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Wie soll ich argumentieren?

Themenstarteram 20. Februar 2004 um 11:46

Habe gestern nette Post bekommen. Soll wohl 93 km/h gefahren sein, wo 70 km/h erlaubt sind. Würde 40 EUR und 1 Punkt bedeuten. Obwohl ich keine Punkte in Flensburg habe, würde es mich schon ärgern.

Fakt ist aber, dass es an dem Tag geschneit hatte. Zudem war Schneegestöber, bei dem der Schnee gegen die Schilder und Bäume geweht worden ist. Die Strasse war allerdings wegen der Arbeit der Räumfahrzeuge und wegen der Autos, die vorher bereits dort gefahren sind, nahezu frei von Schnee und Matsch. Die Strasse ist an dieser Stelle vierspurig.

Es war ja immerhin auch Samstag Nachmittag um 17.30 Uhr. Die Straße war also zwischenzeitlich nahezu leer.

Wie groß sind denn aus Eurer Sicht die Chancen, dass ich wegen den verschneiten Schildern (könnte ja zur Not auch von der Bußgeldstelle bei der Straßenmeisterei erfragt werden) nichts zahlen muss und damit auch um den Punkt herumkomme? Die Argumentation mit den schneeverwehten Schildern müsste doch normalerweise schlüssig sein.

Bevor hier wieder Hinweise eingehen so nach dem Motto "Warum fährst Du denn bei dem Schnee so schnell?" nochmals mein Hinweis darauf, dass die Straße nahezu schneefrei war.

Powermann

17 Antworten

Ich würde an deiner Stelle so argumentiere, versuchen kann man's ja. Kennst du die Strecke dann? Kommt etwas unglaubwürdig wenn du da täglich zur Arbeit fährst und das Tempolimit nicht kennst ;)

Auf der anderen Seite kann es auch gut sein, dass es heißt: Wenn du nicht weißt, wie schnell du fahren darfst, dann fahr einfach langsam...

Themenstarteram 20. Februar 2004 um 21:35

Ich bin die Strecke erstmals gefahren. Der Ort, wo ich geblitzt worden bin, liegt ca. 150 km von meinem Wohnort weg.

Es handelt sich um einen fest installierten Starenkasten. Würde ich da immer herfahren, hätte ich vermutlich gewusst, dass man dort wegen des "Blitzers" vorsichtig sein muss und wäre trotz zugeschneiter Schilder langsamer gefahren.

Powermann

Es gibt etliche Gerichtsentscheidungen, daß bei nicht sichtbaren Verkehrsschildern (auch durch Baumwuchs teilweise verdeckt) eine Ausrede nicht vor Gericht anerkannt wird.

Bei verschneiten Verkehrsschildern argumentieren die Gerichte, daß man an der Form die Informationen erahnen muß (rund = Überholverbot oder Geschwindigkeitsbegrenzung, dreieckig mit Spitze nach oben = Gefahr, ... nach unten = keine Vorfahrt etc.) und seine Fahrweise darauf einzustellen hat.

Google mal nach solchen Urteilen, aber die Chancen für einen Einspruch mit diesen Argumenten stehen schlecht.

am 23. Februar 2004 um 7:12

Also ich würde es so hinnehmen. 40 eur ist ja fast noch der Preis für eine Ordnungswidrichkeit und 1 Punkt????also für 23 kmh zu schnell ist das ja noch ein Schnäppchen.Wenn du sonst vorbildlich fährst bist du den in spätestens 2 jahren los.

Bedenke mal was du erst an Kosten hast wenn du einen Anwalt hinzuziehen musst..... und stell dir mal vor du verlierst dann.... und das alles wegen 40 eur?

MfG Tobi

am 23. Februar 2004 um 7:33

Könnte für dich interessant sein....

N-24

Da gabs kürzlich ein Urteil deswegen: Wenn ein Verkehrsschild nicht auf einen flüchtigen Blick erkennbar ist (z.B. wie hier beim Schnee oder verdreckt), ist es ungültig. Daher wärst Du ansich aus dem Schneider.

Leute, Leute, Sachen wie "an sich aus dem Schneider" sind relativ!

Es gibt Richter, die akzeptieren diese Argumentation und andere sehen es eben anders. Sicher kann man auf Aktenzeichen verweisen, aber wenn der Vorsitzende meint, dass man sich bei Verbots- und Gebots-Schildern an der Form orientieren könnte, hat der Beschuldigte einfach Pech gehabt.

am 8. Mai 2004 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von Swiss

Leute, Leute, Sachen wie "an sich aus dem Schneider" sind relativ!

