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Wiederrufsrecht?

Themenstarteram 23. September 2006 um 17:47

Hallo,

ich wusste nicht direkt in welche Forum, also schreibe ich es mal hierher.

Ich hab mir heute ein Auto gekauft (gebraucht), sprich, Kaufvertrag unterschrieben.

Liefertermin ist erste Oktoberwoche.

Nehmen wir mal an, ich finde morgen zufällig eins was mir besser gefällt, habe ich hier eine Wiederrufsrecht vom Kaufvertrag, so wie im BGB geschrieben von 14 Tagen?

Also gilt dies auch bei (Gebraucht)Autokäufen?

14 Antworten

Haste Barzahlung oder den Wagen finanziert ?

Themenstarteram 24. September 2006 um 8:23

Bar

am 24. September 2006 um 11:06

Re: Wiederrufsrecht?

 

Zitat:

Original geschrieben von Rene84

Nehmen wir mal an, ich finde morgen zufällig eins was mir besser gefällt, habe ich hier eine Wiederrufsrecht vom Kaufvertrag, so wie im BGB geschrieben von 14 Tagen?

Früher waren Verträge verbindlich, man ging bei Erwachsenen davon aus, dass sie wissen was sie tun bzw. unterschreiben...

Heute gibt es ein Paar Ausnahmen, u.a. Fernabsatzverträge a.k.a. Online-Bestellungen.

Im Vertrag ist das sicherlich geregelt, also einfach mal den Kaufvertrag durchlesen.

Re: Re: Wiederrufsrecht?

 

Zitat:

Original geschrieben von Kombster

[BHeute gibt es ein Paar Ausnahmen, u.a. Fernabsatzverträge a.k.a. Online-Bestellungen.

Das gilt aber soweit ich weiß nur bei Händler-Kunde-Beziehungen. Hat auch einen gewissen Sinn - der Kunde kann ja im normalen Geschäft sich eine Ware ansehen, in gewissen Grenzen sogar ausprobieren - da das im Fernhandel eben nicht geht, gibt es da ein Rückgaberecht.

Wenn du dir das Auto also angesehen hast, womöglich probegefahren bist... fällt das also ganz schnell flach.

MfG, HeRo

Hallo,

Bei Fahrzeugen die bar bezahlt werden gibt es m.W. kein Wiederrufsrecht. Da hast beim unterschreiben des Kaufvertrags das Auto gekauft und hast den Vertrag zu erfüllen.

Sollte der Wagen allerdings finanziert sein, dann hast du ein 14-tägiges Wiederrufsrecht für den Kreditvertrag und dadurch würde auch der verbundene Autokauf rückgängig gemacht.

Gruß.

Axl.

am 26. September 2006 um 19:03

Man hat bei einem Kauf in der realen Welt NIE ein Wiederufsrecht. nach BGB sind ALLE Verträge bindend. Nur bei Fernabsatzverträgen gibt es einen Widerruf da man sich der Beschaffenheit der Ware nicht sicher sein kann.

Wenn man sich aufs BGB beruft sollte man es auch gelesen haben,...

Bei Käufen im geschäft ist eine Rückgabe reine Kulanz!

Ist es schon zu einem Kaufvertrag gekommen, oder wurde nur eine verbindliche Bestellung angenommen? Das ist nur ein Angebot, welches einer Annahme (Auftragsbestätigung durch das Autohaus) zum Wirksamwerden des Kaufvertrages bedarf.

§495 BGB sagt was zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen.Du kannst innerhalb von 14 tagen vom darlehensvertrag zurücktreten und damit wird die verbindliche Bestellung unwirksam.

Also, versuchs mal mit "das Sparkassendarlehen ist geplatzt, womit du dein Auto finanzieren wolltest". Ohne Erfolgsgarantie.

am 26. September 2006 um 20:48

§495 erlaubt den Wiederuf eines Darlehensvertrages durch den Kunden. Wie davon ein unabhängiger Kaufvertrag eines Autos wiederrufen werden soll erschließt sich mir nicht.

Allenfalls bei VERBUND Geschäften (Finanzierung der Autobank) ist dies nach gängiger Rechtsprechung möglich.

Eine verbindliche Bestellung IST ein Kaufvertrag, da sich das Autohaus zu einer Lieferung verpflichtet. manchmal ist ein kostenloser rücktritt aus Kulanz möglich.

Zitat:

Eine verbindliche Bestellung IST ein Kaufvertrag, da sich das Autohaus zu einer Lieferung verpflichtet.

Die verbindliche Bestellung ist das Angebot. Zur Annahme kommt es durch Auftragsbestätigung oder durch Stillschweigen, sprich Lieferung. Die verbindliche Bestellung ist KEIN Kaufvertrag (würde ja sonst Kaufvertrag heißen). Der Händler kann die Bestellung innerhalb von idR 14 Tagen zerreißen und der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch. Kommt auf die AGBs an.

Wenn ich mir bei der Sparkasse ein Darlehen nehme, um mir ein Auto zu kaufen, dann steht dieses Darlehen schon im kausalen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. In diesem Fall ist die Sparkasse nichts anderes als eine Auto- Bank, nur der Bankangestellte ist ein anderer.

am 27. September 2006 um 19:12

O.K.

Streng genommen ist das ein Angebot des Kunden das Fahrzeug zu den genannten Konditionen abzunehmen. Allerdings ändert das nichts, da der Kaüfer an das Angebot gebunden bleibt. Ein Wideruf ist auch hier nicht so einfach möglich.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

O.K.

Streng genommen ist das ein Angebot des Kunden das Fahrzeug zu den genannten Konditionen abzunehmen. Allerdings ändert das nichts, da der Kaüfer an das Angebot gebunden bleibt. Ein Wideruf ist auch hier nicht so einfach möglich.

Nicht streng genommen, sondern das ist einfach so. Es ist nicht das Angebot, das Fahrzeug zu den genannten Konditionen abzunehmen, sondern das Angebot des Kunden "Lieber Händler, ich möchte das Fahrzeug zu diesen Konditionen erwerben". Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Stillschweigen (Nichtablehnen des Angebotes), sprich irgendwann Lieferung (siehe AGB). Angebot und Annahme sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertrages, im Autohaus wie im Supermarkt (Angebot: Kunde legt Ware auf Band; Annahme: Kassiererin nimmt Ware und scannt sie= Kaufvertrag durch schlüssiges Handeln geschlossen).

am 28. September 2006 um 17:37

das ändert aber nichts an den Pflichten, da der Antragsteller an sein angebot gebunden ist. verträge kann man auch durch bedingungsgemäßes handeln schließen.

Ich frage mich dann nur wie Bestellungen dann ein verzug enstht, wenn kein vertrag vorliegt. Es kommt auch auf den Wortlaut der bestellung an ob ein Antrag oder bereits ein kaufvertrag vorliegt.

Aber das sind Haarspaltereien OHNE einfluss auf die Pflichten des Käufers (Bestenfalls auf die Rechte)

Und der kunde möchte nicht ein Auto kaufen, sondern er verpflichtet sich zu den vereinbarten Konditionen dieses abzunehmen. Dies ist rechtlich ein Angebot.

Themenstarteram 30. September 2006 um 13:38

Thema kann geschlossen werden. War nur eine rein theoretische Frage.

Selbstverständlich hab ich sowas in der Art nicht vor.

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