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Wie verkaufe ich ein Auto sicher und richtig?

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 8:21

Hallo!

 

Ich schreib den Beitrag mal hier rein, weil ich keine bessere Stelle finden konnte - ein Plauder- oder Dies-und-Das-Forum gibt es ja hier leider nicht -> @MT-Team: Vielleicht fehlt so ein Unterforum?

Ich hab blutenden Herzens meinen "Burli", meinen Opel Corsa 1.5TD verkauft - ich hatte mit dem Wagen 155tkm wunderschöne Kilometer in 8 wunderschönen Jahren und bin Opel für dieses tolle Auto echt dankbar!

Aber irgendwann ist ein Auto komplett abgewirtschaftet, und nachdem ich weder Spengler noch Mechaniker bin, habe ich mich entschlossen, den Wagen zu verkaufen.

Ich werde viel Blabla ersparen und gleich meine gelernten Punkte schreiben:

  1. beim Inserieren nur Email angeben, und Interessenten sollen Name, Anschrift und Telefonnummer schicken --> so kann man selbst auswählen, mit wem man handeln will, und man wird nicht mit Anrufen überflutet (bei einem alten Auto kann das echt eintreten)
  2. das Auto vor der Besichtigung in Verkaufszustand bringen, also komplett ausräumen, alles auffüllen und Startversuch machen (hab ich leider vergessen)
  3. das Auto vor der Besichtigung abmelden - so kann man schneller verkaufen - aber natürlich nicht, wenn das Auto teurer ist und eine Probefahrt erwünscht sein kann, denn so darf das Auto aber nur diesen Tag lang auf der Straße stehen - besser ist irgendein Privat- oder Firmen-Parkplatz... (wäre in meinem Fall so besser gewesen)
  4. für alle Interessenten EINEN Termin anbieten, an dem alle erscheinen, die Interesse haben - Du als Verkäufer gibt's den Termin vor
  5. einen vorgefertigten Kaufvertrag (z.B. diesen) verwenden und ordentlich ausfüllen - leere Felder komplett streichen - ausfüllen, welches Zubehör dabei ist und deutlich erläutern - nach Unterschrift gibt es keine Diskussion - ZWEI IDENTE Exemplare mitnehmen
  6. DU gibst den Preis vor - wenn einer drücken will, nachgeben, nur wenn notwendig - es wird einer kommen, der den Preis zahlt - vor allem, wenn mehrere Interessenten gleichzeitig da sind, dann kann man steigern - wenn einer nicht zahlt -> TSCHÜSS! Man hat Zeit - nicht stressen lassen... (war mein Fehler)
  7. vor der Verkaufszusage unbedingt Ausweis verlangen und prüfen - Führerschein oder Personalausweis - Führerscheinnummer, Paßnummer unbedingt aufschreiben (ist sehr unangenehm, wenn man ein Auto verkauft, und dann draufkommt, daß Käufername und Anschrift nicht stimmen - lt. Polizei rechtlich aber OK, man hat ja den Kaufvertrag - die Adresse wäre nur für den Käufer wichtig, damit im Fall einer Gewährleistung er beweisen kann, daß er der Käufer ist)
  8. Geld VOR Typenscheinübergabe überprüfen, wenn möglich
  9. Dann Typenschein, Papiere und Schlüssel übergeben

Wie gesagt, so läuft's bei nem Billig-Auto - bei teureren kann man dem Käufer mehr entgegenkommen, z.B. bei Termin, oder beim Preis.

So far,

schönes Wochenend,

Beste Antwort im Thema

Mit den "Ansprüchen" dürftest Du Mühe haben, Dein Auto zu einem soliden Preis an den Mann/die Frau zu bringen. Bei Besichtigung abgemeldet, ein No-Go!

Inserate nur mit Mailadresse? Auch ein No-Go. Wir reden hier vom Autoverkauf, nicht von einem dunklen Geschäft in Milliardenhöhe welches man bekleidet mit Trenchcoat und Schlapphut abwickelt ...

EINEN Besichtigungstermin nach Wunsch des Käufers zu dem dann alle Interessenten kommen? Vielen Dank ...

Der Rest ist Basiswissen für den Autoverkauf. Nur das mit dem "einen Tag darf er auf der Straße stehen" ist falsch. Die Versicherung läuft am Tag der Abmeldung bis 23.59 Uhr. Danach hat die Möhre nichts mehr auf öffentlichem Grund und Boden zu suchen. punkt!

Grüße

Superlolle

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Mit den "Ansprüchen" dürftest Du Mühe haben, Dein Auto zu einem soliden Preis an den Mann/die Frau zu bringen. Bei Besichtigung abgemeldet, ein No-Go!

Inserate nur mit Mailadresse? Auch ein No-Go. Wir reden hier vom Autoverkauf, nicht von einem dunklen Geschäft in Milliardenhöhe welches man bekleidet mit Trenchcoat und Schlapphut abwickelt ...

