Tüv

Wie jetzt? 😕 Hast Du dazu eine belastbare Quelle? Ich kenne bislang kein Höchstalter für Reifen (außer bei der Tempo 100-Regel, aber da sind es 6 Jahre).

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich kenne bislang kein Höchstalter für Reifen (außer bei der Tempo 100-Regel, aber da sind es 6 Jahre).

Kannst Du auch nicht kennen, weil: gibt es nicht! 😉

Und die 6 Jahre bei 100 km/h sind auch korrekt.

Gibts das nicht in D???

Hier bei "uns" wenn du zur Kontrolle musst und deine Reifen sind zu alt, dann darfst du gerne wieder kommen 🙂

Zudem steht es in meinem Kasko-Vetrag drin.

Mit alten Reifen würde ich zudem keinen Camper bewegen, wenn da mal einer platzt gibts meistens einen neuen Camper und ggf. noch ein neues Zugfahrzeug dazu.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Gibts das nicht in D???

Hier bei "uns" wenn du zur Kontrolle musst und deine Reifen sind zu alt, dann darfst du gerne wieder kommen 🙂

Zudem steht es in meinem Kasko-Vetrag drin.

Mit alten Reifen würde ich zudem keinen Camper bewegen, wenn da mal einer platzt gibts meistens einen neuen Camper und ggf. noch ein neues Zugfahrzeug dazu.

Sehe ich nicht anders:

Möglich, dass jeder Tüv-Prüfer anders endtscheidet und schön und gut wenn man Tüv bekommt!

Aber: SICHERHEIT GEHT VOR !!!

Das sollte man sich selbst und besonders der Familie wert sein!

Meinen hab ich vor! Tüv ordentlich durchchecken lassen und was repariert werden musste, das wurd auch repariert, egal ob es Tüvrelevant war oder nicht!

Besonders möcht ich das auch mit den Bremsen mal zu Herzen legen:

Klar, die werden beim Tüv geprüft und vielleicht funktionieren sie auch korrekt...... doch keiner weiss dann wirklich wieviel Belag noch drauf ist !! ??

Dann fährst mit zwei Jahren Tüv auf Deinem WW in den Familienurlaub und nach 100 km oder früher oder später.... da versagen die Bremsen......

Dieses Risiko eingehen?

Das ist ja alles gut und schön. Mit ging es bei meiner Frage darum, ob es in D eine Änderung hinsichtlich des Reifenalters gegeben hat, die eventuell an mir vorübergegangen ist. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das ist ja alles gut und schön. Mit ging es bei meiner Frage darum, ob es in D eine Änderung hinsichtlich des Reifenalters gegeben hat, die eventuell an mir vorübergegangen ist. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.

Eine offensichtliche Änderung nicht, aber versteckte:

Wenn die Reifen zu alt sind, gilt übrigens auch beim Auto

-Stellt ein Polizist in der Kontrolle fest dass die Reifen spröde sind ->Fahrt beendet
-Reifenplatzer und Unfall deswegen ->Versicherung kann die Zahlung verweigern, Vollkasko ebenso
-Panne wegen defekten Reifen ->Strafe
-Tüv kann denselben verweigern
-In Unfall verwickelt ->ein findiger Anwalt konstruiert eine Teilschuld

Zitat:

Wenn die Reifen zu alt sind, gilt übrigens auch beim Auto

-Stellt ein Polizist in der Kontrolle fest dass die Reifen spröde sind ->Fahrt beendet

Richtig. Aber wir sprachen von alten und nicht von offensichtlich defekten Reifen.

Zitat:

-Reifenplatzer und Unfall deswegen ->Versicherung kann die Zahlung verweigern, Vollkasko ebenso

In meinen Versicherungsbedingungen ist kein Reifenalter erwähnt.

Zitat:

-Panne wegen defekten Reifen ->Strafe

"Strafe" nehme ich mal als Oberbegriff für "Du musst was zahlen", also auch für eine Verwarnung. Im Zusammenhang mit einem mehr als 6 Jahre alten Reifen, der aus unbekannten Gründen kollabiert ist, wäre ich mal an der Rechtsgrundlage interessiert. Allein für das Alter gibt es da keine "Strafe".

Zitat:

-Tüv kann denselben verweigern

Das wurde schon weiter oben verneint - allein das Alter der Reifen ist kein Durchfallgrund.

Zitat:

-In Unfall verwickelt ->ein findiger Anwalt konstruiert eine Teilschuld

Kann vorkommen. Aber in der Regel ist ein sachkundiger Anwalt vor Gericht besser als ein findiger Anwalt.

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