Wie viel soll ins Unfallbericht für die Krankenkasse - ausgerutscht.
Hallo zusammen, ich bin ich mit meinem Bike auf einer nassen Straßenmarkierung ausgerutscht und im Krankenhaus mit einem Verdacht auf Gehirnerschütterung gelandet, keine weiteren Folgen. Meine Krankenversicherung will nun ein Unfallbericht von mir.
Was braucht die KV von mir in dem "Wie ereignete sich der Schadenfall?" Freitextfeld zu sehen?
Würde "Auf nasse Straßenmarkierung ausgerutscht, kein Dritte war beteiligt" ausreichen?
Ich möchte die Kommunikation auf das minimale halten, aber die Kollegen aus der KV auch nicht bei der Arbeit verhindern. Daher die Frage. Hat jemand von euch schon die Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Echt jetzt? Du brauchst öffentliche Hilfe um jemandem zu erklären wie du hingefallen bist?
19 Antworten
Ja, die Motivation von mir ist den unnötigen "hin und her Mailverkehr" vorzubeugen. Also nicht zu wenig aber auch nicht zu viel zu schreiben, was evtl. weitere unnötige weitere Fragen hervorrufen würde.
Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 5. Juli 2018 um 09:08:49 Uhr:
Die Idee, mal nachzufragen, wie man ein solches Formular ausfüllt, finde ich auch nicht unbedingt so schlecht, wie es dem einen oder anderen vorkommen mag. Mich wundert es nur, dass hier tatsächlich über die Haftung der Gemeinde als "Eigentümer" der Straßenmarkierung geschrieben wird... das ist der einzige Teil dieses Thread, der mich doch ein wenig verwundert....
Die Frage ergab sich aus der Fragestellung des TE und die darauf folgenden Antworten bezüglich Beteiligung "Dritter".
Nicht vor allzu langer Zeit ging ein topic um mit Haftung bezüglich Bitumen Flicken.
Ich sehe den Betreiber und Ersteller der Straßen in der Pflicht. Diese so zu erstellen und zu erhalten, dass diese für jeden Verkehrsteilnehmer ein sicheres benutzen ermöglicht.
Es gibt mittlerweile Markierungen die rau sind. Von daher hat der Ersteller und Auftraggeber die Möglichkeit eben diese auch zu nutzen.
Zitat:
Es gibt mittlerweile Markierungen die rau sind. Von daher hat der Ersteller und Auftraggeber die Möglichkeit eben diese auch zu nutzen.
Er hat aber auch die Möglichkeit, diese Straße zu sperren, sicherer geht dann wirklich nicht!
Interessant wäre vielleicht noch die Frage, ob die Krankenversicherung versuchen wird, die Behandlungskosten von der eigenen Kfz-Haftpflicht einzufordern. Wundern würde mich das nicht - helfen würde wohl nur ein Fahrrad, grins .... (für den, der mich jetzt verstanden hat)
Das geht meines Wissens nur bei Mitfahrern. Der Fahrer selbst ist bei der Kfz-Haftpflicht ausgeschlossen.
Gruß Michael