Wie oft kann man einen Reifen flicken lassen ?
Moin,
habe seit April einen neuen Satz Sommerreifen (Bridgestone B 250 91T) gefahren (ca. 7.000 km). Im Juli habe ich mir einen spitzen Stein in die Lauffläche gefahren. Flicken für 25 € war kein Problem. Nun habe ich beim Wechsel auf Winterreifen einen Nagel (dünner Drahtstift) genau in dem selben Reifen entdeckt. Die Schadstelle ist etwas mehr zur Flanke (aber noch in der Laufläche) und etwa 80° von der ersten entfernt.
Frage:
Beim ersten Flicken murmelte der Reifenhändler, man könne einen Reifen eigentlich nur einmal flicken bzw. nur ein zweites Mal, wenn die Schadstelle möglichst genau gegenüber der ersten liegt (180°).
Stimmt das? Gibt es solche Vorgaben?
Ich möchte ungern beim Händler den Reifen zur Schadensbegutachtung haben und dann vielleicht deutlich mehr als im Online-Shop für den Reifen zahlen, "nur weil ich gerade da bin und der alter Reifen ja schon mal runter ist..."
Black senator
35 Antworten
Nur weil ein Händler zwanzig Reifen ein zweites mal geflickt hat heißt das noch lange nicht das das dann auch richtig ist, oder?
Und auch wenn alle die zwanzig Kunden hier dann schreiben, das bei ihnen der Reifen zweimal geflickt wurde ist das dann auch noch kein Garant dafür das Reifen zweimal geflickt werden dürfen!
Daher finde ich es auch wichtig zu Erfahren was unabhängig vom tatsächlichen Vorgehen der Händler offiziell in ordnung ist und was nicht.
Zitat:
Original geschrieben von teddy.774
Nur weil ein Händler zwanzig Reifen ein zweites mal geflickt hat heißt das noch lange nicht das das dann auch richtig ist, oder?
Wenn es problemlos funktioniert, ist es doch richtig, oder? Falls es notwendig wird, kann man immer noch einen neuen Reifen kaufen.
Zitat:
Daher finde ich es auch wichtig zu Erfahren was unabhängig vom tatsächlichen Vorgehen der Händler offiziell in ordnung ist und was nicht.
Ja, das waere interessant zu wissen, wuerde mich auch interessieren.
Die Ausgangsfrage war aber eine andere 🙂 Und die Deutschen sind da etwas "schmerzempfindlich" --- nicht ganz zu unrecht, aber ich hab' hier letzte Woche einen Satz alte Reifen verkauft fuer $50, die ich (bin ja Deutscher) nicht mehr fahren mochte, weil die total poroes und rissig sind und zwei davon so alt, dass nichtmal ein Herstelldatum draufsteht. Da ist nicht die Frage, ob einer platzt, sondern nur wann er platzt. Die Amis bauen sich diese Reifen schmerzfrei drauf und fahren dann so lange, bis sie auseinanderfallen oder nur noch 1/2mm Profil drauf ist: Funktioniert doch, wo ist das Problem? Super, billig Reifen bekommen ...
Daher auch meine Frage was passiert, wenn man den Reifen flickt: Platzt der dann? Wohl ehr nicht ...
[geloescht, habe aus Versehen zitiert anstatt bearbeitet, sorry]
Zitat:
Original geschrieben von Black Senator
PLONKZitat:
Na wenn du hier keinem glauben schenkst dann geh einfach zum Reifenhändler, wo ist das Problem !?
Ich denke hier gibt es eine Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit...
Reicht dies oder noch mehr, geh zum Händler wen du keinem glaubst und unterlasse hier solch unsinniges Posting (Forenregel lesen hilft)...
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Zitat:
Original geschrieben von floth
Ein Reifen darf maximal 3-mal repariert werden. Mindestabstand der Reperaturstellenbeträgt 20cm.
So wurde es mir zumindest auf einem Lehrgang eines Reifenherstellers gesagt....
darf ich evtl. den namen des reifenherstellers erfahren??
dank im voraus
chris
Zitat:
Wenn es problemlos funktioniert, ist es doch richtig, oder?
Das kann man so Allgemein eben nicht sagen!
Nicht alles, was man verkehrt machen kann führt unweigerlich zu einem sofortigen Ausfall des betreffenden Teils.
Also irgendwo weiter vorne wurde beschrieben, daß der Stichkanal nicht senkrecht zur Lauffäche sondern schräg verläuft - damit ist Flicken unzulässig, da der Pfropfen der durch den Kanal gezogen wird und der anhaftende Teller auf Biegung belastet werden. Ein 100%iges Anhaften des Tellers am Innerliner ist damit nicht mehr gewährleistet.
Leider ein Fall zum Entsorgen 🙁🙁
Gruß
ghm
Hallo,
in Deutschland wird alles geregelt: http://www.a3-freunde.de/wiki/ReifenReparatur
Grundsätzlich sagt die Richtlinie nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. „Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen.
