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Wie ist die Schadenanzeige richtig auszufüllen

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 15:37

Da ich leider einen kleinen unfall hatte habe ich jetzt von meiner Versicherung eine Schadenanzeige zugeschickt bekommen.

Allerdings weiß ich jetzt nicht was ich da eintragen muss. Oben drüber stehen 2 kästchen. Einmal Kraftfahrt-Haftpflicht und einmal Fahrzeugversicherung (Kasko).

Ein paar stunden nach dem Unfall hatte ich bei meiner versicherung angerufen und den unfall gemeldet. Allerdings konnte ich keine angaben zu beteiligten machen deshalb hatten die am Telefon erstmal meinen Kaskoschaden aufgenommen.

Muss ich dann jetzt bei der Schadenanzeige Haftpflicht ankreuzen oder beides?

Und zu den angaben zu meinem Fahrzeug. Der wagen steht bei dem Abschlepper auf dem Hof und ist nicht mehr Fahrbereit. Somit kann ich nicht genau sagen welche schäden vorhanden sind und auch nicht wie genau der Kilometerstand ist.

Da man auch am Telefon die Daten von dem Abschlepper abgefragt hatte und einen Gutachter vom tüv hin schicken wollte frage ich mich ob ich da jetzt angaben zu machen muss oder das alles im Gutachten steht.

bei den vorschäden bin ich mir auch nicht sicher in welcher Höhe die waren da ich noch keinen Kostenvoranschlag hatte machen lassen für die alte beschädigung.

Zu den Fremdschäden kann ich auch keine Angaben machen da der Abschlepper diesen Polizeibericht mit Fahrzeugschein und schlüssel einbehalten hat für den Gutachter oder so.

Auf der 2. Seite soll ich dann den Schadenhergang schildern.

Wie genau müssen da die angaben sein.

Ich weiß nicht mehr ob ich nur das eine auto erwischt hatte und der dann den anderen berührt hatte oder ob ich beiden hinten drauf bin.

Auch kan ich nicht sagen ob ich gerade drauf bin oder leicht schräg. Ich hatte nur noch das heck gesehen und gebremst und versucht etwas weiter nach links zu kommen und dann hab ich halt geräusche gehört und bin dann irgendwie von der straße abgekommen.

Auf seite 3 Heißt es dann irgendwas wegen Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die folgen bei Verletzung von Obligenheiten nach dem Versicherungsfall.

Also sachen über Auskunfts und Aufklärungsobliegenheiten und sachen wegen Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher oder Grob Fahrlässiger verletzung.

Da ich mir eigentlich nicht erlauben kann das die Versicherung da irgendwas an geldern kürzt oder streicht muss ich also möglichst genaue angaben machen.

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8 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Etwas

Da ich leider einen kleinen unfall hatte habe ich jetzt von meiner Versicherung eine Schadenanzeige zugeschickt bekommen.

 

Allerdings weiß ich jetzt nicht was ich da eintragen muss. Oben drüber stehen 2 kästchen. Einmal Kraftfahrt-Haftpflicht und einmal Fahrzeugversicherung (Kasko).

Ein paar stunden nach dem Unfall hatte ich bei meiner versicherung angerufen und den unfall gemeldet. Allerdings konnte ich keine angaben zu beteiligten machen deshalb hatten die am Telefon erstmal meinen Kaskoschaden aufgenommen.

Muss ich dann jetzt bei der Schadenanzeige Haftpflicht ankreuzen oder beides?

Die Kästchen oben sind für entweder Haftpflicht und/oder Vollkasko (In Deinem Fall wohl KH + VK)

Der Anruf bei Deiner Vers. war nur die Regestrierung des Schaden, die Schadenanzeige ausgefüllt werden, wie der Unfall entstanden ist und wer (Name und Anschrift) der/die Geschädigten sind und was beschädugt wurde.

 

Und zu den angaben zu meinem Fahrzeug. Der wagen steht bei dem Abschlepper auf dem Hof und ist nicht mehr Fahrbereit. Somit kann ich nicht genau sagen welche schäden vorhanden sind und auch nicht wie genau der Kilometerstand ist.

Da man auch am Telefon die Daten von dem Abschlepper abgefragt hatte und einen Gutachter vom tüv hin schicken wollte frage ich mich ob ich da jetzt angaben zu machen muss oder das alles im Gutachten steht.

bei den vorschäden bin ich mir auch nicht sicher in welcher Höhe die waren da ich noch keinen Kostenvoranschlag hatte machen lassen für die alte beschädigung.

Hast Du Dein KFZ nach dem Unfall nicht gesehen ?? Ansonsten zum Abschlepper fahren und ansehen.

Den ggf vorhanden Vorschaden beschreiben.

 

Zu den Fremdschäden kann ich auch keine Angaben machen da der Abschlepper diesen Polizeibericht mit Fahrzeugschein und schlüssel einbehalten hat für den Gutachter oder so.

Warum keine Angaben machen ? Hast Du das beschädigte KFZ nicht gesehen?

Wenn nicht, dann kannst eben keine Angaben machen.

 

Auf der 2. Seite soll ich dann den Schadenhergang schildern.

Wie genau müssen da die angaben sein.

Ich weiß nicht mehr ob ich nur das eine auto erwischt hatte und der dann den anderen berührt hatte oder ob ich beiden hinten drauf bin.

Auch kan ich nicht sagen ob ich gerade drauf bin oder leicht schräg. Ich hatte nur noch das heck gesehen und gebremst und versucht etwas weiter nach links zu kommen und dann hab ich halt geräusche gehört und bin dann irgendwie von der straße abgekommen.

