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Widerrechtlich abgeschleppt?

Hallo Leute,

als ich heute Morgen zur Arbeit fahren wollte durfte ich zu meinem Glück feststellen, dass ich mein Fahrzeug nicht mehr an dem Parkplatz wiederfinden konnte, an dem ich es gestern Abend abgestellt hatte.

Der Wagen wurde direkt vor meiner Haustür abgestellt. Hier befinden sich mehrere öffentliche Parkplätze, von denen zwei als 'Behindertenparkplatz' beschildert sind und ein dritter Parkplatz (der, auf dem ich geparkt hatte), der zwar nicht beschildert ist, allerdings (noch) Markierungen auf dem Boden enthält.

Soweit ich mich daran erinnern kann war der Parkplatz, auf dem ich geparkt hatte, ursprünglich ebenfalls ein beschilderter Behindertenparkplatz. Allerdings wurde das Schild vor einiger Zeit entfernt. Die Markierungen auf dem Boden hingegen noch nicht.

Nun wurde ich, trotz der (für mich) recht logischen und eindeutigen Situation, abgeschleppt. Auch wenn ich mir selbst sicher bin das ich nicht im Parkverbot stand stellt sich mir nun die Frage, ob ich mich vielleicht doch geirrt habe.

Laut meiner Arbeitskollegen müsse ein Behindertenparkplatz auch ausgeschildert sein, um wirklich als solcher wahrgenommen werden zu können. Aber absolut sicher waren sie sich auch nicht. Meine Frage an dieser Stelle. Kennt sich jemand mit solch einem (ähnlichen) Fall aus und kann ggf. berichten? Zu meinem Glück war das noch ein Mietwagen, den ich heute wieder abgegeben habe. Der ganze Vorfall wird mich somit mehrere 100 € kosten, allein schon wegen der 'Bearbeitungsgebühr' des Vermieters.

Anbei noch ein paar Bilder zur Veranschaulichung. Mein Wagen stand dort, wo nun der Citroen steht. Unschwer zu erkennen ist vor dem Parkplatz keine Beschilderung vorhanden. Der BMW dahinter hat hingegen keinen Behindertenausweis am Fahrzeug, steht somit auch im Halteverbot und hat 'nur' einen Strafzettel erhalten, wobei dieser mit absoluter Sicherheit im Halteverbot steht.

Beste Antwort im Thema

Wo sind den die im ersten Beitrag genannten Bodenmarkierungen? Ich dachte an den Rohlstuhl als Markierung.
Oder hast du nur die weisse Linie gemeint, die den Parkplatz markiert?

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Zitat:

@neo46 schrieb am 14. Mai 2018 um 13:08:40 Uhr:



Meine Annahme war tatsächlich, dass das Schild quasi vor dem Parkplatz, für welches es gilt, aufgestellt sein muss.

Würde gelten, wenn eine Bodenmarkierung vorhanden und dies der einzige Parkplätz wäre. Um Kosten zu sparen, werden in solchen Fälle nämlich gerne bereits vorhandene Befestigungsmöglichkeiten genommen, deshalb die Bodenmarkierung zur Verdeutlichung. Das trifft aber in deinem Fall leider nicht zu.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 14. Mai 2018 um 11:57:43 Uhr:


Wenn an jedem der 2 Pakplätze ein Schild steht dann gilt das für einen Platz, wenn an deinem kein Schild steht, isses auch keiner. Bessere Fotos machen, bestenfalls wenn keine Autos da stehen wegen Beweissicherung das da kein Schild steht und Einspruch erheben. Da man davon ausgehen darf das da geschultes Personal patrolliert könnte man auch mal Vorsatz unken.

Öhm, nööö
Das geschulte Personal, genaugesagt die Leiterin des Ordnungsamtes im südlichen Berliner Umland hat hier im Ort Tickets an LKW´s unter 7,5to verteilen lassen mit der Begründung, dass diese nicht in einer geschlossenen Ortschaft auf der Durchgangsstrasse parken dürfen. Und noch besser, sie verfasste einen Artikel im hiesigen "Meckerblättchen".

Ich denke das oftmals der Bock zum Gärtner gemacht wird ;-)

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Mai 2018 um 13:15:43 Uhr:



Zitat:

@spreetourer schrieb am 14. Mai 2018 um 13:12:17 Uhr:


Aber nicht, wenn es eventuell weiter vorne an der Straße ein VZ zum Haltverbot gibt und alle Parkierer - mit Ausnahme der SB-Parker - im Parkverbot stehen. Das Lemming-Thema hatten wir ja gerade beim Parken auf der Brücke. 😉

Das ist jetzt zwar etwas abwegig, aber in dem Fall würden die Parkflächenmarkierungen das Parken dennoch erlauben.

Die Straße endet tatsächlich nach dem Citroen. Es gibt nur noch eine Schranke, die auf einen Privatparkplatz führt.

Wie gesagt, der Abschleppvorgang war rechtens, das Verwarnungsgeld wird es auch sein. Da wirst du zahlen müssen. Was zu der Markierung (Rolli-Piktogramm) gesagt wurde, ist richtig, d.h. dass diese allein (ohne Schild) nicht ausreichend ist. Hier ist sie aber nicht veraltet, sondern immer noch aktuell.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 14. Mai 2018 um 13:22:58 Uhr:


Ich denke das oftmals der Bock zum Gärtner gemacht wird ;-)

Da hast du leider recht. Ein großer Häuptling ließ bei uns mal alle Caravans schreiben, die auf PKW Parkplätzen standen. Ich als Unterhäuptling ließ mir an Ort und Stelle die Papiere zeigen. Die waren alle als PKW zugelassen. Am nächsten Tag wurden die Knollen alle eingestellt.....😁

Der Vollständigkeit halber, hier nochmal Fotos der restlichen Parkplätze. Dabei viel mir auf das es nicht 3, sondern 4 Parkplätze sind.

Wo sind den die im ersten Beitrag genannten Bodenmarkierungen? Ich dachte an den Rohlstuhl als Markierung.
Oder hast du nur die weisse Linie gemeint, die den Parkplatz markiert?

Die Fotos zeigen wenigstens nunmal richtig, daß die Maßnahme berechtigt war. Allerdings frage ich mich auch, wo denn nun die Markierungen sein sollen. Notwendig sind sie in diesem Falle eh nicht.

Ich bezeichnete lediglich die Linien als 'Markierungen'. Entschuldigt bitte das Missverständnis.

Zitat:

@neo46 schrieb am 15. Mai 2018 um 13:09:23 Uhr:


Ich bezeichnete lediglich die Linien als 'Markierungen'. Entschuldigt bitte das Missverständnis.

Der Saxo steht meines Erachtens nicht im Halteverbot, der BMW steht auf dem Behindertenparkplatz

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