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Wie kann ich meinen TÜV-Intervall von Januar auf Mai ändern?

Hallo Camper,

beim Kauf meines WW im Januar 2008 habe ich nicht an die daran folgenden TÜV- Intervalle gedacht.
}Jetzt steht der TÜV-Termin im Januar 2010 an.{
Mir ist es jetzt unmöglich den WW aus dem verschneiten Stellplatz herauszuziehen.

Durch lesen im Netz habe ich erfahren, daß man zwar eine gewisse Zeit ohne Punkte, jedoch mit Bußgeld, fahren kann.
Damit hätte ich dann zu jedem TÜV dasselbe Theater.

Mein Ziel ist, einen neuen TÜV-Termin auf Mai zu ändern.

Mir fällt nur ein, den WW abzumelden und im Mai wieder anzumelden
(vorübergehende Stilllegung). Da beim Wiederzulassen der TÜV abgelaufen ist, muß dieser neu gemacht werden (im Mai).

Gibt es noch was anderes?

Beste Antwort im Thema

Fahr im Mai hin, und lasse 2 mal TÜV machen... vielleicht macht er dir einen Sonderpreis weil er ja nur 1 mal gucken muss...

Edit:

Wenn er im Mai 2010 hinfahren würde, bekommt er Tüv bis Januar 2012 Würde er dann im November 2011 zum Tüv Fahren bekommt er doch bis November 2013 Tüv, und nicht Januar 2014

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Hallo,
die Methode von Cumbi ist möglich, kostet aber zuzügliches Geld - wozu ????????
Bei dem, was ich oben schrieb verliert man nur einige Monate, mehr nicht!
Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von tatze48



Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


Hallo,
ich hätte im Januar hin müssen. Mir war das aber zu blöd, den aus dem Winterlager zu holen und dann hin zu bringen, also bin ich im November, wie ich den einmotten wollte, vorher zum TÜV gewesen, somit ist das Problem erledigt, es ist mir egal, das ich 2 Monate TÜV verloren habe, aber ich habe es auf Dauer einfacher.
Nordjoe
Genau das hätte ich machen sollen, habe im November 2009 nicht dran gedacht (das wirft mir meine Frau auch heute vor).

dann beiß noch einmal in den Apfel und mach es beim nächsten Mal so -

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von Cumbi


Kosten knapp 20€

Ja, plus Kurzzeitkennzeichen (man mus ja schlisslich irgendwie zum TÜV kommen) plus 2x Zeit/Lauferei/Fahrkosten zur Zulassungsstelle (oder alternativ, Kosten für Zulassungsdienst) plus Kennzeichen De/Montage.

Ob sich der Aufwand lohnt um die 2. TÜV-Kosten zu sparen? Ich denke ehr nicht.

Im Mai hinfahren und zwei mal bezahlen ist schon eine gute Möglichkeit.
Du kannst aber auch im Mai zum TÜV, holst dir die Plakette bis Januar 2012 und fährst aber schon im Mai 2011 nochmal hin. Da hast Du mit den gleichen Gebühren ( zusammen gerechnet ) drei Jahre TÜV. Da sagt niemand, der hat ja noch fast ein Jahr TÜV und wenn, willst Du ihn halt mit zwei Jahren TÜV verkaufen.
Gruß Klaus

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ihr habt probleme... 😁

gibt da zwei möglichkeiten, wie lange wollt ihr die noch repetieren?

Zweimal TÜV an einen Tag ist natürlich Blödsinn.

Es gibt da eine Möglichkeit eine besondere Abnahme machen zu lassen,kostet
etwas mehr und gildet ab Prüftag 2 Jahre.

Hat mal ein Bekannter für mich gemacht,der ist Prüfer.
Weis nur nicht mehr wie der Vorgang heist.

Gruss Dieter

Zitat:

Original geschrieben von reidi


Zweimal TÜV an einen Tag ist natürlich Blödsinn.

Es gibt da eine Möglichkeit eine besondere Abnahme machen zu lassen,kostet
etwas mehr und gildet ab Prüftag 2 Jahre.

Aber wohl kaum billiger als 2*Tüv. Ginge nur mit einer Vollabnahme nach §21, die ist ab Durchführung 2 Jahre gültig. Danach muss man aber zum Amt neue Papiere beantragen. Macht es in Summe nichts günstiger als 2*Tüv oder kurz abmelden, Tüv und wieder anmelden.

Gruß Meik

Ja, plus Kurzzeitkennzeichen (man mus ja schlisslich irgendwie zum TÜV kommen) plus 2x Zeit/Lauferei/Fahrkosten zur Zulassungsstelle (oder alternativ, Kosten für Zulassungsdienst) plus Kennzeichen De/Montage.

Nur zur Info,
das ist völliger Quatsch. Um zum TÜV zu fahren braucht niemand ein Kurzkennzeichen. Das kann man mit abgelaufenen TÜV tun. Es muss nur ein vereinbarter Termin für den TÜV vorliegen. Man sollte sich mal informieren bevor und nicht was falsches schreiben.

M.f.G. Cumbi

Zitat:

Original geschrieben von Cumbi



Nur zur Info,
das ist völliger Quatsch. Um zum TÜV zu fahren braucht niemand ein Kurzkennzeichen. Das kann man mit abgelaufenen TÜV tun. Es muss nur ein vereinbarter Termin für den TÜV vorliegen. Man sollte sich mal informieren bevor und nicht was falsches schreiben.