EINEN Besichtigungstermin nach Wunsch des Käufers zu dem dann alle Interessenten kommen? Vielen Dank ...

Der Rest ist Basiswissen für den Autoverkauf. Nur das mit dem "einen Tag darf er auf der Straße stehen" ist falsch. Die Versicherung läuft am Tag der Abmeldung bis 23.59 Uhr. Danach hat die Möhre nichts mehr auf öffentlichem Grund und Boden zu suchen. punkt!

Grüße

Superlolle

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 9:39

Bei mir hat's zum Großteil genauso funktioniert! Inserat per Mail mit Rückruf hat zu 12 Emails mit Telefonnummern geführt. Der Käufer wollte dann sofort das Auto mitnehmen - ging nicht, weil angemeldet. Das hat dann zu Zahlungsproblemen geführt.

Warum ist "Auto abgemeldet vor Verkauf" ein No-Go? Bei einem 300€-Kübel? Bei einem teureren Auto wird natürlich eine Probefahrt erwünscht sein.

Zitat:

Wir reden hier vom Autoverkauf, nicht von einem dunklen Geschäft in Milliardenhöhe welches man bekleidet mit Trenchcoat und Schlapphut abwickelt ...

:p:D *lach* Mein Auto lag mir sehr am Herzen, und dem Käufer scheinbar auch - auch wenn der Preis bei 300€ lag. Wenn ich selbst nicht mit Trenchcoat und Schlapphut gehandelt hätte, wäre ich sowas von über den Tisch gezogen worden - der hat echt alles versucht - zum Schluß hat er eh leicht gewonnen, der Bülcher... hat mich mit einer Diskussion bzgl. Autoradio gelinkt...

 

Aber klar, bei einem Auto, daß nicht 300€, sondern 7000€ kostet, wird es so nicht funktionieren - aber da hat man auch eine andere Klientel. Sicher nicht einen Käufer, der zuerst seinen Namen verschweigt, und dann falschen Namen und falsche Adresse angibt (der Strizzi).

Dann rennt der Verkauf aber auch nicht so hudelig - mein Problem war ja auch, daß der Corsa weder bei meinem Wohnsitz noch an meinem Arbeitsplatz gestanden ist, sondern irrrgendwo, wo ich selbst erst mit Öffis hinfahren hab müssen. (ich bin leider noch immer autolos)

am 17. Juni 2011 um 11:03

Unter Punkt 3

 

Ich würde den Wagen erst abmelden wenn der Verkauf unter Dach und Fach ist, kaum einer kauft die Katze im Sack ohne Probefahrt

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 11:37

Ja, da hast sicher recht - aber in meinem Fall war der Kühler beschädigt - dann spart man sich die Probefahrt.

Wie gesagt, man muß das je nach Wert des Autos und nach Möglichkeiten abwägen.

In meinem Fall habe ich ein defektes Auto verkauft, mit 245tkm und 13 Jahren Alter - es ging um 400€, 250€ hab ich erreicht... Der Käufer hätte mir am liebsten nur 100 gegeben und hat noch lang mit mir herumgestritten - sowas würde ich beim nächsten Mal vermeiden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Unter Punkt 3

Ich würde den Wagen erst abmelden wenn der Verkauf unter Dach und Fach ist, kaum einer kauft die Katze im Sack ohne Probefahrt

Wofür gibt es dann die roten Nummern, bzw ein Kurzzeitkennzeichen? Bei meinem Verkauf war mein Auto abgemeldet, der spätere Käufer hatte rote Nummern mitgebracht und konnte somit eine Probefahrt machen. Dies war vorher alles abgesprochen. Ebenfalls war im Inserat lediglich meine Email-Adresse. Er hat sich gemeldet samt Telefonnummer und alles weitere wurde dann am Telefon besprochen. Hat astrein funktioniert, selbst die Winterreifen die aktuell noch montiert waren hat er mir wie besprochen (und vertraglich festgehalten) nach der Überführung kostenlos zurückgeschickt.

War übrigens ein Mann mit Migrationshintergrund. So kann es eben auch gehen ;)

am 17. Juni 2011 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Habuda

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Unter Punkt 3

 

Ich würde den Wagen erst abmelden wenn der Verkauf unter Dach und Fach ist, kaum einer kauft die Katze im Sack ohne Probefahrt

Wofür gibt es dann die roten Nummern, bzw ein Kurzzeitkennzeichen? Bei meinem Verkauf war mein Auto abgemeldet, der spätere Käufer hatte rote Nummern mitgebracht und konnte somit eine Probefahrt machen. Dies war vorher alles abgesprochen. Ebenfalls war im Inserat lediglich meine Email-Adresse. Er hat sich gemeldet samt Telefonnummer und alles weitere wurde dann am Telefon besprochen. Hat astrein funktioniert, selbst die Winterreifen die aktuell noch montiert waren hat er mir wie besprochen (und vertraglich festgehalten) nach der Überführung kostenlos zurückgeschickt.