Es gibt Richter, die akzeptieren diese Argumentation und andere sehen es eben anders. Sicher kann man auf Aktenzeichen verweisen, aber wenn der Vorsitzende meint, dass man sich bei Verbots- und Gebots-Schildern an der Form orientieren könnte, hat der Beschuldigte einfach Pech gehabt.

Kann ich dazu mal eine Quelle haben? Gerade Runde Verkehrzeichen können alles mögliche ge-oder verbieten. Es könnte ja auch "alle Streckenverbote aufgehoben" zeigen. Form und Durchmesser ist bei beiden Zeichen die gleiche. Den Richter will ich sehen, der im Namen des Volkes so urteilt.

Ein Anwohner hat mal einen ähnlichen Fall verloren, weil er schon x Jahre in einer Staße wohnte und er das Verkehrzeichen,IMO war das ein Halteverbot, kennen müsste. Aber wenn ich Ortsunkundig bin, muss ich doch nicht wissen was dieses Verkehrzeichen darstellt. Kann ja sonst was sein.

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Kann ich dazu mal eine Quelle haben?

Du meinst also Aktenzeichen... sorry, aber das artet in Arbeit aus und mit sowas verdiene ich normalerweise mein Geld.

Wende Dich doch vertrauensvoll an einen guten Kollegen (Schwerpunkt u.a. Verkehrsrecht):

Kanzlei Kaßing

RA Gerhard Kaßing

RA Martin Kupka

Landsberger Str. 478/2.Stock

81241 München

Anmerkung: Dies ist keine Werbung für Einrichtungen der öffentlichen Rechtspflege, sondern ein privater Hinweis, der keinem kommerziellen Zweck dient.

Oder du fragst mal beim ADAC nach. Dort sitzen auch Juristen. Allerdings muss man da immer mit Vorsicht rangehen, denn der ADAC ist auch nichts anderes als eine Lobby.

am 9. Mai 2004 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Swiss

Du meinst also Aktenzeichen... sorry, aber das artet in Arbeit aus und mit sowas verdiene ich normalerweise mein Geld.

Nee das meinte ich nicht, da ich eine Quelle angegeben habe, könntes Du das ja auch mal machen.

am 19. Mai 2004 um 21:06

@ Powerman:

Steh' zu Deinem Fehler. Einen Dämpfer braucht man mal. 1 Punkt, 40 Euro kann man mit leben. Bin neulich auch geblitzt worden, war lange überfällig (wahrscheinlich ca. 10Km/h zu schnell). Lohnt den Nervenverschleiß nicht. Man paßt halt wieder besser auf...

Ciao!

am 20. Mai 2004 um 14:09

naja das mit den schild wird dir in dem fall 0 bringen...warum? hast du einen beweis das es nicht zu sehen war ? es zählt nicht was du gesehen hast oder nicht sondern was du beweisen kannst...

in diesem sinne nimm die strafe an und gut ist bist ja auch nicht in der probezeit sodas dir der 1ne punkt nicht weiter weh tun wird

 

mfg

pinky

am 20. Mai 2004 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von Pinky(m)

naja das mit den schild wird dir in dem fall 0 bringen...warum? hast du einen beweis das es nicht zu sehen war ? es zählt nicht was du gesehen hast oder nicht sondern was du beweisen kannst...

in diesem sinne nimm die strafe an und gut ist bist ja auch nicht in der probezeit sodas dir der 1ne punkt nicht weiter weh tun wird

Warum? die Rechtslage ist eindeutig. Quelle:

Die Teilweise verschneite Strasse müsste auf dem Foto zu sehen sein und er kann ja als Betroffener gehört werden. Auch wenn er es nicht beweisen kann, Runde Verkehrszeichen können mehrere Sachen darstellen. Bleibt noch zu fragen, ob zu erkennen ist, warum an der Stelle 70 km/h ist.

Wiederspruch einlegen und die Antwort abwarten. Mal schauen was kommt. Ich würde keine 40 Euro aus dem Fenster werfen, nur weil der Winterdienst zu faul ist seinen Job zu machen.

am 20. Mai 2004 um 17:39

verschneite strasse heisst nicht gleich verschneite schilder...und ohne zeugen/beweise steht nur seine aussage im raum und nichts anderes beweiskräftiges.

naja er kann es ja versuchen aber das wird ohne zeugen nichts bringen.

mfg

pinky

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