Wie ist die Rechtslage?
Hallo, ich stelle hier mal eine Frage ein,finde dafür keine geeignete Rubrik.
An einem Mazda leuchtet die AIR Bag Lampe dauerhaft.
Der Wagen war zur Diagnose zweimal in der Werkstatt,die finden aber nicht den Fehler.
Haben angeblich alles gecheckt,nun wollen sie das Steuergerät erneuern.
Auf die Frage,wenn es das nun auch nicht ist,nehmt ihr das Steuergerät zurück,lautet
die Antwort nein,wir können das an Mazda auch nicht mehr zurückgeben.
Nun hat sich das mit der leuchte auf einmal selbst erledigt,geht ganz normal wieder
an - aus.
Wie ist die Rechtslage,wenn das St.gerät getauscht worden wäre und es wäre auch
nicht die Ursache gewesen?
Muß die Werkstatt das gerät wieder ausbauen, bzw. zurücknehmen?
Kostet ja nur ein paar hundert Euro.
Jan.
Beste Antwort im Thema
Hallo, ich stelle hier mal eine Frage ein,finde dafür keine geeignete Rubrik.
An einem Mazda leuchtet die AIR Bag Lampe dauerhaft.
Der Wagen war zur Diagnose zweimal in der Werkstatt,die finden aber nicht den Fehler.
Haben angeblich alles gecheckt,nun wollen sie das Steuergerät erneuern.
Auf die Frage,wenn es das nun auch nicht ist,nehmt ihr das Steuergerät zurück,lautet
die Antwort nein,wir können das an Mazda auch nicht mehr zurückgeben.
Nun hat sich das mit der leuchte auf einmal selbst erledigt,geht ganz normal wieder
an - aus.
Wie ist die Rechtslage,wenn das St.gerät getauscht worden wäre und es wäre auch
nicht die Ursache gewesen?
Muß die Werkstatt das gerät wieder ausbauen, bzw. zurücknehmen?
Kostet ja nur ein paar hundert Euro.
Jan.
24 Antworten
Zitat:
@frestyle schrieb am 29. November 2018 um 20:30:33 Uhr:
gibts die zwei Kaspal immernoch?
Ja in Köln 😁
Zitat:
@frestyle schrieb am 29. November 2018 um 20:46:13 Uhr:
Dann tut mir Köln Leid
Warum sind doch nette Kerle 😛
Ähnliche Themen
wenn die Sitze Seitenairbags haben, könnte dort das Problem sein, Kabel zum Sitz.
ist zwar etwas Stochern im Nebel, aber diese Kabel lassen sich noch am leichtesten prüfen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. November 2018 um 11:54:49 Uhr:
Dass ein Airbag-Lamperl brennt und KEIN Fehler hinterlegt ist, das gibt es eigentlich nicht. Kommt mir seltsam vor.
Ja, das Steuergerät sollte die Lampe nicht anschalten, wenn es nicht gleichzeitig einen Fehler ablegt.
Genau deswegen ist ja die Vermutung durchaus naheliegend, dass das Steuergerät selber defekt ist.
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. November 2018 um 10:10:18 Uhr:
Die Rechtslage ist eigentlich relativ einfach, da du nur 2 Möglichkeiten hast:Möglichkeit 1: Du beauftragst die Werkstatt ganz allgemein mit der Behebung des Fehlers "Airbagleuchte brennt". Dann liegt es in deren Entscheidung, was zu tun ist, und sie wird dir die angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Irgendwas zwischen ganz wenigen Euros für ein neues Kabel und ganz vielen Euros für mehrere Tage Fehlersuche und -behebung incl. getauschter Teile. Wieviel das sein wird, lässt sich vorher nicht bestimmen.
Möglichkeit 2: Du beauftragst die Werkstatt mit dem Tausch bestimmter Teile, dann ist das deine Entscheidung und musst du das auch so bezahlen, egal ob das Teil die Fehlerbehebung gebracht hat oder nicht. Auch wenn der Auftrag aufgrund einer Vermutung der Werkstatt erteilt wurde.
Als Ergänzung zu 1: Dies wäre dann ein Werkvertrag - die Werkstatt schuldet dem Kunden den Erfolg. Ohne Erfolg kein Geld. Leuchtet die Airbagleuchte weiterhin, d.h. bekommt die Werkstatt es nicht hin, gibts kein Geld
Das wäre nur ein Werkvertrag, wenn im Autftrag drin steht, Airbag instandsetzen.
Das wird aber keiner rein schreiben, sondern wohl eher Airbag überprüfen und dann ist es ein Dienstvertrag.
Möglichkeit 1 ist ein Werkvertrag und von mir auch als solcher gedacht und formuliert. Dass kaum ein Auftraggeber einen solchen abschließt, versteht sich von selbst.
Zitat:
@gobang schrieb am 29. November 2018 um 19:53:31 Uhr:
Such Dir eine Werkstatt, die nicht auf Verdacht nur Teile tauscht.
Das ist schwierig, aber eine Alternative.
Falls es eine solche gibt (was ich bezweifle) würde man als Auftraggeber wohl nicht schlecht staunen, welch irrwitzig hohen Arbeitszeitaufwand diese in Rechnung stellen würde.
Sobald Arbeitszeit bezahlt werden muss, ist eine detaillierte Suche nicht zwingend der für den Kunden günstigste Weg, wenn Du verstehst was ich meine.😉
Wenn die (eigene) Arbeitszeit nichts kostet, sieht das anders aus.
Abgesehen davon finde ich das Vorgehen der Mazda Werkstatt hier absolut korrekt:
In zwei Versuchen wurde (kundenfreundlich) mit dem billigst möglichen Weg begonnen, erst als nun alle anderen Möglichkeiten ausgeschieden sind, wird der (teure) Austausch des SG angegangen.
Wenn eine Lampe ohne Fehlereintrag angesteuert wird, liegt dieser Defekt zudem nahe.
Was will man mehr?