Wie Auto auf Autoanhänger korrekt sichern ?
Hallo liebe Leuts,
ich habe heute mal eine Frage zum Transport von Autos auf PKW Autoanhängern.
Zum Beispiel auf dem Stema Autotransporter FHAK 25-40-21.2
Also das Auto hochfahren oder mit der Seilwinde hochziehen.
Das Auto bis zum dem Querbalken vorziehen oder fahren.
Handbremse an. Gang rein.
Seilwinde anhängen und auf anständig spannen.
Dann kommt das wichtigste, da befestigen den Autos am Anhänger.
Dazu hier einige Beispiele.
Übersicht:
Allein hier gibt es drei verschiedene Systeme zum sichern des Autos.
Beispiel 1:
Hier im Lasi Shop gibt es ein System, welches mit der Felde nicht in Berührung kommt.
Beispiel 2:
Hier gibt es eins, bei dem große Löcher in der Felge vorausgesetzt werden.
Beispiel 3:
Hier sieht man, das der Spanngurt einfach knallhart in die Stahlfelge eingehängt wird. Na ja, wenn die Felgen wurscht sind, dann ja.
Wie es aussieht, ist alles dreis erlaubt.
Was ist denn gut und schnell?
Oder liegt das in meiner eigenen Entscheidung?
Ich gehe mal davon aus, wenn ich noch die Wahl der Befestigung habe, dann ist ein gelochtes Bodenblech das beste.
BTW:
Wenn ich das Auto nicht festmache, auch wenns nur ne kurze Strecke ist, gibts dann eine Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld? Punkte?
Ähnliche Themen
20 Antworten
Zitat:
@Chris492 schrieb am 28. Oktober 2014 um 16:43:29 Uhr:
Letztendlich entscheid in Deutschland immer noch das Gericht und nicht die Polizei wer Recht hat.
Du würdest also in so einem Fall vor das Gericht ziehen ?
Lass mal die Kirche im Dorf. Kein Wunder, dass sich die Gerichte wegen Überlastung beklagen.
§ 22 der Straßenverkehrs-Ordnung. Absatz 1 StVO "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 29. Oktober 2014 um 05:52:47 Uhr:
Zitat:
@Chris492 schrieb am 28. Oktober 2014 um 16:43:29 Uhr:
Letztendlich entscheid in Deutschland immer noch das Gericht und nicht die Polizei wer Recht hat.
Du würdest also in so einem Fall vor das Gericht ziehen ?
Lass mal die Kirche im Dorf. Kein Wunder, dass sich die Gerichte wegen Überlastung beklagen.
Lass du mal die Kirche im Dorf!
Ich habe weder einen Anhänger!
Noch transportiere ich Autos!
Noch habe ich behauptet dies zu tun!
Es ging rein darum wer das letztendlich zu Entscheiden hat- und das ist NICHT die Polizei die deutsches Recht spricht!
Schwer zu verstehen hm?
Zitat:
@Chris492 schrieb am 29. Oktober 2014 um 11:32:50 Uhr:
Es ging rein darum wer das letztendlich zu Entscheiden hat- und das ist NICHT die Polizei die deutsches Recht spricht!
die Polizei entscheidet aber darüber, ob ein Gespann weiterfährt oder stehen bleibt. In dem Moment ist die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeitenanzeige Folgen hätte nämlich völlig sekundär. Insofern ist Dein akademischer Beitrag zum Thema Rechtsprechung hier nicht zielführend.
Das mag sein. Aber wer Recht hat bzw hatte entscheidet letztendlich dennoch nicht die Polizei.
Richtlinie VDI 2700 Blatt 8 (lt. Auslegung von Aluliner.de):
Bei PKW-Anhängern genügt es wenn der zu transportierende PKW mit 4 stabilen Zurrgurten im Diagonalverfahren gesichert wird. Zur Umreifung um die Räder gibt es spezielle Gurte. Der Einsatz eines stabilen Anfahrkeils oder von Radstoppelementen vor den Vorderrädern ist sehr sinnvoll.