Grüße von N.N.
Zitat:
Original geschrieben von teddy.774
Das kann man so Allgemein eben nicht sagen!Zitat:
Wenn es problemlos funktioniert, ist es doch richtig, oder?
Nicht alles, was man verkehrt machen kann führt unweigerlich zu einem sofortigen Ausfall des betreffenden Teils.
Wenn das Teil aufgrund der Reparatur ausfaellt, hat es nicht problemlos funktioniert. Ich hatte ja auch weiter oben schon gefragt, was denn passieren kann ...
Zitat:
Original geschrieben von ghm
Also irgendwo weiter vorne wurde beschrieben, daß der Stichkanal nicht senkrecht zur Lauffäche sondern schräg verläuft - damit ist Flicken unzulässig, da der Pfropfen der durch den Kanal gezogen wird und der anhaftende Teller auf Biegung belastet werden. Ein 100%iges Anhaften des Tellers am Innerliner ist damit nicht mehr gewährleistet.Leider ein Fall zum Entsorgen 🙁🙁
Der Flicken koennte also halten oder auch nicht. Passiert irgendwas Schlimmes, wenn er nicht haelt?
Zitat:
Original geschrieben von lee0
Der Flicken koennte also halten oder auch nicht. Passiert irgendwas Schlimmes, wenn er nicht haelt?Zitat:
Original geschrieben von ghm
Also irgendwo weiter vorne wurde beschrieben, daß der Stichkanal nicht senkrecht zur Lauffäche sondern schräg verläuft - damit ist Flicken unzulässig, da der Pfropfen der durch den Kanal gezogen wird und der anhaftende Teller auf Biegung belastet werden. Ein 100%iges Anhaften des Tellers am Innerliner ist damit nicht mehr gewährleistet.Leider ein Fall zum Entsorgen 🙁🙁
Wenn er hält ist alles ok, wenn nicht verliert der Reifen langsam den Innendruck, mit anderen Worten die Luft geht ihm aus. Wenn nicht nach kontrolliert wird beginnt er irgendwann auf der Felge zu walken und geht kaputt, im schlimsten Fall löst er sich in seine Bestandteile auf. Ob das was schlimmes ist kannst dir selber beantworten.
Zitat:
Passiert irgendwas Schlimmes, wenn er nicht haelt?
Es könnte auf jeden Fall etwas schlimmes passieren!
Wenn du bei 200 Sachen auf der Bahn plötzlich keine Luft mehr im Reifen hast ist das nicht sehr schön. Und wenn du Pech hast fliegst du dann ab.
Kannst dir ja selber ausrechnen wie Teuer es u.U. wird und wie Weh es ggf. tut!
Zitat:
Original geschrieben von floth
Ein Reifen darf maximal 3-mal repariert werden. Mindestabstand der Reperaturstellenbeträgt 20cm.
So wurde es mir zumindest auf einem Lehrgang eines Reifenherstellers gesagt....
hallo floth,
interessante aussage. kannst du mir evtl. den namen des reifenherstellers mitteilen?
danke
chris
Zitat:
Original geschrieben von nn6591
Hallo,in Deutschland wird alles geregelt: http://www.a3-freunde.de/wiki/ReifenReparatur
Grundsätzlich sagt die Richtlinie nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. „Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen.
Grüße von N.N.
da die haftung/ gewährleistung im reparaturfall von dem reifenhersteller auf denjenigen übergeht, der die reparatur durchführt, wird sich jeder vernünftige reifenhersteller hüten eine aussage zur reparatur abzugeben. wird eine aussage
zugunsteneiner reparatur getätigt gräbt man sich selbst das wasser ab (denn man will ja neureifen verkaufen...) und muss im schadensfall je nach aussage auch noch mit rechtlichen konsequenzen rechnen (...der mann von der michelin hat gesagt das ist o.k....). trifft man eine aussage
gegendie reparatur macht man sich aber ganz bestimmt keine freunde unter den reifenhändlern (und die braucht man ja um reifen zu verkaufen...) deshalb die nicht ganz dumme konsequenz: garnix sagen.
Und da wir in deutschland/ europa sind gibts natürlich immer ausnahmen von der regel: eine reparatur von reifen mit notlaufeigenschaften (runflat/ ssr etc pp.) wird ausdrücklich nicht empfohlen! zumindest ist das die offizielle sprachregelung aus mailand bzw. hannover.
gruß
chris
Zitat:
Original geschrieben von tyrechris
hallo floth,Zitat:
Original geschrieben von floth
Ein Reifen darf maximal 3-mal repariert werden. Mindestabstand der Reperaturstellen beträgt 20cm.
So wurde es mir zumindest auf einem Lehrgang eines Reifenherstellers gesagt....interessante aussage. kannst du mir evtl. den namen des reifenherstellers mitteilen?
danke
chris
[/quoteWar so vor 3 oder 4 Jahren bei der Firma Michelin wo ich einen Reperaturlehrgang hatte.