Wie kann ich meinen TÜV-Intervall von Januar auf Mai ändern?

Hallo Camper,

beim Kauf meines WW im Januar 2008 habe ich nicht an die daran folgenden TÜV- Intervalle gedacht.
}Jetzt steht der TÜV-Termin im Januar 2010 an.{
Mir ist es jetzt unmöglich den WW aus dem verschneiten Stellplatz herauszuziehen.

Durch lesen im Netz habe ich erfahren, daß man zwar eine gewisse Zeit ohne Punkte, jedoch mit Bußgeld, fahren kann.
Damit hätte ich dann zu jedem TÜV dasselbe Theater.

Mein Ziel ist, einen neuen TÜV-Termin auf Mai zu ändern.

Mir fällt nur ein, den WW abzumelden und im Mai wieder anzumelden
(vorübergehende Stilllegung). Da beim Wiederzulassen der TÜV abgelaufen ist, muß dieser neu gemacht werden (im Mai).

Gibt es noch was anderes?

Beste Antwort im Thema

Fahr im Mai hin, und lasse 2 mal TÜV machen... vielleicht macht er dir einen Sonderpreis weil er ja nur 1 mal gucken muss...

Edit:

Wenn er im Mai 2010 hinfahren würde, bekommt er Tüv bis Januar 2012 Würde er dann im November 2011 zum Tüv Fahren bekommt er doch bis November 2013 Tüv, und nicht Januar 2014

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Ich hab wohl nen alten Paragraphen zitiert. 🙂 Aber stimmt immer noch, was ich gesagt hab. Steht nur woanders jetzt. 🙂

@pbl

Trotzdem kann die Prüforganisation nix dafür, wenn die Regierung beschließt, dass es nur noch echte 2-Jahres Intervalle gibt. In meinen Augen macht das auch Sinn, denn wie viele sind früher einfach nicht rechtzeitig zum Tüv, haben einfach ein wenig gepokert und wurden durch das Verschieben ihres TÜV - Termins auch noch belohnt. Das trug nicht gerade zur Verkehrssicherheit bei. Denn gerade wenn man etwas an seiner Kiste hat, dann ist man auch nicht zum TÜV... Also war die Regelung Kontraproduktiv. Ich finde es gut wie es ist, auch wenn ich mit meinem Anhänger nur 14 Monate TÜV bekommen habe. Ich hätt das Ding ja auch vorher mal da hin bringen können...

Wenn man Geld sparen will, dann fährt man auch nicht zum TÜV, sondern zu PIT-Stop und co. Dort ist die Prüfung in der Regel billiger. Und einen Termin kann man sich dort auch schriftlich geben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von pbl


Micht nervt das einfach.

Nochmal: Die Prüforganisationen setzen nur die Regelungen um, sie machen sie nicht. Und flexibel sind die ohne Ende, komm einfach vor Ablauf der Frist und du kriegst jeden Monat geklebt den du dir aussuchst 😛

Das "Zurückkleben" wurde daher eingeführt weil zig Autofahrer aus Prinzip zu spät zur Untersuchung kamen um die Fristen damit zu verlängern oder hinauszuzögern. Das ist auch nicht gerade Sinn der Sache. Alternativ hätte man auch einfach die Bußgelder für Fristüberschreitung erhöhen können, aber dann würde genauso was von Abzocke geschrien. Es ist auch ein Kampf gegen Windmühlenflügel Autofahrern beizubringen ihre Fahrzeuge in vernünftigem Zustand zu halten. 😉

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wie wär´s mit Weiterlesen in der FZV? 😕

§10 FZV ... Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gruß Meik

Ja stimmt!

Ich habe hier einen Entwurf, in Papierform, vom Januar 2009.

Da steht der Absatz nicht drin.

Da hat sich doch noch einiges geändert, zur endgültigen Fassung.

Danke für den Hinweis.

Gruß Otti

Tja, das ist das Problem mit neuen Verordnungen. Den Passus gibt´s schon aus Zeiten vor der FZV, stand damals nur woanders. Aber keine Sorge, muss man nicht alles verstehen - zumindest als Nichtjurist 😁

Die aktuellsten Varianten aller Verordnungen gibt´s kostenlos im Netz unter:
www.gesetzte-im-internet.de

Gucke auch immer da nach, teilweise ändert sich alle paar Monate irgendwas.

Gruß Meik

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Zitat:

Original geschrieben von Cumbi


Hallo Wohnwagengemeinde,

um den TÜV zu verändern ist so vorzugehen:
abwarten bis der TÜV abgelaufen ist. Dann in der Zulassungsstelle abmelden. Im Mai mit neuen TÜV (erst jetzt machen lassen) wieder anmelden. Nur durch eine neue Anmeldung ist es möglich den TÜV Termin zu verschieben. Ich habe es auch so gemacht. Und das es so geht könnt ihr glauben, da meine Frau in der Zulassungsstelle arbeitet. Kosten knapp 20€

M.f.G. Cumbi

Das stimmt habe ich bei meinem Wohnmobil auch so gemacht !!

Kostet : 6 Euro abmelden und wenn Du das Teil nach ein paar Monaten wieder anmelden willst, holst Du dir eine Doppelkarte von der Versicherung.
Kannst damit zum Tüff fahren (aber nur zum Tüff oder zum Anmelden)machst deinen Tüff und Asu . Dann gilt der Tag an dem du Tüff machst, weil das Auto ja abgemeldet ist. Danach kannst Du dein Auto mit deinen Nummernschildern wieder Zulassen!
Kostet : c.a. 12 Euro

Gruß Tumtra

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