Dann kannst Du eben nur die Angaben machen, welche Dir bekannt sind, dann aber wahrheitsgemäß.

 

Auf seite 3 Heißt es dann irgendwas wegen Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die folgen bei Verletzung von Obligenheiten nach dem Versicherungsfall.

 

Also sachen über Auskunfts und Aufklärungsobliegenheiten und sachen wegen Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher oder Grob Fahrlässiger verletzung.

Soll heißen, wenn Du falsche Angaben machst, dann kann die Vers. Dich in Regress nehmen, d.h. bis 5000,- können sie von Dir vordern.

 

Da ich mir eigentlich nicht erlauben kann das die Versicherung da irgendwas an geldern kürzt oder streicht muss ich also möglichst genaue angaben machen.

Genau.

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 16:39

Naja wirklich gesehen habe ich die schäden nicht da der unfall morgens gegen 5:40 Uhr passierte.

Zu der Uhrzeit war es halt noch sehr dunkel und man konnte nichts sehen bzw nicht viel.

Da ich meinen wagen zwischen der leitplanke und einem kleinen hügel abgestellt hatte konnte ich auch nicht komplett um das fahrzeug rum um es noch genau zu begutachten.

Der Rechte scheinwerfer war zumindest kaputt und am rechten vorderrad scheint was gebrochen zu sein oder doch am linken? Zumindest standen beide in unterschiedliche richtungen.

Laut beschreibung auf dem Zettel vom abschlepper sind halt an beiden seiten kratzer vorhanden.

 

Und mit dem hinfahren ist leider nicht ganz so leicht. Ich habe kein weiteres fahrzeug zur verfügung und der abschlepper ist 15 bis 20 km entfernt. Mit öffentlichen verkehrsmitteln wäre ich dann längere zeit unterwegs und müsste 5 mal umsteigen oder so.

Na gut, i.M. ist es ja auch dunkel, vielleicht kannst Du ja morgen mit einem Kumpel und einen Fotoapperat mal dorthin fahren, sollte ja auch in Deinem Interesse sein, was mit Deinen KFZ ist.

 

Was hat denn die Polizei angegeben, bist Du gebührenpflichtig Verwarnt worden oder wird ein Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen kommen?

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 17:48

Die Polizisten hatten gesagt das ich noch was schriftliches bekomme wegen unangepasster Geschwindigkeit oder sowas.

Aber die höhe sagten sie nicht und ob es nun ein Bußgeld ist oder was auch immer.

Dann bekommst Du zunächst einen Anhörungsbogen, wo Du Dich zu der Sache äußern mußt, nach der Rückgabe dann der Bußgeldbescheid.

 

am 19. Februar 2012 um 17:03

Hallo!

Am Besten Du rufst Deinen Versicherungsvertreter an und bittest ihn den Fragebogen mit Dir zusammen auszufüllen. Er bekam nicht nur Abschlußprovision sondern bekommt auch laufend Bestandspflegeprovision. Dafür möge er bitte etwas tun. Dafür bist Du bei einem "Serviceversicherer mit Aussendienst"

Bist Du bei einem Direktversicherer, hast Du Dich bewußt für einen Versicherer entschieden, der weniger Geld kostet, weil er keinen Aussendienst unterhält der Dir persönlich vor Ort hilft. Dann viel Spaß beim Ausfüllen.

Ob Schadenversicherungen günstig sind oder nicht zeigt sich wenn Du sie benutzen mußt.

Gruß menfredmen

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 11:56

Da es leider eine Direktversicherung ist habe ich halt keinen direkten Ansprechpartner.

Allerdings glaube ich das ich bei meinem Letzten Versicherer auch keinen festen ansprechpartner hatte. Abgeschlossen wurde es über internet bzw im internet verglichen und dann da angerufen. Alles weitere ging dann eben nur mal über telefon und eben immer über andere Personen.

Den versicherungsvertreter bei dem mein alter wagen versichert war konnte man auch kaum erreichen.

Entweder war der nicht im Büro und somit nur seine frau die einem da nicht helfen konnte oder der war kurz angebunden.

Und da es sich eben um eine direktversicherung handelt versuche ich hier etwas hilfe zu bekommen.

Gibt ja bestimmt leute die sowas schon mal ausgefüllt haben oder sich allgemein im Thema versicherungen auskennen.

Muss ich dann jetzt "Gebührenpflichtige Verwarnung" mit nein ankreuzen?

So wie ich das verstanden habe sind verwarnungen zwischen 5 und 35 € und werden direkt ausgesprochen. Also mit Anhörungsbogen usw wäre dann Bußgeld?

Ich glaube nicht, dass Jemand hier Dir helfen kann.

Nur soviel, beantworte die Fragen nach besten Wissen und Gewissen, was Du nicht wissen kannst, mußt Du auch nicht mitteilen. Zeichne ggf noch eine Skizze und wenn der Platz im Fragebogen nicht ausreicht, dann füge noch ein Extrablatt hinzu.

 

Das ist eben der Nachteil, wenn man Online abschließt, kein Service, dafür aber günstiger.

Das Du mit Deinen alten KFZ bei so ein Heini gewesen bist, der sich nicht darum kümmert (kenne ich nur von der HUK, die bekommen nähmlich keine Bestandsprovision) ist Pechsache.

 

Versichere mal bei einem altansässigen Versicherungsfachmann, der sollte Dir hierbei helfen können.

 

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