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Wie interpretiert ihr das Schild?
Ich bin mir unsicher wegen dem zusatzschild 1060-31 (parkverbot auf dem Seitenstreifen).
Verstehe ich es richtig das man in der Parkbuchte, in der das weiße Auto steht, nur kurz halten darf zum ausladen?
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11 Antworten
Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen sind erlaubt.
Nur Halten bis zu 3 Minuten erlaubt. Länger nur bei deutlich erkennbarem Ladevorgang.
Zitat:
@sam.wise schrieb am 18. Februar 2022 um 10:37:55 Uhr:
Ich bin mir unsicher wegen dem zusatzschild 1060-31 (parkverbot auf dem Seitenstreifen).
Verstehe ich es richtig das man in der Parkbuchte, in der das weiße Auto steht, nur kurz halten darf zum ausladen?
Ein Park-oder Halteverbot bezieht sich immer nur auf die Straße. Soll es auch für Parkbucht/Seitenstreifen gelten, muss eben jenes Zusatzzeichen angebracht werden. Du darfst also in der Parkbucht alles tun, was durch das Parkverbot nicht verboten ist.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 18. Februar 2022 um 11:22:53 Uhr:
Zitat:
@sam.wise schrieb am 18. Februar 2022 um 10:37:55 Uhr:
Ich bin mir unsicher wegen dem zusatzschild 1060-31 (parkverbot auf dem Seitenstreifen).
Verstehe ich es richtig das man in der Parkbuchte, in der das weiße Auto steht, nur kurz halten darf zum ausladen?
Ein Park-oder Halteverbot bezieht sich immer nur auf die Straße. Soll es auch für Parkbucht/Seitenstreifen gelten, muss eben jenes Zusatzzeichen angebracht werden. Du darfst also in der Parkbucht alles tun, was durch das Parkverbot nicht verboten ist.
Sorry @florian48 "Das ist QUATSCH!". StVo, Anlage 2, Tz 63.1 "Ge- oder Verbot: Mit dem Zusatzzeichen zu Zeichen 286 darf auch auf dem Seitenstreifen nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."
Was genau findest du QUATSCH an meiner Aussage? Das ist doch genau das, was ich geschrieben habe: Zeichen 286 gilt nicht nur auf der Straße, sondern wird auf die Parkbucht erweitert.
Erst lesen, dann verstehen, dann andere blöd anmachen.
Wenn Du das mit Deinen Wortes meintest, dann über lege mal Deine Formulierung. ;)
Leitsatz: Ein Park-oder Halteverbot bezieht sich immer nur auf die Straße. (<- Nö)
Einschränkung: Soll es auch für Parkbucht/Seitenstreifen gelten, muss eben jenes Zusatzzeichen angebracht werden. (<- Stimmt nicht als pauschale Aussage)
Präzisierung: Du darfst also in der Parkbucht alles tun, was durch das Parkverbot nicht verboten ist. (<- Ne, das stimmt nun auch nicht)
Das Schild sagt "Hier darf auf der Straße nicht geparkt werden. Und diesmal das gilt auch für die Parkbucht. Die Parkbuchten sind eigentlich genau dafür da, dass man parkt, aber hier halt nicht. Die Sinnfolge ist laut Anlage 2 zur StVO und dem Bezugsparagraphen 12 IMHO andersherum.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 18. Februar 2022 um 11:22:53 Uhr:
Zitat:
@sam.wise schrieb am 18. Februar 2022 um 10:37:55 Uhr:
Ich bin mir unsicher wegen dem zusatzschild 1060-31 (parkverbot auf dem Seitenstreifen).
Verstehe ich es richtig das man in der Parkbuchte, in der das weiße Auto steht, nur kurz halten darf zum ausladen?
Ein Park-oder Halteverbot bezieht sich immer nur auf die Straße. Soll es auch für Parkbucht/Seitenstreifen gelten, muss eben jenes Zusatzzeichen angebracht werden. Du darfst also in der Parkbucht alles tun, was durch das Parkverbot nicht verboten ist.
Sehr merkwürdig ausgedrückt.
Oben wurde die Frage schon besser beantwortet!
Also eindeutig Parken auf dem Seitenstreifen verboten - over
Danke an alle, ich denke ich habe es verstanden. Vielleicht hätte ich die Frage anders formulieren müssen z.b. Zählt die Parkbucht als Seitenstreifen?
Zitat:
@StefanLi schrieb am 18. Februar 2022 um 11:53:20 Uhr:
Leitsatz: Ein Park-oder Halteverbot bezieht sich immer nur auf die Straße. (<- Nö)
Doch, das ist so.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 18. Februar 2022 um 11:53:20 Uhr:
Einschränkung: Soll es auch für Parkbucht/Seitenstreifen gelten, muss eben jenes Zusatzzeichen angebracht werden. (<- Stimmt nicht als pauschale Aussage)
Doch, auch das ist so.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 18. Februar 2022 um 11:53:20 Uhr:
Präzisierung: Du darfst also in der Parkbucht alles tun, was durch das Parkverbot nicht verboten ist. (<- Ne, das stimmt nun auch nicht) …
Doch, auch das stimmt.
Da du das alles anzweifelst, wär interessant zu erfahren, mit welchen Quellen du deine Ansicht untermauern kannst. In der StVO ist deine Ansicht jedenfalls nicht zu finden.
Zitat:
@sam.wise schrieb am 18. Februar 2022 um 12:14:16 Uhr:
Danke an alle, ich denke ich habe es verstanden. Vielleicht hätte ich die Frage anders formulieren müssen z.b. Zählt die Parkbucht als Seitenstreifen?
Das kommt auf den Bildungsstand der streetworker an. Für Normalverständige ist das der Seitenstreifen und das ist auch richtig. Für Fortbildungsbedürftige ist es kein Seitenstreifen weil es einen Bordstein hat und man das gefühlte Tagessoll noch nicht voll hat. Die Welt ist eben ein bisschen irre.
Zitat:
@sam.wise schrieb am 18. Februar 2022 um 12:14:16 Uhr:
… Zählt die Parkbucht als Seitenstreifen?
Das weiß streng genommen keiner, weil es keine Legaldefinition gibt. Nach landläufiger Meinung gehört sie aber dazu.