M.f.G. Cumbi

Ohne TÜV schon aber nicht ohne Zulassung.

Bitte erst den ganzen Thread lesen.

Danke

Gruß Otti

Zitat:

Original geschrieben von Otti208


Ohne TÜV schon aber nicht ohne Zulassung.
Bitte erst den ganzen Thread lesen.

Danke

Gruß Otti

Wo steht denn, dass der WW nicht zugelassen ist???

an den Themenstarter: Es ist völlig in Ordnung, dass der WW im Mai zum Tüv gebracht wird. Hierfür wie beschrieben einen Termin beim TÜV besorgen und fertig! Ich bin schon mit einem Anhänger, welcher 10 (!) Monate über den TÜV war zur Prüfung gefahren. Das ist kein Problem gewesen. Wichtig ist nur, dass der Wagen in einem verkehrssicheren Zustand (soweit du das beurteilen kannst) ist und du auf DIREKTEM Weg zur Prüfung fährst.

P.S.: Selbst ohne Zulassung dürftest du zum TÜV. Nur die (abgestempelten) Nummernschilder und eine Deckungskarte sollte dabei sein. Bei den meisten TÜV-Stationen ist ja auch die Zulassungsstelle.

edit: Siehe Absatz 4: KLICK!

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner


Wo steht denn, dass der WW nicht zugelassen ist???

Hier die beiden Beiträge, die eigentlich zusammengehören 😉

Zitat:

Original geschrieben von Cumbi


Hallo Wohnwagengemeinde,

um den TÜV zu verändern ist so vorzugehen:
abwarten bis der TÜV abgelaufen ist. Dann in der Zulassungsstelle abmelden. Im Mai mit neuen TÜV (erst jetzt machen lassen) wieder anmelden. Nur durch eine neue Anmeldung ist es möglich den TÜV Termin zu verschieben. Ich habe es auch so gemacht. Und das es so geht könnt ihr glauben, da meine Frau in der Zulassungsstelle arbeitet. Kosten knapp 20€

M.f.G. Cumbi

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix



Zitat:

Original geschrieben von Cumbi


Kosten knapp 20€
Ja, plus Kurzzeitkennzeichen (man mus ja schlisslich irgendwie zum TÜV kommen) plus 2x Zeit/Lauferei/Fahrkosten zur Zulassungsstelle (oder alternativ, Kosten für Zulassungsdienst) plus Kennzeichen De/Montage.

Ob sich der Aufwand lohnt um die 2. TÜV-Kosten zu sparen? Ich denke ehr nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner


P.S.: Selbst ohne Zulassung dürftest du zum TÜV. Nur die (abgestempelten) Nummernschilder und eine Deckungskarte sollte dabei sein. Bei den meisten TÜV-Stationen ist ja auch die Zulassungsstelle.

edit: Siehe Absatz 4: KLICK!

Ja, wenn Du die StVZO von 1998 nimmst.

Die Zulassung wird seit 2009 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Die entsprechenden §§ sind in der StVZO gestrichen.

Zitat aus der FZV: §3, Absatz4 "Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht
anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist."

Gruß Otti

Wie wär´s mit Weiterlesen in der FZV? 😕

§10 FZV ... Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gruß Meik

Hallo miteinanader,
Man wird kulantes Handeln seitens des TÜV bezüglich eines Wunschtermins für die Fälligkeit der Hauptuntersuchung nicht erwarten könnnen. Deren Mentalität und deren Bestimmungen wollen dies nicht.
Ich für meinen Teil werde den Teufel tun und denen auch nicht einen einzigen Cent mehr zukommen lassen als ich muß. Wenn die nicht bereit sind, 3 Monate später zu kleben, wie es früher mal war, werde ich denen innerhalb der 2-Jahres-Frist auch kein zusätzliches Geld in den Hals schaufeln.
Wenn die Frist abgelaufen ist, schriftlichen Termin geben lassen und dann fahren, der TÜV hat dann eben auch die Arbeit mit der Terminbestätigung am Hals. Es ist so gewollt.

Gruß Markus

Das hat nichts mit Mentalität zu tun - die Fristen und das Vorgehen bei überzogener HU legen die Länder fest. Der Prüfer hat hier keinerlei Entscheidungsfreiheit, egal ob der TÜV, GTÜ, Dekra oder was auch immer auf seinem Kittel stehen hat. 😉

Und Terminvereinbarung wird immer gern gesehen, dann kommen die Kunden nämlich zur bestellten Zeit und nicht alle auf einmal 😛

Gruß Meik

Hallo Meik,

Danke für Deine hilfreiche Information.
Aber die Unflexibilität der "Prüforganisationen" ist an dieser Stelle bei der beschriebenen Problematik schon nervig, weil eine sinnvolle Terminverschiebung, die die Verkehrssicherheit auch nicht beeinträchtigt, nur mit unverhältnismäßigem Zeit- u. Geldaufwand ausschließlich zu Lasten der zahlenden Kunden erreicht werden kann. Micht nervt das einfach.
Aber das ist so eine Sache mit dem Kampf gegen die Windmühlenflügel...

Gruß Markus

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