 

War übrigens ein Mann mit Migrationshintergrund. So kann es eben auch gehen ;)

Wenn der potentielle käufer bei der Probefahrt mal einen selbstverschuldeten Unfall baut so ist dein Auto dann eben nicht Vollkaskoversichert, folglich müsstest du den Schaden gegenüber dem Käufer geltend machen und wenn der kein Geld hat schauste in die Röhre....

 

Deswegen lasse ich auch das Auto so lange auf meinem Namen incl Vollkasko laufen bis die Probefahrten beendet sind und sich ein Käufer für das Auto  mit unterschriebenen Kaufvertrag entschieden hat. Abmelden und dann am anderen Tag kann er den abholen.

 

Ich habe aber auch schon ein angemeldetes Motorrad verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Habuda

 

Wofür gibt es dann die roten Nummern, bzw ein Kurzzeitkennzeichen? Bei meinem Verkauf war mein Auto abgemeldet, der spätere Käufer hatte rote Nummern mitgebracht und konnte somit eine Probefahrt machen. Dies war vorher alles abgesprochen. Ebenfalls war im Inserat lediglich meine Email-Adresse. Er hat sich gemeldet samt Telefonnummer und alles weitere wurde dann am Telefon besprochen. Hat astrein funktioniert, selbst die Winterreifen die aktuell noch montiert waren hat er mir wie besprochen (und vertraglich festgehalten) nach der Überführung kostenlos zurückgeschickt.

War übrigens ein Mann mit Migrationshintergrund. So kann es eben auch gehen ;)

Wenn der potentielle käufer bei der Probefahrt mal einen selbstverschuldeten Unfall baut so ist dein Auto dann eben nicht Vollkaskoversichert, folglich müsstest du den Schaden gegenüber dem Käufer geltend machen und wenn der kein Geld hat schauste in die Röhre....

Deswegen lasse ich auch das Auto so lange auf meinem Namen incl Vollkasko laufen bis die Probefahrten beendet sind und sich ein Käufer für das Auto  mit unterschriebenen Kaufvertrag entschieden hat. Abmelden und dann am anderen Tag kann er den abholen.

Ich habe aber auch schon ein angemeldetes Motorrad verkauft.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre...... Man kann natürlich immer vom Schlimmsten ausgehen, tue ich aber nicht. Und bevor ich eine Rennerei habe (neues Auto war schon gekauft + angemeldet und da das alte KZ = Wunschkennzeichen ist war dieses auch schon am Neuen montiert.) Ich hätte also den alten nochmals neu (dann als 3. Wagen) anmelden und mir Kennzeichen holen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wenn der potentielle käufer bei der Probefahrt mal einen selbstverschuldeten Unfall baut so ist dein Auto dann eben nicht Vollkaskoversichert, folglich müsstest du den Schaden gegenüber dem Käufer geltend machen und wenn der kein Geld hat schauste in die Röhre....

Deswegen lasse ich auch das Auto so lange auf meinem Namen incl Vollkasko laufen bis die Probefahrten beendet sind und sich ein Käufer für das Auto  mit unterschriebenen Kaufvertrag entschieden hat. Abmelden und dann am anderen Tag kann er den abholen.

Ich habe aber auch schon ein angemeldetes Motorrad verkauft.

Das kommt natürlich auch auf die Preisklasse des Autos an. Bei einem 300 € Auto wäre der Schaden ja durchaus zu verkraften (=Selbstbeteiligung), bei einem 30000 € Auto eher nicht. Allerdings ist der hier in Frage kommende Kundenkreis auch eher derjenige, dem man das Auto angemeldet übergeben kann, mit Klausel im Kaufvertrag (abmelden bis...).

Ich würde allerdings auch in der Anzeige nur meine Mailadresse angeben (und diese extra dafür und nur dafür angelegt) und sonst keine Kontaktdaten. Je nach Attraktivität des Angebots hat man ansonsten ab früh morgens die Ali-Was-ist-letzte-Preis-Anrufer an der Strippe... Das war bei unserem letzten Verkauf (Polo 9n, weggegangen für 9500 € über Mobile.de) auch kein Hindernis.

am 17. Juni 2011 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

 

Das kommt natürlich auch auf die Preisklasse des Autos an. Bei einem 300 € Auto wäre der Schaden ja durchaus zu verkraften (=Selbstbeteiligung), bei einem 30000 € Auto eher nicht. Allerdings ist der hier in Frage kommende Kundenkreis auch eher derjenige, dem man das Auto angemeldet übergeben kann, mit Klausel im Kaufvertrag (abmelden bis...).

is.

Richtig, die Verhältnismäßigkeit sollte dabei natürlich gewahrt werden.

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